Zum Inhalt springen

Unabhängiger Vergleich der FinanceRock GmbH, keine Krankenkasse. Sortiert nach Preis, nie nach Provision. Offenlegung →

Unabhängiger Vergleich
keine Krankenkasse
Prämien vergleichen

Doppelversicherung

Auch: Überversicherung

Kurz erklärt

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei zwei Versicherern gedeckt ist, zum Beispiel Brillen in zwei Zusatzversicherungen. In der Grundversicherung ist das nicht möglich: Du bist immer nur bei einer Kasse versichert. In Zusatzversicherungen nach VVG kommt es vor; bezahlt wird der Schaden dann höchstens einmal, die Prämien aber doppelt.

Aktualisiert am

Illustration: Zwei gleiche Regenschirme überlappen sich über einem einzelnen StuhlSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. In der Grundversicherung endet der alte Vertrag erst, wenn die neue Kasse den lückenlosen Versicherungsschutz meldet; zwei Grundversicherungen gleichzeitig gibt es nicht (Art. 7 Abs. 5 KVG).
  2. Im VVG heisst die Doppelversicherung Mehrfachversicherung: Du musst sie allen Versicherern ohne Verzug melden (Art. 46b Abs. 1 VVG).
  3. Wusstest du beim späteren Abschluss nichts davon, kannst du den späteren Vertrag innert vier Wochen ab Entdeckung kündigen (Art. 46b Abs. 2 VVG).
  4. Im Schadenfall haftet jeder Versicherer nur anteilig; jeder hat aber Anspruch auf die ganze vereinbarte Prämie (Art. 46b Abs. 4 und 46c Abs. 1 VVG).
  5. Bei Unfall gehen die Leistungen der Unfallversicherung nach UVG der Krankenkasse vor; die Unfalldeckung der Krankenkasse kannst du sistieren (Art. 8 KVG).

Was ist eine Doppelversicherung?

Von einer Doppelversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko für dieselbe Zeit bei mehr als einem Versicherer gedeckt ist. Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) nennt das Mehrfachversicherung. Im Alltag heisst es oft auch Überversicherung, weil du mehr Deckung bezahlst, als du im Schadenfall erhalten kannst.

In der Krankenversicherung musst du drei Bereiche unterscheiden:

  • Grundversicherung. Hier gibt es keine Doppelversicherung. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist bei genau einer Kasse grundversichert. Beim Wechsel endet die alte Versicherung erst, wenn die neue Kasse den lückenlosen Anschluss meldet.
  • Zusatzversicherungen. Hier ist eine Doppelversicherung möglich und kommt vor, etwa wenn du privat eine Spitalzusatzversicherung hast und über einen Kollektivvertrag eine ähnliche Deckung erhältst, oder wenn du nach einem Kassenwechsel die alte Zusatzversicherung nicht gekündigt hast.
  • Unfall. Arbeitnehmende sind über den Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Unfall versichert. Die Unfalldeckung der Krankenkasse wäre dann doppelt; du kannst sie sistieren lassen.

Mit Doppelversicherung verwandt, aber nicht dasselbe, ist die Überentschädigung. Sie regelt, dass du bei Leistungen mehrerer Sozialversicherungen insgesamt nicht mehr erhältst als deinen Schaden.

So funktioniert es

Im VVG gilt bei einer Mehrfachversicherung ein klarer Ablauf:

  1. Meldepflicht. Stellst du fest, dass dasselbe Risiko bei zwei Versicherern gedeckt ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen, musst du das allen Versicherern ohne Verzug mitteilen, schriftlich oder in einer anderen Form mit Textnachweis.
  2. Kündigungsrecht. Hast du beim Abschluss des späteren Vertrags nichts von der Mehrfachversicherung gewusst, kannst du diesen innert vier Wochen ab Entdeckung kündigen.
  3. Aufteilung im Schadenfall. Jeder Versicherer haftet im Verhältnis seiner Versicherungssumme zur Summe aller Versicherungssummen. Du erhältst den Schaden also höchstens einmal.
  4. Prämie. Jeder Versicherer hat Anspruch auf die ganze vereinbarte Prämie. Die doppelte Deckung kostet dich also doppelt, ohne mehr zu bringen.

Wer die Meldung absichtlich unterlässt oder eine Mehrfachversicherung abschliesst, um sich einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen, riskiert, dass die Versicherer nicht mehr an den Vertrag gebunden sind.

Diese Regeln betreffen Schadenversicherungen, die einen tatsächlichen Schaden ersetzen, zum Beispiel Heilungskosten. Summenversicherungen zahlen einen vereinbarten Betrag unabhängig vom Schaden, etwa ein fixes Spitaltaggeld. Ob ein Vertrag eine Schaden- oder Summenversicherung ist, muss dir der Versicherer vor Abschluss mitteilen.

Rechtliche Grundlage

Für Zusatzversicherungen regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Mehrfachversicherung in Art. 46b und 46c. Nach Art. 46b Abs. 1 VVG liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr und für dieselbe Zeit bei mehr als einem Versicherungsunternehmen so versichert ist, dass die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen; der Versicherungsnehmer muss dies allen Versicherern ohne Verzug mitteilen. Art. 46b Abs. 2 VVG gibt ein Kündigungsrecht von vier Wochen ab Entdeckung, Abs. 3 regelt die Folgen einer absichtlich unterlassenen Anzeige, und nach Abs. 4 hat jeder Versicherer Anspruch auf die ganze Prämie. Art. 46c Abs. 1 VVG verteilt den Schaden im Verhältnis der Versicherungssummen. Nach Art. 3 Abs. 1 Bst. b VVG muss der Versicherer vor Abschluss angeben, ob es sich um eine Summen- oder Schadenversicherung handelt; Art. 96 VVG regelt die Summenversicherung.

