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Geburtsvorbereitung

Auch: Geburtsvorbereitungskurs

Kurz erklärt

Geburtsvorbereitung umfasst Kurse und Gespräche, die dich auf Geburt, Wochenbett und Stillen vorbereiten. Die Grundversicherung zahlt einen Beitrag von CHF 150 an einen Kurs oder an ein Beratungsgespräch bei einer Hebamme. Franchise und Selbstbehalt fallen darauf nicht an; was der Kurs mehr kostet, zahlst du selbst oder eine Zusatzversicherung.

Aktualisiert am

Illustration: Gymnastikmatten und Kissen liegen ordentlich in einem ruhigen Kursraum bereitSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Grundversicherung zahlt CHF 150 an einen Geburtsvorbereitungskurs oder an ein Beratungsgespräch mit einer Hebamme (Art. 14 KLV).
  2. Der Beitrag gilt nur für Kurse und Gespräche von Hebammen oder Organisationen der Hebammen (Art. 14 und 16 KLV).
  3. Auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft darf die Kasse keine Franchise und keinen Selbstbehalt erheben (Art. 64 Abs. 7 Bst. a KVG).
  4. Bei der Geburt im Spital zahlst du keinen Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag (Art. 104 Abs. 2 Bst. c KVV).

Was ist Geburtsvorbereitung?

Geburtsvorbereitung bereitet dich körperlich und organisatorisch auf die Geburt und die ersten Wochen mit dem Kind vor. In Kursen lernst du Atem- und Entspannungstechniken, Gebärhaltungen und den Ablauf der Geburt kennen. Oft geht es auch um Schmerzlinderung, das Wochenbett, das Stillen und die Pflege des Neugeborenen. Viele Kurse finden in Gruppen statt, manche als Einzelstunden oder für Paare.

In der Krankenversicherung ist die Geburtsvorbereitung eine besondere Leistung bei Mutterschaft. Die Grundversicherung übernimmt dafür keinen vollen Betrag, sondern einen festen Beitrag von CHF 150. Den Beitrag gibt es für eine von zwei Formen:

  1. Kurs: ein Geburtsvorbereitungskurs, den eine Hebamme oder eine Organisation der Hebammen einzeln oder in Gruppen durchführt.
  2. Beratungsgespräch: ein Gespräch mit der Hebamme im Hinblick auf die Geburt, die Planung und Organisation des Wochenbetts zu Hause und die Stillvorbereitung.

Kurse anderer Anbieter, etwa von Physiotherapeutinnen, Yogalehrern oder Fitnesszentren, fallen nicht unter diese Regel. Sie können höchstens über eine Zusatzversicherung mitfinanziert werden.

Die Geburtsvorbereitung ist Teil einer Reihe von Leistungen rund um die Schwangerschaft: sieben Kontrollen in der normalen Schwangerschaft, zwei Ultraschalluntersuchungen, die Geburt, die Hausbesuche der Hebamme im Wochenbett und drei Stillberatungen. Für alle diese besonderen Leistungen zahlst du keine Kostenbeteiligung.

So funktioniert es

Du meldest dich bei einer Hebamme oder einer Hebammenorganisation für einen Kurs oder ein Beratungsgespräch an. Eine ärztliche Verordnung brauchst du dafür nicht. Nach dem Kurs erhältst du eine Rechnung. Diese reichst du bei deiner Kasse ein, oder die Hebamme rechnet den Beitrag direkt mit der Kasse ab.

Die Kasse zahlt CHF 150. Weil auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft keine Franchise und kein Selbstbehalt anfallen, erhältst du den ganzen Beitrag, auch mit einer Franchise von CHF 2'500. Kostet der Kurs mehr als CHF 150, trägst du den Rest selbst. Manche Zusatzversicherungen leisten zusätzliche Beiträge an Geburtsvorbereitungskurse; was dein Produkt zahlt, steht in den Versicherungsbedingungen.

Der Beitrag deckt den Kurs oder das Beratungsgespräch, nicht beides zusammen. Führt deine Ärztin die Schwangerschaftskontrollen allein durch, weist sie dich darauf hin, dass ein Beratungsgespräch mit einer Hebamme im zweiten Schwangerschaftsdrittel sinnvoll ist.

Rechtliche Grundlage

  • Art. 29 Abs. 1 und 2 KVG: Die Grundversicherung übernimmt neben den Leistungen bei Krankheit die besonderen Leistungen bei Mutterschaft. Die Einzelheiten legt die KLV fest.
  • Art. 14 KLV: Beitrag von CHF 150 für die Geburtsvorbereitung in Kursen, die eine Hebamme oder eine Organisation der Hebammen einzeln oder in Gruppen durchführt (Bst. a), oder für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme zu Geburt, Wochenbett zu Hause und Stillvorbereitung (Bst. b).
  • Art. 13 Bst. a Ziff. 1 KLV: Führen Ärztinnen die Kontrollen allein durch, weisen sie darauf hin, dass im zweiten Trimenon ein Beratungsgespräch mit der Hebamme nach Art. 14 KLV sinnvoll ist.
  • Art. 16 Abs. 1 Bst. b KLV: Zugelassene Hebammen und Organisationen der Hebammen erbringen die Leistungen nach Art. 14 KLV.
  • Art. 64 Abs. 7 KVG: Keine Kostenbeteiligung auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft (Bst. a) und auf allen Leistungen bei Krankheit ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Niederkunft (Bst. b).
  • Art. 104 KVV: Der Spitalbeitrag beträgt CHF 15 pro Tag, ohne Austrittstag (Abs. 1 und 1bis). Keinen Beitrag zahlen Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, bei denen die Kostenbeteiligung nach Art. 64 Abs. 7 KVG entfällt (Abs. 2).

