Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Pflegeleistungen der Spitex, aber keine hauswirtschaftlichen Arbeiten (Art. 25a KVG, Art. 7 KLV).
- Für Grundpflege zu Hause zahlt die Grundversicherung CHF 52.60 pro Stunde an Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen (Art. 7a Abs. 1 Bst. c KLV).
- Haushaltshilfe decken Zusatzversicherungen nach VVG, mit Bedingungen und Limiten, die im Vertrag stehen.
- Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann sich Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause vom Kanton vergüten lassen (Art. 14 Abs. 1 Bst. b ELG).
Was ist eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe unterstützt dich bei den Arbeiten, die im Alltag anfallen: Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen, Betten beziehen, manchmal auch Kinderbetreuung. In der Krankenversicherung geht es um die Situation, in der du diese Arbeiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst erledigen kannst, etwa nach einer Operation, während einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder nach einer Geburt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Pflege und Haushalt. Pflege betrifft deinen Körper und deine Gesundheit: Wunden versorgen, Medikamente richten, beim Waschen und Anziehen helfen. Haushaltshilfe betrifft deine Wohnung und deinen Alltag. Die Grundversicherung zahlt nur die Pflege. Das gilt auch dann, wenn dieselbe Spitex-Organisation beides erbringt: Sie muss für Leistungen der Grundversicherung und für andere Leistungen zwei getrennte Rechnungen erstellen.
Wer eine Haushaltshilfe bezahlt, hängt deshalb von deiner Situation ab:
- Zusatzversicherung. Manche ambulante Zusatzversicherungen enthalten einen Beitrag an Haushaltshilfe, meist verknüpft mit Bedingungen wie einer ärztlichen Bescheinigung, einer Höchstdauer oder einem Betrag pro Tag. Die Regeln stehen in deinem Vertrag.
- Ergänzungsleistungen. Beziehst du Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV, vergütet der Kanton ausgewiesene Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause.
- Selbst bezahlt. In allen anderen Fällen trägst du die Kosten selbst. Sie können unter Umständen als Krankheitskosten in der Steuererklärung zählen; die Regeln dazu setzen die Steuerbehörden.
Nach einer Geburt gilt dasselbe. Die Grundversicherung übernimmt bei Mutterschaft die Betreuung durch Hebamme und Ärztin, aber keine Hilfe im Haushalt.
So funktioniert es
Brauchst du nach einem Spitalaufenthalt oder während einer Krankheit Hilfe zu Hause, läuft es meist so:
- Bedarf abklären. Die Spitex klärt bei einem Hausbesuch ab, welche Pflege du brauchst. Für Pflegeleistungen der Grundversicherung ist diese Bedarfsabklärung Pflicht.
- Pflege über die Grundversicherung. Für Pflegeleistungen zahlt die Grundversicherung feste Beiträge pro Stunde: CHF 76.90 für Abklärung und Beratung, CHF 63.00 für Untersuchung und Behandlung, CHF 52.60 für Grundpflege. Von den ungedeckten Pflegekosten dürfen dir höchstens 20 % des höchsten Pflegebeitrags des Bundesrats überwälzt werden; den Rest regelt die Pflegefinanzierung des Kantons.
- Haushaltshilfe separat. Die Hilfe im Haushalt stellt die Spitex oder eine private Organisation separat in Rechnung. Diese Rechnung reichst du bei deiner Zusatzversicherung ein, falls sie Haushaltshilfe deckt.
- Nachweise beilegen. Frag deine Zusatzversicherung, ob sie eine ärztliche Bestätigung verlangt, dass du den Haushalt nicht selbst führen kannst.
Die Voraussetzungen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich stark. Manche zahlen nur nach einem Spitalaufenthalt, andere auch bei ambulanter Behandlung. Manche anerkennen nur Spitex-Organisationen, andere auch private Anbieter oder Personen aus dem Umfeld. Lies die Bedingungen, bevor du jemanden beauftragst.
