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Verwaltungskosten der Krankenkassen

Auch: Verwaltungsaufwand

Kurz erklärt

Verwaltungskosten sind die Ausgaben einer Krankenkasse für Personal, Informatik, Rechnungsprüfung, Werbung und Vermittler. In der Grundversicherung betrugen sie 2024 laut BAG CHF 192.99 pro versicherte Person und Jahr, das sind 4,51 % der Ausgaben. Das Gesetz verlangt, dass die Kassen sie auf das wirtschaftlich nötige Mass beschränken.

Aktualisiert am

Illustration: Aktenschrank mit einem kleinen Glas voller Münzen obenaufSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. 2024 lag der Verwaltungsaufwand in der Grundversicherung bei CHF 192.99 je versicherte Person, 4,51 % der Ausgaben (BAG, Aufsichtsdaten T 5.01).
  2. Die Nettoleistungen für Behandlungen betrugen im selben Jahr CHF 4'059.90 je versicherte Person, also rund das 21-Fache.
  3. Bei den 34 Kassen, die 2026 tätig sind, reichte der Verwaltungsaufwand 2024 von CHF 95.21 bis CHF 513.94 je versicherte Person.
  4. Werbung und Vermittlerprovisionen zählen zu den Verwaltungskosten und müssen in der Jahresrechnung gesondert ausgewiesen werden (Art. 19 KVAG).

Was sind die Verwaltungskosten der Krankenkassen?

Verwaltungskosten sind alle Kosten einer Krankenkasse, die nicht direkt für Behandlungen ihrer Versicherten anfallen. Dazu gehören Löhne der Mitarbeitenden, Informatik und Gebäude, die Prüfung und Abrechnung von Rechnungen, Kundendienst, Aufsicht und Revision, Werbung und die Entschädigung von Vermittlern.

Für die Grundversicherung sind diese Kosten gesetzlich begrenzt und werden vom BAG jedes Jahr pro Kasse veröffentlicht. Die Krankenversicherer müssen sie getrennt erfassen: Grundversicherung, Taggeldversicherung und Zusatzversicherungen haben je eigene Verwaltungskosten. So kann eine Kasse die Verwaltung der Zusatzversicherungen nicht über die Prämien der Grundversicherung finanzieren.

Die Verwaltungskosten sind von den Gesundheitskosten zu unterscheiden. Gesundheitskosten sind die Rechnungen von Ärztinnen, Spitälern, Apotheken und Therapeuten. Sie machen den weitaus grössten Teil der Prämie aus.

So funktioniert es

Jede Kasse weist in ihrer Jahresrechnung aus, wie viel sie für die Verwaltung ausgegeben hat. Das BAG sammelt diese Zahlen in den Aufsichtsdaten (Tabelle T 5.01) und rechnet sie auf die versicherte Person um. So lassen sich Kassen unterschiedlicher Grösse vergleichen.

JahrVerwaltungsaufwand je versicherte PersonAnteil an den AusgabenAnzahl Kassen
2014CHF 157.994,95 %60
2019CHF 172.574,76 %51
2022CHF 193.514,92 %45
2024CHF 192.994,51 %39

Quelle: BAG, Aufsichtsdaten OKP (T 5.01), Datenstand 22.05.2025.

In Franken ist der Verwaltungsaufwand pro Person seit 2014 gestiegen, als Anteil an den Ausgaben aber gesunken, weil die Leistungskosten schneller wuchsen. Zwischen den Kassen sind die Unterschiede gross: Bei den 34 Kassen, die 2026 tätig sind, reichte der Wert 2024 von CHF 95.21 bis CHF 513.94 je versicherte Person.

Die Verwaltungskosten fliessen in die Prämie ein. Bei der Prämiengenehmigung prüft das BAG, ob die geschätzten Einnahmen alle geschätzten Ausgaben decken, also auch die Verwaltung. Auch für Modelle wie HMO oder Hausarztmodell muss die Kasse die Verwaltungskosten in die Prämie einrechnen (Art. 101 Abs. 1 KVV).

