Das Wichtigste in Kürze
- Versicherer müssen dir auf Verlangen die ausbezahlten oder geschuldeten Leistungen schriftlich bescheinigen (Art. 127 Abs. 1 Bst. c DBG).
- Bei der direkten Bundessteuer sind Versicherungsprämien und Sparzinsen zusammen bis CHF 1'800 abziehbar, für verheiratete Paare bis CHF 3'700 (Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG).
- Der Abzug erhöht sich um CHF 700 pro Kind oder unterstützte Person (Art. 33 Abs. 1bis Bst. b DBG).
- Selbst getragene Krankheitskosten sind abziehbar, soweit sie 5 % des Nettoeinkommens übersteigen (Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG).
- Die Kantone legen für die Staatssteuer eigene Höchstbeträge fest (Art. 9 Abs. 2 Bst. g StHG).
Was ist die Steuerbescheinigung?
Die Steuerbescheinigung ist ein Dokument deiner Krankenkasse, das die Zahlen eines Kalenderjahres für die Steuererklärung zusammenfasst. Viele Kassen nennen es auch Leistungsausweis oder Prämien- und Leistungsübersicht. Es enthält in der Regel zwei Teile: die Prämien, die für dich im Jahr in Rechnung gestellt wurden, und die Kosten, die du selbst getragen hast, also deine Kostenbeteiligung und Leistungen, die die Kasse nicht übernommen hat.
Die Bescheinigung ist wichtig, weil du Krankenkassenprämien und Krankheitskosten in der Steuererklärung abziehen kannst, allerdings nur bis zu bestimmten Grenzen. Die Steuerverwaltung verlangt dafür Belege. Statt jede Prämienrechnung und jede Leistungsabrechnung einzeln zusammenzurechnen, übernimmst du die Summen aus der Bescheinigung.
Die Bescheinigung umfasst meist Grund- und Zusatzversicherung zusammen, bei vielen Kassen getrennt ausgewiesen. Sie betrifft nur die Versicherungen bei dieser einen Kasse. Hast du die Grundversicherung bei einer Kasse und die Zusatzversicherung bei einer anderen, erhältst du zwei Bescheinigungen.
Nicht zu verwechseln ist die Steuerbescheinigung mit der Versicherungspolice, die deine Versicherungen und Prämien für das kommende Jahr zeigt, und mit der Leistungsabrechnung, die du nach jeder eingereichten Rechnung erhältst.
So funktioniert es
Die Kasse erstellt die Bescheinigung für das abgelaufene Kalenderjahr. Was du damit machst, hängt von den beiden Abzügen ab:
Versicherungsabzug. Die bezahlten Prämien für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie Zinsen auf Sparkapitalien kannst du zusammen bis zu einem Höchstbetrag abziehen. Bei der direkten Bundessteuer sind das CHF 1'800 für Alleinstehende und CHF 3'700 für Ehepaare in ungetrennter Ehe. Pro Kind oder unterstützte Person kommen CHF 700 dazu. Wer keine Beiträge an AHV, IV, berufliche Vorsorge oder Säule 3a zahlt, hat einen um die Hälfte höheren Abzug. Die Kantone legen für die Staats- und Gemeindesteuer eigene Beträge fest.
Krankheitskostenabzug. Krankheits- und Unfallkosten, die du selbst getragen hast, kannst du bei der Bundessteuer abziehen, soweit sie 5 % deines Nettoeinkommens übersteigen. Dazu gehören Franchise und Selbstbehalt aus der Grundversicherung, aber auch Rechnungen, die keine Versicherung übernommen hat, zum Beispiel Zahnarztrechnungen. Was die Kasse zurückerstattet hat, zählt nicht. Auch hier haben die Kantone eigene Regeln zum Selbstbehalt.
Der Versicherungsabzug ist also gedeckelt, der Krankheitskostenabzug hat eine Schwelle. Die Steuerbescheinigung liefert für beide die Zahlen. Weitere Belege, etwa Zahnarztrechnungen, sammelst du selbst.