Rechtliche Grundlage
In der Grundversicherung regelt Art. 25a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) die Pflegeleistungen bei Krankheit. Die Versicherung leistet einen Beitrag an Pflegeleistungen, die aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs ambulant oder im Pflegeheim erbracht werden. Nach Art. 25a Abs. 5 KVG dürfen der versicherten Person von den ungedeckten Pflegekosten höchstens 20 % des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrags überwälzt werden; die Restfinanzierung regeln die Kantone.
Welche Pflegeleistungen darunter fallen, zählt Art. 7 Abs. 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abschliessend auf: Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination, der Untersuchung und Behandlung sowie der Grundpflege, etwa Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken. Hauswirtschaftliche Arbeiten wie Putzen, Kochen oder Waschen sind nicht aufgeführt. Art. 7a Abs. 1 KLV legt die Beiträge pro Stunde fest: CHF 76.90, CHF 63.00 und CHF 52.60. Nach Art. 59 Abs. 2 KVV braucht es für Leistungen der Grundversicherung und für andere Leistungen getrennte Rechnungen.
Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen gilt Art. 14 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen (ELG): Die Kantone vergüten ausgewiesene Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen. Für zu Hause lebende Alleinstehende dürfen die kantonalen Höchstbeträge für solche Krankheits- und Behinderungskosten CHF 25'000 pro Jahr nicht unterschreiten, für Ehepaare CHF 50'000 (Art. 14 Abs. 3 ELG).
Für Zusatzversicherungen gibt es keine gesetzliche Pflicht, Haushaltshilfe zu decken. Was gilt, steht im Vertrag; nach Art. 3 VVG muss der Versicherer dich vor Abschluss über Umfang und Grenzen der Deckung informieren.
Beispiel: zehn Tage Hilfe nach einer Operation
Ruth ist 67 Jahre alt, lebt allein und kommt nach einer Knieoperation nach Hause. Die Spitex kommt zehn Tage lang: täglich eine Stunde Grundpflege und zwei Stunden Hilfe im Haushalt. Den Stundenansatz der Haushaltshilfe von CHF 45 und die Leistung der Zusatzversicherung nehmen wir zur Veranschaulichung an; die Beiträge der Grundversicherung sind die gesetzlichen Werte.
| Leistung | Umfang | Wer zahlt | Betrag |
|---|---|---|---|
| Grundpflege | 10 Stunden | Grundversicherung, CHF 52.60 pro Stunde | CHF 526.00 |
| Hilfe im Haushalt | 20 Stunden à CHF 45 (angenommen) | nicht Grundversicherung | CHF 900.00 |
| davon Zusatzversicherung (angenommen: CHF 60 pro Tag) | 10 Tage | Zusatzversicherung | CHF 600.00 |
| Ruth zahlt selbst an die Haushaltshilfe | Ruth | CHF 300.00 |
Was bedeutet das für dich?
Plane die Hilfe im Haushalt, bevor du sie brauchst, etwa vor einer geplanten Operation oder vor einer Geburt.
- Vertrag prüfen. Schau in deinen Zusatzversicherungen nach, ob Haushaltshilfe eingeschlossen ist, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Betrag. Die Leistungen der Kassen vergleichst du unter Zusatzversicherungen vergleichen.
- Rechnungen trennen lassen. Achte darauf, dass Pflege und Haushaltshilfe getrennt abgerechnet werden. Nur so kann jede Versicherung ihren Teil übernehmen.
- Wartefristen beachten. Zusatzversicherungen können Wartefristen vorsehen, etwa für Leistungen bei Mutterschaft. Eine neue Versicherung kurz vor dem Ereignis hilft dann nicht.
- Ergänzungsleistungen abklären. Wenn dein Einkommen knapp ist, frag bei der EL-Stelle deines Kantons nach.
Die Grundversicherung bleibt die Basis. Ihre Prämien vergleichst du im Prämienrechner, die Kassen findest du unter Krankenkassen. Welche Zusatzversicherung ambulante Zusatzleistungen deckt, erklärt der Begriff ambulante Zusatzversicherung.