Rechtliche Grundlage

Art. 19 Abs. 1 KVAG verpflichtet die Kassen, die Verwaltungskosten der sozialen Krankenversicherung auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Zu den Verwaltungskosten zählen ausdrücklich die Kosten für Vermittlertätigkeiten und Werbung. Nach Art. 19 Abs. 2 KVAG weist die Kasse den Aufwand für Werbung und Vermittlerprovisionen in der Jahresrechnung gesondert aus.

Art. 34 KVAV verlangt, dass die Verwaltungskosten nach dem tatsächlichen Aufwand der Grundversicherung, der Taggeldversicherung und den Zusatzversicherungen zugeordnet werden. Art. 35 Abs. 2 KVAV definiert Werbekosten als alle Aufwendungen für die Akquisition von Versicherten, unabhängig vom Kanal. Seit 01.09.2024 ist zudem die Entschädigung von Vermittlern in der Grundversicherung auf höchstens CHF 70 je versicherte Person begrenzt (Art. 35b KVAV mit Anhang 2).

Beispiel: Verwaltung und Leistungen im Vergleich

Für 2024 weist das BAG in der Grundversicherung folgende Werte je versicherte Person aus (Aufsichtsdaten T 5.01):

PositionBetrag pro Jahrpro Monat
PrämienCHF 4'278.20CHF 356.52
NettoleistungenCHF 4'059.90CHF 338.33
VerwaltungsaufwandCHF 192.99CHF 16.08

Was bedeutet das für dich?

Die Verwaltungskosten sind ein Hinweis darauf, wie effizient eine Kasse arbeitet. Für deine Wahl sind sie aber nur ein Faktor unter mehreren. Entscheidend ist die Prämie an deinem Wohnort, die du im Prämienrechner vergleichst.

In den Steckbriefen unter Krankenkassen findest du für jede Kasse den Verwaltungsaufwand pro Person im Vergleich zur Branche, dazu Reserven, Solvenz und Schadenquote. Ein Beispiel ist der Steckbrief der CSS. Wie gut eine Kasse finanziell aufgestellt ist, zeigen die Reserven. Wie wir die Kennzahlen aufbereiten, steht unter So rechnen wir.

Häufige Fehler

  • Verwaltungskosten für den Hauptgrund steigender Prämien halten. Sie machten 2024 4,51 % der Ausgaben aus; der grösste Teil sind Leistungskosten.
  • Kassen nur nach Verwaltungskosten auswählen. Eine Kasse mit tiefem Verwaltungsaufwand kann an deinem Wohnort trotzdem eine höhere Prämie haben.
  • Grund- und Zusatzversicherung vermischen. Die BAG-Zahlen betreffen nur die Grundversicherung; die Verwaltung der Zusatzversicherungen wird separat abgerechnet.

Häufige Fragen

Wie viel meiner Prämie geht in die Verwaltung?

Im Branchenschnitt 2024 waren es CHF 192.99 von CHF 4'278.20 Prämien je versicherte Person, also 4,5 %. Bei einzelnen Kassen liegt der Anteil höher oder tiefer; die Werte stehen im Steckbrief jeder Kasse.

Zählen Werbung und Provisionen zu den Verwaltungskosten?

Ja. Art. 19 Abs. 1 KVAG zählt die Kosten für Vermittlertätigkeiten und Werbung ausdrücklich dazu. Die Kasse muss den Aufwand für Werbung und Vermittlerprovisionen in ihrer Jahresrechnung gesondert ausweisen.

Würde eine Kasse mit tiefen Verwaltungskosten automatisch günstiger sein?

Nicht unbedingt. Die Verwaltung macht nur einen kleinen Teil der Prämie aus; den grössten Teil bestimmen die Leistungskosten der Versicherten. Vergleiche deshalb immer die Prämie für deine Gemeinde.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 19Art. 19 KVAGfedlex.admin.ch
  2. Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV), Art. 34 und 35Art. 34–35 KVAVfedlex.admin.ch
  3. BAG, Aufsichtsdaten der Krankenversicherer (T 5.01, 1996–2024)bag.admin.ch
  4. Priminfo (BAG): Kennzahlen der Krankenversichererpriminfo.admin.ch
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