Rechtliche Grundlage
Eine Pflicht, die Steuerbescheinigung automatisch zu verschicken, steht nicht im Krankenversicherungsgesetz. Die Grundlage liegt im Steuerrecht. Nach Art. 127 Abs. 1 Bst. c des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sind Versicherer gegenüber der steuerpflichtigen Person verpflichtet, schriftliche Bescheinigungen über die aus dem Versicherungsverhältnis ausbezahlten oder geschuldeten Leistungen auszustellen. Reichst du die nötigen Bescheinigungen trotz Mahnung nicht ein, kann die Veranlagungsbehörde sie nach Art. 127 Abs. 2 DBG direkt beim Versicherer einfordern.
Die Abzüge regelt Art. 33 DBG. Art. 33 Abs. 1 Bst. g DBG erlaubt den Abzug von Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung sowie von Sparzinsen bis CHF 3'700 für Ehepaare und CHF 1'800 für die übrigen Steuerpflichtigen. Art. 33 Abs. 1bis DBG erhöht diese Beträge um die Hälfte für Personen ohne Beiträge an AHV/IV, berufliche Vorsorge und Säule 3a sowie um CHF 700 pro Kind oder unterstützte Person. Nach Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBG sind Krankheits- und Unfallkosten abziehbar, soweit du sie selbst trägst und sie 5 % der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte übersteigen.
Für die Kantons- und Gemeindesteuern schreibt Art. 9 Abs. 2 Bst. g und h des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) dieselben Abzugsarten vor, überlässt die Höhe des Versicherungsabzugs aber dem kantonalen Recht. Deine Kostenbeteiligung aus der Grundversicherung, Franchise und Selbstbehalt, ergibt sich aus Art. 64 KVG.
Beispiel: was von CHF 6'960 Prämie abziehbar ist
Daniel ist 38 Jahre alt, alleinstehend, wohnt in Zürich und hat die Grundversicherung mit Franchise CHF 300. Als Prämie nehmen wir den Median aller Angebote in Zürich (Region 1) für Erwachsene mit Unfalldeckung: CHF 580.00 pro Monat (Prämien 2026, Quelle BAG). Sein Nettoeinkommen setzen wir zur Veranschaulichung auf CHF 70'000. Gerechnet wird mit den Beträgen der direkten Bundessteuer.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Prämie Grundversicherung 2026 (12 × CHF 580.00) | CHF 6'960 |
| Höchstbetrag Versicherungsabzug Bundessteuer (alleinstehend) | CHF 1'800 |
| Selbst getragene Kosten: Franchise und Selbstbehalt laut Bescheinigung | CHF 1'000 |
| Selbst bezahlte Zahnarztrechnung | CHF 3'200 |
| Krankheitskosten total | CHF 4'200 |
| Schwelle 5 % von CHF 70'000 | CHF 3'500 |
| Abziehbare Krankheitskosten | CHF 700 |
Was bedeutet das für dich?
Die Steuerbescheinigung spart dir Arbeit, ersetzt aber nicht den Blick auf deine eigenen Belege.
- Bescheinigung abholen. Prüfe nach dem Jahreswechsel, ob du die Bescheinigung jeder Kasse erhalten hast, bei der du versichert bist. Hast du im Jahr die Kasse gewechselt, brauchst du beide.
- Eigene Belege sammeln. Kosten ohne Versicherungsbezug, etwa Zahnarzt, Brillen oder nicht kassenpflichtige Medikamente, stehen nicht auf der Bescheinigung. Du kannst Rechnungen und Ergebnisse in deinem Kundenkonto ablegen.
- Wegleitung des Kantons lesen. Die Höchstbeträge und Regeln für die Staatssteuer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Auch wie du erhaltene Prämienverbilligung berücksichtigst, steht in der Wegleitung.
- Prämie senken statt Abzug suchen. Der Versicherungsabzug ist gedeckelt. Eine tiefere Prämie spart direkt Geld. Vergleiche die Angebote im Prämienrechner und die Kassen unter Krankenkassen.
