Das Wichtigste in Kürze
- 2024 lag der Verwaltungsaufwand in der Grundversicherung bei CHF 192.99 je versicherte Person, 4,51 % der Ausgaben (BAG, Aufsichtsdaten T 5.01).
- Die Nettoleistungen für Behandlungen betrugen im selben Jahr CHF 4'059.90 je versicherte Person, also rund das 21-Fache.
- Bei den 34 Kassen, die 2026 tätig sind, reichte der Verwaltungsaufwand 2024 von CHF 95.21 bis CHF 513.94 je versicherte Person.
- Werbung und Vermittlerprovisionen zählen zu den Verwaltungskosten und müssen in der Jahresrechnung gesondert ausgewiesen werden (Art. 19 KVAG).
Was sind die Verwaltungskosten der Krankenkassen?
Verwaltungskosten sind alle Kosten einer Krankenkasse, die nicht direkt für Behandlungen ihrer Versicherten anfallen. Dazu gehören Löhne der Mitarbeitenden, Informatik und Gebäude, die Prüfung und Abrechnung von Rechnungen, Kundendienst, Aufsicht und Revision, Werbung und die Entschädigung von Vermittlern.
Für die Grundversicherung sind diese Kosten gesetzlich begrenzt und werden vom BAG jedes Jahr pro Kasse veröffentlicht. Die Krankenversicherer müssen sie getrennt erfassen: Grundversicherung, Taggeldversicherung und Zusatzversicherungen haben je eigene Verwaltungskosten. So kann eine Kasse die Verwaltung der Zusatzversicherungen nicht über die Prämien der Grundversicherung finanzieren.
Die Verwaltungskosten sind von den Gesundheitskosten zu unterscheiden. Gesundheitskosten sind die Rechnungen von Ärztinnen, Spitälern, Apotheken und Therapeuten. Sie machen den weitaus grössten Teil der Prämie aus.
So funktioniert es
Jede Kasse weist in ihrer Jahresrechnung aus, wie viel sie für die Verwaltung ausgegeben hat. Das BAG sammelt diese Zahlen in den Aufsichtsdaten (Tabelle T 5.01) und rechnet sie auf die versicherte Person um. So lassen sich Kassen unterschiedlicher Grösse vergleichen.
| Jahr | Verwaltungsaufwand je versicherte Person | Anteil an den Ausgaben | Anzahl Kassen |
|---|---|---|---|
| 2014 | CHF 157.99 | 4,95 % | 60 |
| 2019 | CHF 172.57 | 4,76 % | 51 |
| 2022 | CHF 193.51 | 4,92 % | 45 |
| 2024 | CHF 192.99 | 4,51 % | 39 |
Quelle: BAG, Aufsichtsdaten OKP (T 5.01), Datenstand 22.05.2025.
In Franken ist der Verwaltungsaufwand pro Person seit 2014 gestiegen, als Anteil an den Ausgaben aber gesunken, weil die Leistungskosten schneller wuchsen. Zwischen den Kassen sind die Unterschiede gross: Bei den 34 Kassen, die 2026 tätig sind, reichte der Wert 2024 von CHF 95.21 bis CHF 513.94 je versicherte Person.
Die Verwaltungskosten fliessen in die Prämie ein. Bei der Prämiengenehmigung prüft das BAG, ob die geschätzten Einnahmen alle geschätzten Ausgaben decken, also auch die Verwaltung. Auch für Modelle wie HMO oder Hausarztmodell muss die Kasse die Verwaltungskosten in die Prämie einrechnen (Art. 101 Abs. 1 KVV).
Rechtliche Grundlage
Art. 19 Abs. 1 KVAG verpflichtet die Kassen, die Verwaltungskosten der sozialen Krankenversicherung auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Zu den Verwaltungskosten zählen ausdrücklich die Kosten für Vermittlertätigkeiten und Werbung. Nach Art. 19 Abs. 2 KVAG weist die Kasse den Aufwand für Werbung und Vermittlerprovisionen in der Jahresrechnung gesondert aus.
Art. 34 KVAV verlangt, dass die Verwaltungskosten nach dem tatsächlichen Aufwand der Grundversicherung, der Taggeldversicherung und den Zusatzversicherungen zugeordnet werden. Art. 35 Abs. 2 KVAV definiert Werbekosten als alle Aufwendungen für die Akquisition von Versicherten, unabhängig vom Kanal. Seit 01.09.2024 ist zudem die Entschädigung von Vermittlern in der Grundversicherung auf höchstens CHF 70 je versicherte Person begrenzt (Art. 35b KVAV mit Anhang 2).