In der Grundversicherung verhindert Art. 7 Abs. 5 KVG eine Doppelversicherung: Das Versicherungsverhältnis beim bisherigen Versicherer endet erst, wenn der neue Versicherer mitgeteilt hat, dass die Person ohne Unterbrechung bei ihm versichert ist. Unterlässt der neue Versicherer diese Mitteilung, muss er dir den Schaden ersetzen, insbesondere die Prämiendifferenz.

Für Unfälle erlaubt Art. 8 KVG, die Unfalldeckung zu sistieren, wenn du nach UVG voll versichert bist. Nach Art. 13 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) sind Teilzeitbeschäftigte mit mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Treffen Leistungen der Krankenkasse mit gleichartigen Leistungen der Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung zusammen, gehen diese vor (Art. 110 KVV). Art. 69 ATSG und Art. 122 KVV verhindern eine Überentschädigung.

Beispiel: Brillenbeitrag in zwei Zusatzversicherungen

Laura ist 33 Jahre alt. Sie hat bei Kasse A eine ambulante Zusatzversicherung mit einem Beitrag an Brillen bis CHF 200 pro Jahr. Über den Kollektivvertrag ihres Arbeitgebers kommt bei Kasse B eine zweite ambulante Zusatzversicherung mit ebenfalls bis CHF 200 hinzu. Sie kauft eine Brille für CHF 300. Die Vertragswerte sind Annahmen zur Veranschaulichung; wir gehen davon aus, dass beide Verträge Schadenversicherungen sind.

Kasse AKasse BTotal
Versicherungssumme für BrillenCHF 200CHF 200CHF 400
Anteil an der Summe50 %50 %100 %
Schaden (Kaufpreis der Brille)CHF 300
Zahlung der KasseCHF 150CHF 150CHF 300
Laura zahlt selbstCHF 0

Was bedeutet das für dich?

Doppelversicherungen kosten Geld, ohne mehr Schutz zu bringen. So findest du sie:

  1. Alle Policen nebeneinanderlegen. Prüfe private Zusatzversicherungen, Kollektivverträge des Arbeitgebers und Deckungen aus Kreditkarten oder Reiseversicherungen. Überschneidungen gibt es oft bei Spital, Brillen, Auslandschutz und Unfall.
  2. Unfalldeckung prüfen. Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, kannst du die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren. Kündigst du die Stelle, musst du sie wieder einschliessen.
  3. Nach dem Kassenwechsel aufräumen. Beim Wechsel der Grundversicherung bleiben Zusatzversicherungen bei der alten Kasse bestehen, wenn du sie nicht kündigst. Einen Kündigungsbrief erstellst du unter Kündigungsbrief.
  4. Bedarf klären. Welche Zusatzdeckungen du wirklich brauchst, hilft der Bedarfs-Check zu klären.

Die Prämien der Grundversicherung vergleichst du im Prämienrechner, die Kassen findest du unter Krankenkassen. Mehr zu Verträgen über den Arbeitgeber steht unter Kollektivversicherung.

Häufige Fehler

  • Die alte Zusatzversicherung zu früh oder gar nicht kündigen. Kündige erst, wenn die neue Kasse dich aufgenommen hat, dann aber rechtzeitig, damit keine doppelte Deckung bestehen bleibt.
  • Glauben, doppelt bezahlen heisse doppelt erhalten. Bei Schadenversicherungen erhältst du den Schaden höchstens einmal.
  • Die Meldung an die Versicherer unterlassen. Das VVG verlangt, dass du eine Mehrfachversicherung ohne Verzug meldest.
  • Die Unfalldeckung weiterzahlen. Bist du über den Arbeitgeber nach UVG voll versichert, zahlst du ohne Sistierung Prämie für eine Deckung, die kaum zum Zug kommt.

Wie wir Beispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Kann ich aus Versehen zwei Grundversicherungen haben?

Nein. Beim Wechsel endet die alte Grundversicherung erst, wenn die neue Kasse der alten meldet, dass du ohne Unterbruch bei ihr versichert bist. Hast du dich bei einer neuen Kasse angemeldet, die alte aber nicht rechtzeitig gekündigt, bleibst du bei der alten versichert, bis ein Wechsel fristgerecht möglich ist. Eine zweite Grundversicherung entsteht nicht.

Was mache ich, wenn ich eine Zusatzversicherung doppelt habe?

Melde es beiden Versicherern schriftlich oder per E-Mail. Hast du beim Abschluss des späteren Vertrags nichts davon gewusst, kannst du diesen innert vier Wochen ab Entdeckung kündigen. Sonst gelten die ordentlichen Kündigungsfristen des Vertrags.

Zahlen beide Versicherungen, wenn ich doppelt versichert bin?

Bei Schadenversicherungen, etwa für Heilungskosten, erhältst du den Schaden höchstens einmal ersetzt; die Versicherer teilen ihn unter sich auf. Bei Summenversicherungen, die einen festen Betrag auszahlen, kann es anders sein. Massgebend ist, wie der Vertrag die Leistung umschreibt.

Bin ich doppelt versichert, wenn mein Arbeitgeber mich gegen Unfall versichert?

Teilweise. Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du nach UVG gegen Unfall versichert. Die Unfalldeckung der Krankenkasse kannst du dann sistieren und sparst Prämie.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 46b und 46cArt. 46b–46c VVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 5 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), Art. 69Art. 69 ATSGfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 110 und 122Art. 110 und 122 KVVfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3 und 96Art. 3 und 96 VVGfedlex.admin.ch
Nächster Schritt

Bedarf an Zusatzversicherungen prüfen

Bedarf an Zusatzversicherungen prüfen