Häufige Fehler
- Spitex mit Haushaltshilfe gleichsetzen. Die Spitex bietet beides an, die Grundversicherung zahlt aber nur die Pflege.
- Erst nach der Operation nachfragen. Kläre vorher, was deine Zusatzversicherung zahlt und welche Nachweise sie verlangt.
- Private Hilfe ohne Abklärung beauftragen. Manche Verträge anerkennen nur bestimmte Anbieter. Frag nach, bevor du jemanden aus dem Umfeld bezahlst.
- Ergänzungsleistungen vergessen. Wer EL bezieht, hat Anspruch auf Vergütung ausgewiesener Kosten für Hilfe zu Hause. Frag bei der EL-Stelle deines Kantons nach.
Wie wir Beispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Die Grundversicherung nicht. Sie übernimmt nur Pflegeleistungen wie Körperpflege, Wundversorgung oder Medikamentengabe. Eine Haushaltshilfe zahlt nur eine Zusatzversicherung, die diese Leistung einschliesst, und zwar zu den Bedingungen im Vertrag.
Bekomme ich nach der Geburt eine Haushaltshilfe bezahlt?
Nicht aus der Grundversicherung. Manche Zusatzversicherungen zahlen nach einer Geburt einen Beitrag an Haushaltshilfe. Prüfe in deinem Vertrag, ob die Leistung eingeschlossen ist, wie lange sie gilt und ob eine Wartefrist besteht.
Ist Spitex dasselbe wie Haushaltshilfe?
Nein. Spitex-Organisationen bieten oft beides an, Pflege und Hilfe im Haushalt. Die Grundversicherung zahlt aber nur den Pflegeteil. Die Hilfe im Haushalt stellt die Spitex separat in Rechnung.
Wer zahlt, wenn ich mir keine Haushaltshilfe leisten kann?
Beziehst du Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV, vergütet der Kanton ausgewiesene Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause. Die Kantone legen fest, welche Kosten vergütet werden. Auskunft gibt die EL-Stelle deines Kantons.
Verwandte Begriffe
- SpitexSpitex steht für spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause. Die Grundversicherung zahlt feste Beiträge an ärztlich angeordnete oder pflegerisch abgeklärte Pflegeleistungen, 2026 zum Beispiel CHF 52.60 pro Stunde Grundpflege. Du beteiligst dich mit höchstens CHF 15.35 pro Tag, den Rest finanzieren Kanton oder Gemeinde. Haushaltshilfe zahlt die Grundversicherung nicht.
- Ambulante ZusatzversicherungDie ambulante Zusatzversicherung ist ein freiwilliger Vertrag nach VVG, der ambulante Leistungen ausserhalb der Grundversicherung mitfinanziert, etwa Brillen, Komplementärmedizin, nicht kassenpflichtige Medikamente oder Fitness. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf sie nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
- MutterschaftMutterschaft umfasst in der Grundversicherung alle Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett: Kontrolluntersuchungen, Geburt, Hebamme, Stillberatung und CHF 150 für die Geburtsvorbereitung. Auf diesen Leistungen zahlst du keine Franchise und keinen Selbstbehalt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt die Kostenbeteiligung auch bei Krankheit.
- PflegefinanzierungDie Pflegefinanzierung regelt, wer die Kosten der Pflege zu Hause und im Pflegeheim bezahlt. Die Krankenkasse leistet einen fixen Beitrag je nach Pflegebedarf, im Heim höchstens CHF 115.20 pro Tag. Du zahlst höchstens 20 % des höchsten Beitrags, im Heim also CHF 23.04 pro Tag. Den Rest übernimmt der Kanton oder die Gemeinde.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25aArt. 25a KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 7Art. 7 KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 7aArt. 7a KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 59Art. 59 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG), Art. 14Art. 14 ELGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3Art. 3 VVGfedlex.admin.ch