Beispiel: Kurs, Geburt und Prämie fürs Kind

Nadia ist 33 Jahre alt, hat eine Franchise von CHF 2'500 und erwartet ihr erstes Kind. Sie besucht im Frühling 2026 einen Gruppenkurs bei einer Hebamme, der CHF 380 kostet (Annahme für das Beispiel). Ihr Kind kommt im Spital zur Welt; sie bleibt vier Tage.

PostenBetragWer zahlt
Geburtsvorbereitungskurs (Annahme)CHF 380Kasse CHF 150, Nadia CHF 230
Franchise und Selbstbehalt auf dem BeitragCHF 0entfällt nach Art. 64 Abs. 7 KVG
Spitalbeitrag, 3 Tage × CHF 15 (Austrittstag frei)CHF 45entfällt nach Art. 104 Abs. 2 Bst. c KVV

Für das Kind braucht Nadia eine eigene Grundversicherung. Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Kinder, mit Unfall; Quelle BAG: Mit Franchise CHF 0 kostete die günstigste Grundversicherung CHF 120.30 pro Monat, die mittlere CHF 146.80 und die teuerste CHF 185.70. Mit Franchise CHF 600 waren es CHF 85.30, CHF 114.90 und CHF 150.70. Die mittlere Prämie sinkt damit um CHF 31.90 pro Monat oder CHF 382.80 im Jahr.

Was bedeutet das für dich?

Plane die Geburtsvorbereitung im zweiten Schwangerschaftsdrittel. Diese Schritte helfen dir:

  1. Kursleitung prüfen. Nur Kurse und Gespräche bei Hebammen oder Hebammenorganisationen erhalten den Beitrag der Grundversicherung.
  2. Kurs oder Gespräch wählen. Der Beitrag von CHF 150 gilt für eines von beiden. Ein Gespräch eignet sich, wenn du vor allem das Wochenbett zu Hause planen willst.
  3. Zusatzversicherung prüfen. Kostet dein Kurs mehr als CHF 150, lies in den Versicherungsbedingungen nach, ob deine Zusatzversicherung einen Beitrag leistet. Welche Produkte eine Kasse anbietet, zeigen die Steckbriefe der Krankenkassen.
  4. Abrechnung kontrollieren. Auf der Leistungsabrechnung darf keine Franchise stehen. Bewahre sie auf, zum Beispiel in deinem Konto.
  5. Das Kind versichern. Für die Grundversicherung hast du bis drei Monate nach der Geburt Zeit; der Schutz gilt rückwirkend ab Geburt. Für Zusatzversicherungen lohnt sich die vorgeburtliche Anmeldung. Die Prämien vergleichst du im Prämienrechner oder im Kinderprämien-Rechner.

Häufige Fehler

  • Einen Kurs ohne Hebamme buchen und den Beitrag erwarten. Die Grundversicherung zahlt nur an Kurse von Hebammen und Hebammenorganisationen.
  • Kurs und Gespräch zusammen abrechnen wollen. Der Beitrag von CHF 150 gilt für das eine oder das andere.
  • Franchise auf dem Beitrag akzeptieren. Die Geburtsvorbereitung ist von der Kostenbeteiligung befreit.
  • Den Spitalbeitrag bei der Geburt bezahlen. Frauen, deren Kostenbeteiligung bei Mutterschaft entfällt, zahlen keinen Spitalbeitrag.
  • Die Rechnung nicht einreichen. Rechnet die Hebamme nicht direkt ab, musst du die Rechnung selbst an die Kasse schicken.

Wie wir Prämien und Beispiele darstellen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse den Geburtsvorbereitungskurs?

Die Grundversicherung zahlt einen Beitrag von CHF 150, wenn eine Hebamme oder eine Organisation der Hebammen den Kurs durchführt, einzeln oder in der Gruppe. Kostet der Kurs mehr, zahlst du die Differenz selbst oder über eine Zusatzversicherung, falls sie das vorsieht.

Zahlt die Krankenkasse auch einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer Physiotherapeutin?

Die Grundversicherung nicht. Art. 14 KLV nennt nur Kurse und Beratungsgespräche von Hebammen und Organisationen der Hebammen. Einige Zusatzversicherungen leisten Beiträge an andere Kurse; das steht in den Versicherungsbedingungen.

Kann ich statt eines Kurses ein Gespräch mit der Hebamme nehmen?

Ja. Der Beitrag von CHF 150 gilt alternativ für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme zur Geburt, zur Planung und Organisation des Wochenbetts zu Hause und zur Stillvorbereitung. Ärztinnen, die die Kontrollen allein machen, weisen dich darauf hin, dass ein solches Gespräch im zweiten Schwangerschaftsdrittel sinnvoll ist.

Muss ich für den Geburtsvorbereitungskurs Franchise zahlen?

Nein. Die Geburtsvorbereitung gehört zu den besonderen Leistungen bei Mutterschaft. Darauf darf die Kasse weder Franchise noch Selbstbehalt erheben.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 14Art. 14 KLVfedlex.admin.ch
  2. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 13 und 16Art. 16 KLVfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 29Art. 29 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 7 KVGfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 104Art. 104 KVVfedlex.admin.ch
  6. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
  7. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 3 und 5Art. 5 KVGfedlex.admin.ch
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