Beispiel: Verwaltung und Leistungen im Vergleich
Für 2024 weist das BAG in der Grundversicherung folgende Werte je versicherte Person aus (Aufsichtsdaten T 5.01):
| Position | Betrag pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| Prämien | CHF 4'278.20 | CHF 356.52 |
| Nettoleistungen | CHF 4'059.90 | CHF 338.33 |
| Verwaltungsaufwand | CHF 192.99 | CHF 16.08 |
Was bedeutet das für dich?
Die Verwaltungskosten sind ein Hinweis darauf, wie effizient eine Kasse arbeitet. Für deine Wahl sind sie aber nur ein Faktor unter mehreren. Entscheidend ist die Prämie an deinem Wohnort, die du im Prämienrechner vergleichst.
In den Steckbriefen unter Krankenkassen findest du für jede Kasse den Verwaltungsaufwand pro Person im Vergleich zur Branche, dazu Reserven, Solvenz und Schadenquote. Ein Beispiel ist der Steckbrief der CSS. Wie gut eine Kasse finanziell aufgestellt ist, zeigen die Reserven. Wie wir die Kennzahlen aufbereiten, steht unter So rechnen wir.
Häufige Fehler
- Verwaltungskosten für den Hauptgrund steigender Prämien halten. Sie machten 2024 4,51 % der Ausgaben aus; der grösste Teil sind Leistungskosten.
- Kassen nur nach Verwaltungskosten auswählen. Eine Kasse mit tiefem Verwaltungsaufwand kann an deinem Wohnort trotzdem eine höhere Prämie haben.
- Grund- und Zusatzversicherung vermischen. Die BAG-Zahlen betreffen nur die Grundversicherung; die Verwaltung der Zusatzversicherungen wird separat abgerechnet.
Häufige Fragen
Wie viel meiner Prämie geht in die Verwaltung?
Im Branchenschnitt 2024 waren es CHF 192.99 von CHF 4'278.20 Prämien je versicherte Person, also 4,5 %. Bei einzelnen Kassen liegt der Anteil höher oder tiefer; die Werte stehen im Steckbrief jeder Kasse.
Zählen Werbung und Provisionen zu den Verwaltungskosten?
Ja. Art. 19 Abs. 1 KVAG zählt die Kosten für Vermittlertätigkeiten und Werbung ausdrücklich dazu. Die Kasse muss den Aufwand für Werbung und Vermittlerprovisionen in ihrer Jahresrechnung gesondert ausweisen.
Würde eine Kasse mit tiefen Verwaltungskosten automatisch günstiger sein?
Nicht unbedingt. Die Verwaltung macht nur einen kleinen Teil der Prämie aus; den grössten Teil bestimmen die Leistungskosten der Versicherten. Vergleiche deshalb immer die Prämie für deine Gemeinde.
Verwandte Begriffe
- KrankenversichererEin Krankenversicherer ist ein Unternehmen, das mit Bewilligung des BAG die Grundversicherung nach KVG durchführt, umgangssprachlich die Krankenkasse. Per 01.01.2026 waren es 34 Versicherer. Sie müssen jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, dürfen mit der Grundversicherung keinen Gewinn erzielen und bieten daneben oft Zusatzversicherungen nach VVG an.
- Reserven der KrankenkassenReserven sind das Eigenkapital einer Krankenkasse in der Grundversicherung: der Betrag, um den ihr Vermögen die Verpflichtungen übersteigt. Sie sichern, dass die Kasse auch in einem teuren Jahr zahlen kann. Per 01.01.2025 hielten alle Kassen zusammen CHF 7'772.0 Millionen Reserven, 147 % der gesetzlichen Mindesthöhe.
- GesundheitskostenGesundheitskosten sind alle Ausgaben für Behandlung, Pflege, Medikamente, Prävention und Verwaltung im Gesundheitswesen. 2024 kostete das Schweizer Gesundheitswesen laut Bundesamt für Statistik 97 Milliarden Franken, CHF 10'792 pro Kopf. Knapp zwei Drittel tragen die Haushalte, direkt aus der eigenen Tasche oder über Krankenkassenprämien.
- KVAGDas KVAG ist das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz. Es regelt seit dem 01.01.2016, wie der Bund die Krankenkassen in der Grundversicherung beaufsichtigt: Bewilligung, Reserven, Genehmigung der Prämien, Verwaltungskosten und Vermittlerregeln. Aufsichtsbehörde ist das BAG. Das Gesetz soll die Interessen der Versicherten schützen und die Zahlungsfähigkeit der Kassen sichern.
Quellen
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 19Art. 19 KVAGfedlex.admin.ch
- Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV), Art. 34 und 35Art. 34–35 KVAVfedlex.admin.ch
- BAG, Aufsichtsdaten der Krankenversicherer (T 5.01, 1996–2024)bag.admin.ch
- Priminfo (BAG): Kennzahlen der Krankenversichererpriminfo.admin.ch