Mehr zu den Abzugsmöglichkeiten erklärt der Begriff Steuerabzug.
Häufige Fehler
- Die ganze Prämie abziehen wollen. Der Versicherungsabzug hat einen Höchstbetrag, der für Erwachsene meist unter der Jahresprämie der Grundversicherung liegt.
- Rückerstattete Kosten als Krankheitskosten angeben. Abziehbar ist nur, was du selbst getragen hast.
- Die 5-%-Schwelle übersehen. Bei der Bundessteuer zählen Krankheitskosten erst ab 5 % des Nettoeinkommens.
- Belege von Zusatzleistungen vergessen. Selbst bezahlte Zahnarzt- oder Therapierechnungen erhöhen die Krankheitskosten, stehen aber meist nicht auf der Bescheinigung.
Wie wir Beispiele und Rechner aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Wann schickt die Krankenkasse die Steuerbescheinigung?
Die Kasse stellt sie nach Ablauf des Kalenderjahres für dieses Jahr aus, je nach Kasse per Post oder im Kundenportal. Fehlt sie, kannst du sie bei deiner Kasse verlangen; Versicherer müssen die Leistungen auf Verlangen bescheinigen.
Welche Beträge aus der Steuerbescheinigung gehören in die Steuererklärung?
Zwei Arten: die bezahlten Prämien für den Versicherungsabzug und die selbst getragenen Krankheitskosten, also Franchise, Selbstbehalt und nicht gedeckte Rechnungen, für den Krankheitskostenabzug. Wo genau du sie einträgst, steht in der Wegleitung deines Kantons.
Kann ich die ganze Prämie von den Steuern abziehen?
Meist nicht. Bei der Bundessteuer gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag für Versicherungsprämien und Sparzinsen von CHF 1'800 für Alleinstehende und CHF 3'700 für Ehepaare, plus CHF 700 pro Kind. Die Prämie der Grundversicherung liegt für Erwachsene oft darüber.
Muss ich die Steuerbescheinigung der Steuererklärung beilegen?
Das regelt jeder Kanton selbst. Bewahre sie in jedem Fall auf, denn die Steuerverwaltung kann Belege nachfordern.
Verwandte Begriffe
- Steuerabzug KrankenkassenprämienKrankenkassenprämien kannst du in der Steuererklärung abziehen, aber nur bis zu einem Höchstbetrag, der auch andere Versicherungsprämien und Sparzinsen umfasst. Bei der direkten Bundessteuer sind das für Alleinstehende CHF 1'800, für Ehepaare CHF 3'700, plus CHF 700 pro Kind. Selbst bezahlte Krankheitskosten sind zusätzlich abziehbar, soweit sie 5 % des Nettoeinkommens übersteigen.
- LeistungsabrechnungDie Leistungsabrechnung ist das Schreiben, mit dem dir die Krankenkasse zeigt, welche Rechnungen sie geprüft hat, was sie bezahlt und welchen Teil du selbst trägst. Sie weist für jede Behandlung Franchise und 10 % Selbstbehalt aus und fordert deinen Anteil zurück, wenn die Kasse die Rechnung direkt bezahlt hat.
- KrankheitskostenKrankheitskosten sind Ausgaben für Behandlung, Medikamente, Spital, Zahnarzt oder Hilfsmittel, die du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls selbst bezahlst, etwa Franchise und Selbstbehalt. Bei der direkten Bundessteuer kannst du sie abziehen, soweit sie 5 % deines Nettoeinkommens übersteigen. Krankenkassenprämien zählen nicht dazu.
- PrämieDie Prämie ist der Betrag, den du deiner Krankenkasse für die Grundversicherung bezahlst, im Voraus und in der Regel monatlich. Sie hängt von Kasse, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Versicherungsmodell ab, nicht aber von Einkommen oder Gesundheit. 2026 beträgt die mittlere Prämie in der Schweiz CHF 393.30 pro Monat.
Quellen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 33Art. 33 Abs. 1 Bst. g und h DBGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 127Art. 127 DBGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), Art. 9Art. 9 StHGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
