Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilungprivat
private Abteilung in allen Spitälern weltweit (Stufe 6)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 4, Art. 3 - Freie Arztwahl im Spitalunbekannt
Warum unbekannt: Die ZB Hospita regeln die Arztwahl im Spital nicht ausdrücklich.
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
alle öffentlichen und privaten Spitäler weltweit; in der Schweiz ohne Vertrag Maximaltarif
- ohne Vertrag in CH/FL: Differenz zum Maximaltarif trägt die versicherte Person
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Grundvariante ohne Kostenbeteiligung (inverses Merkmal); wählbar ist eine Jahresfranchise von CHF 1000, 2000 oder 5000 gegen Prämienreduktion. Selbstbehalte pro Spitaltag gibt es nur für die Stufen 2 bis 5.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 4, Art. 5 Ziff. 1 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Kein Flex-Modell; die Abteilung ist fest versichert (Hospita Flex ist ein eigenes Produkt).
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 3 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
volle Spitalkosten im Ausland
- auch geplante Spitalbehandlungen im Ausland
- Rooming-in (Begleitperson)gedeckt
Zusatzbett für stillende Mutter bzw. gestilltes Kind (bis 6 Jahre) max. CHF 50 pro Nacht während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr
- nur Mutter und aktiv gestilltes Kind bis 6 Jahre
- Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungüber 180 Tage
psychiatrische Klinik betraglich unbegrenzt
- insgesamt max. 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
- Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
Rehabilitations- und Spezialkliniken betraglich unbegrenzt
- insgesamt max. 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
Notfall- und Verlegungstransporte im In- und Ausland 90 %, ohne Betragslimite
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 18 - Rettung in der Schweizüber CHF 30'000
90 %, ohne Betragslimite
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 18 - Such- und Bergungskostenbis CHF 50'000
Such-, Bergungs- und Rückführungskosten 90 %, max. CHF 30'000 pro Ereignis
- SWICA-Notrufzentrale beiziehen
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Geburtsvorbereitungskurskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt nur die gleichen Leistungen wie bei Krankheit, das Neugeborene und das Zusatzbett.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Hebammenleistungen über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine separaten Hebammenleistungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Rückbildungsgymnastikkeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Rückbildungskurse.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Stillberatung über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Stillberatung.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Haushaltshilfe nach Geburtunbekannt
Warum unbekannt: Haushalthilfe (Art. 16) setzt ein ärztliches Zeugnis voraus; ob das nach einer Geburt greift, regeln die ZB nicht.
- Geburtspauschalekeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Geburtspauschale.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Wartefrist Mutterschaftsleistungenbis 12 Monate
Mutterschaftsleistungen ab 360 Tagen nach Versicherungsbeginn
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 Ziff. 5
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich- Spitex und Pflege zu Hausebis CHF 1'000
Hauskrankenpflege CHF 100 pro Tag, max. 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
- ärztliches Zeugnis, eigener Haushalt
- max. 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
- Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
CHF 50 pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
- ärztliches Zeugnis
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Badekur CHF 140 pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr
- ärztlich verordnet und vorgängig bewilligt
- Erholungsaufenthalte CHF 140 pro Tag (Art. 14)
- Hörgerätekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Hörgeräte.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19 - Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt weder Kapital noch Taggeld.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19 - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Beiträge an Pflegeheimaufenthalte.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed) bei …?
3 Tage Spital halbprivat
gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed)gedeckt
Rechenweg
- Versicherte Abteilung: privat, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Abteilung gedeckt
- Spitalkosten hängen vom Spital ab; gerechnet wird nur die Deckung.
Geburtsvorbereitungskurs
nicht gedecktGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed)nicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist; nur 360 Tage für Mutterschaftsleistungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 Ziff. 5 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Rabattesiehe Wert
Prämienrabatt bei wählbarer Jahresfranchise: CHF 1'000 = 15 %, CHF 2'000 = 35 %, CHF 5'000 = 50 %
Quelle: SWICA, Individuelle Versicherungslösungen Leistungsübersicht 2027, S. 4, Hospita - Prämienaltersstufensiehe Wert
Wahl zwischen Abschlussaltertarif und Lebensaltertarif (Gruppen 0–18, 19–25, 26–30, dann 5-Jahres-Schritte bis 71+)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 8, Art. 21 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt.
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
bei Aufnahme bestehende Krankheiten und Unfallfolgen können ausgeschlossen werden; kosmetische Behandlungen und Suchtmittelmissbrauch ausgeschlossen
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita (PDF von SWICA, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG (PDF von SWICA, neues Fenster)
- LeistungsübersichtIndividuelle Versicherungslösungen Leistungsübersicht 2027 (PDF von SWICA, neues Fenster)
Version: ZB Hospita, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), AVB nach VVG und Leistungsübersicht 2027. Gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: SWICA ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed) im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed) mit anderen vergleichen- SWICA Hospita AllgemeinBeide vergleichen
- SWICA Hospita Comforta EinbettzimmerBeide vergleichen
- SWICA Hospita Comforta ZweibettzimmerBeide vergleichen
Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed) versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: private Abteilung in allen Spitälern weltweit (Stufe 6). Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 4, Art. 3.
Gibt es bei SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed) eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23.
Wie kündige ich SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed)?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11.
Kann ich SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed) bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16.
Muss ich für SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed) die Grundversicherung bei SWICA haben?
Laut Bedingungen: nein. Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu SWICA Hospita Privat Weltweit (BestMed)?
Grundlage sind ZB Hospita, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), AVB nach VVG und Leistungsübersicht 2027 (gültig ab 01.01.2026), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von SWICA.