Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilungunbekannt
Warum unbekannt: Comforta deckt nur die Hotellerie im Einbettzimmer (Art. 7 Ziff. 6), keine Behandlungskosten; eine Spitalabteilung im Sinne der Taxonomie ist nicht versichert.
- Freie Arztwahl im Spitalnicht gedecktQuelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 5, Art. 7 Ziff. 6
- Freie Spitalwahl ganze Schweiznicht gedeckt
Nur Spitäler mit Vertrag und Kennzeichnung im SWICA-Spitalverzeichnis; ohne Kennzeichnung keine Leistungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 5, Art. 7 Ziff. 6 - Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Keine Kostenbeteiligung vorgesehen (inverses Merkmal); die wählbaren Franchisen gelten nur für die Stufen 1 bis 6.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 4, Art. 5 Ziff. 1 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Kein Flex-Modell; die Abteilung ist fest versichert (Hospita Flex ist ein eigenes Produkt).
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 3 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
Ausland: bis CHF 150 pro Tag an Aufenthalts- und Verpflegungskosten
- keine Behandlungskosten
- Kostenbeteiligungen werden abgezogen
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Das Zusatzbett für Mutter bzw. Kind ist nur aus den Stufen 2 bis 6 versichert.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 Ziff. 3–4 - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungkeine
nicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 11 - Rehabilitation stationärkeine
nicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 11
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizkeine
nicht gedeckt
Die Tabelle nennt nur Stufe 1 und Stufen 2–6; für Stufen 7 + 8 sind keine Leistungen vorgesehen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 18 - Rettung in der Schweizkeine
nicht gedeckt
Die Tabelle nennt nur Stufe 1 und Stufen 2–6; für Stufen 7 + 8 sind keine Leistungen vorgesehen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 18 - Such- und Bergungskostenkeine
nicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 19 Ziff. 1
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Geburtsvorbereitungskurskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt nur die gleichen Leistungen wie bei Krankheit, das Neugeborene und das Zusatzbett.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Hebammenleistungen über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine separaten Hebammenleistungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Rückbildungsgymnastikkeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Rückbildungskurse.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Stillberatung über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Stillberatung.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Haushaltshilfe nach Geburtunbekannt
Warum unbekannt: Haushalthilfe (Art. 16) setzt ein ärztliches Zeugnis voraus; ob das nach einer Geburt greift, regeln die ZB nicht.
- Geburtspauschalekeine
nicht gedeckt
Art. 12 nennt keine Geburtspauschale.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 - Wartefrist Mutterschaftsleistungenbis 12 Monate
Mutterschaftsleistungen ab 360 Tagen nach Versicherungsbeginn
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 Ziff. 5
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich- Spitex und Pflege zu Hausekeine
nicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 15 - Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallkeine
nicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 7, Art. 16 - Kur- und Erholungsaufenthaltekeine
nicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 13 - Hörgerätekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Hörgeräte.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19 - Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt weder Kapital noch Taggeld.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19 - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Beiträge an Pflegeheimaufenthalte.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 3, Art. 7–19
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt SWICA Hospita Comforta Einbettzimmer bei …?
3 Tage Spital halbprivat
unbekanntGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung SWICA Hospita Comforta Einbettzimmerunbekannt
Rechenweg
- Versicherte Spitalabteilung nicht erfasst.
Geburtsvorbereitungskurs
nicht gedecktGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung SWICA Hospita Comforta Einbettzimmernicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist; nur 360 Tage für Mutterschaftsleistungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 6, Art. 12 Ziff. 5 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: Die wählbaren Franchisen mit Prämienrabatt gelten nur für die Stufen 1 bis 6 (Art. 5 Ziff. 1); Rabatte für Comforta nennen die Dokumente nicht.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Wahl zwischen Abschlussaltertarif und Lebensaltertarif (Gruppen 0–18, 19–25, 26–30, dann 5-Jahres-Schritte bis 71+)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita, S. 8, Art. 21 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt.
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
bei Aufnahme bestehende Krankheiten und Unfallfolgen können ausgeschlossen werden; kosmetische Behandlungen und Suchtmittelmissbrauch ausgeschlossen
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Hospita (PDF von SWICA, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG (PDF von SWICA, neues Fenster)
- LeistungsübersichtIndividuelle Versicherungslösungen Leistungsübersicht 2027 (PDF von SWICA, neues Fenster)
Version: ZB Hospita, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), AVB nach VVG und Leistungsübersicht 2027. Gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend.
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei SWICA Hospita Comforta Einbettzimmer versichert?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: Comforta deckt nur die Hotellerie im Einbettzimmer (Art. 7 Ziff. 6), keine Behandlungskosten; eine Spitalabteilung im Sinne der Taxonomie ist nicht versichert.
Gibt es bei SWICA Hospita Comforta Einbettzimmer eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23.
Wie kündige ich SWICA Hospita Comforta Einbettzimmer?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11.
Kann ich SWICA Hospita Comforta Einbettzimmer bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16.
Muss ich für SWICA Hospita Comforta Einbettzimmer die Grundversicherung bei SWICA haben?
Laut Bedingungen: nein. Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu SWICA Hospita Comforta Einbettzimmer?
Grundlage sind ZB Hospita, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), AVB nach VVG und Leistungsübersicht 2027 (gültig ab 01.01.2026), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von SWICA.