Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilungallgemeine Abteilung ganze Schweiz
allgemeine Abteilung (Stufe 1)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 3 - Freie Arztwahl im Spitalunbekannt
Warum unbekannt: Die ZB Hospita regeln die Arztwahl im Spital nicht ausdrücklich.
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
SWICA-anerkannte Spitäler der ganzen Schweiz; ausserkantonal wird der Anteil über dem Referenztarif des Wohnkantons übernommen
- gemäss Kennzeichnung im SWICA-Spitalverzeichnis
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Grundvariante ohne Kostenbeteiligung (inverses Merkmal); wählbar ist eine Jahresfranchise von CHF 1'000, 2'000 oder 5'000 gegen Prämienreduktion.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 4, Art. 5 Ziff. 1 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Kein Flex-Modell; die Abteilung ist fest versichert (Hospita Flex ist ein eigenes Produkt).
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 3 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
Ausland: bis CHF 50 pro Tag an Pensionskosten und bis CHF 5'000 pro Kalenderjahr an Behandlungskosten
- Pensionskosten bis CHF 50 pro Tag
- Kostenbeteiligungen werden abgezogen
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Das Zusatzbett für Mutter bzw. Kind ist nur aus den Stufen 2 bis 6 versichert.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 Ziff. 3–4 - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungkeine
nicht gedeckt
Beiträge an psychiatrische Kliniken und Spezialkliniken sind in Stufe 1 ausdrücklich ausgeschlossen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 11 - Rehabilitation stationärkeine
nicht gedeckt
Beiträge an Rehabilitations- und Spezialkliniken sind in Stufe 1 ausdrücklich ausgeschlossen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 11
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizbis CHF 30'000
Notfall- und Verlegungstransporte im In- und Ausland 90 %, max. CHF 20'000 pro Kalenderjahr
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 18 - Rettung in der Schweizbis CHF 30'000
90 %, max. CHF 20'000 pro Kalenderjahr (gemeinsam mit Verlegungstransporten)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 18 - Such- und Bergungskostenbis CHF 20'000
Such-, Bergungs- und Rückführungskosten 90 %, max. CHF 20'000 pro Ereignis
- SWICA-Notrufzentrale beiziehen
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Geburtsvorbereitungskurskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt nur die gleichen Leistungen wie bei Krankheit, das Neugeborene und das Zusatzbett.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Hebammenleistungen über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine separaten Hebammenleistungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Rückbildungsgymnastikkeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Rückbildungskurse.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Stillberatung über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Stillberatung.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Haushaltshilfe nach Geburtunbekannt
Warum unbekannt: Haushalthilfe (Art. 16) setzt ein ärztliches Zeugnis voraus; ob das nach einer Geburt greift, regeln die ZB nicht.
- Geburtspauschalekeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Geburtspauschale.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Wartefrist Mutterschaftsleistungenbis 12 Monate
Mutterschaftsleistungen ab 360 Tagen nach Versicherungsbeginn
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 Ziff. 5
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich- Spitex und Pflege zu Hausebis CHF 1'000
Hauskrankenpflege CHF 30 pro Tag, max. 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
- ärztliches Zeugnis, eigener Haushalt
- max. 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
- Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
CHF 15 pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
- ärztliches Zeugnis
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Badekur CHF 30 pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr
- ärztlich verordnet und vorgängig bewilligt
- Erholungsaufenthalte CHF 15 pro Tag (Art. 14)
- Hörgerätekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Hörgeräte.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19 - Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt weder Kapital noch Taggeld.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19 - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Beiträge an Pflegeheimaufenthalte.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt SWICA Hospita Allgemein bei …?
3 Tage Spital halbprivat
nicht gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung SWICA Hospita Allgemeinnicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 3Rechenweg
- Versicherte Abteilung: allgemein, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Gewünschte Abteilung nicht versichert
Geburtsvorbereitungskurs
nicht gedecktGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung SWICA Hospita Allgemeinnicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist; nur 360 Tage für Mutterschaftsleistungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 Ziff. 5 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Rabattesiehe Wert
Prämienrabatt bei wählbarer Jahresfranchise: CHF 1'000 = 15 %, CHF 2'000 = 35 %, CHF 5'000 = 50 %
Quelle: SWICA, Individuelle Versicherungslösungen Leistungsübersicht 2027, S. 4, Hospita - Prämienaltersstufensiehe Wert
Wahl zwischen Abschlussaltertarif und Lebensaltertarif (Gruppen 0–18, 19–25, 26–30, dann 5-Jahres-Schritte bis 71+)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 8, Art. 21 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt.
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
bei Aufnahme bestehende Krankheiten und Unfallfolgen können ausgeschlossen werden; kosmetische Behandlungen und Suchtmittelmissbrauch ausgeschlossen
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita (PDF von SWICA, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG (PDF von SWICA, neues Fenster)
- LeistungsübersichtIndividuelle Versicherungslösungen Leistungsübersicht 2027 (PDF von SWICA, neues Fenster)
Version: ZB Hospita, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), AVB nach VVG und Leistungsübersicht 2027. Gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend.
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei SWICA Hospita Allgemein versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: allgemeine Abteilung (Stufe 1). Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 3.
Gibt es bei SWICA Hospita Allgemein eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23.
Wie kündige ich SWICA Hospita Allgemein?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11.
Kann ich SWICA Hospita Allgemein bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16.
Muss ich für SWICA Hospita Allgemein die Grundversicherung bei SWICA haben?
Laut Bedingungen: nein. Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu SWICA Hospita Allgemein?
Grundlage sind ZB Hospita, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), AVB nach VVG und Leistungsübersicht 2027 (gültig ab 01.01.2026), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von SWICA.