Leistungen nach Bereichen
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich- Spitex und Pflege zu Hausebis CHF 1'000
max. CHF 80 pro Tag, bis CHF 800 pro Kalenderjahr (gemeinsam für Kuren, Hauspflege und Haushalthilfe)
- max. CHF 80 pro Tag
- gemeinsamer Jahreshöchstbetrag für Kuren, Hauspflege und Haushalthilfe
- ärztliche Verordnung im Voraus
- Pflegeperson gegen Entgelt nötig (AVB Art. 12 c)
- Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
max. CHF 80 pro Tag, bis CHF 800 pro Kalenderjahr (gemeinsam für Kuren, Hauspflege und Haushalthilfe)
- max. CHF 80 pro Tag
- gemeinsamer Jahreshöchstbetrag für Kuren, Hauspflege und Haushalthilfe
- nur bei voller Arbeitsunfähigkeit, Hilfe nicht durch nächste Angehörige (AVB Art. 12 d)
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 2'000
max. CHF 80 pro Tag, bis CHF 800 pro Kalenderjahr (gemeinsam für Kuren, Hauspflege und Haushalthilfe)
- max. CHF 80 pro Tag
- gemeinsamer Jahreshöchstbetrag für Kuren, Hauspflege und Haushalthilfe
- Badekur in ärztlich geleitetem Schweizer Heilbad, mindestens zwei Wochen
- Erholungskur nur nach Spitalaufenthalt in anerkanntem Heim
- Hörgerätekeine
nicht gedeckt
Der Leistungsumfang nennt nur Bade- und Erholungskuren, Hauspflege und Haushalthilfe.
Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 3, Art. 11 - Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungsumfang nennt nur Tagesbeiträge an Kuren, Hauspflege und Haushalthilfe, keine Kapital- oder Taggeldleistung.
Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 3, Art. 11 - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Der Leistungsumfang nennt keine Beiträge an Pflegeheime.
Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 3, Art. 11
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1 bei …?
Für CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1 passt keiner unserer Musterfälle: die Fälle betreffen Bereiche, die das Produkt nicht abdeckt.
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeunbekannt
Warum unbekannt: AVB, Produktblatt und Leistungsübersicht nennen keine Gesundheitsprüfung.
- Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB, Produktblatt und Leistungsübersicht nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Die AVB sehen keine Wartefrist vor; ausgeschlossen ist nur Mutterschaft bei Schwangerschaft vor Versicherungsbeginn (inverses Merkmal: keine).
Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 3, Art. 14 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate Frist, frühestens auf Ende des dritten Versicherungsjahres
Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 2, Art. 3.2 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigungsrecht bei Tarif- und AVB-Änderungen auf Ende des Versicherungsjahres
Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 2, Art. 7.3 - Mindestvertragsdauerunbekannt
Warum unbekannt: Die Vertragsdauer steht in der Police; die AVB erlauben die ordentliche Kündigung frühestens auf Ende des dritten Versicherungsjahres, nennen aber keine Mindestdauer in Monaten.
- Rabattesiehe Wert
Familienrabatt 50 % bis zum 18. Altersjahr (Grundversicherung bei der CSS nötig)
Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 4, Art. 20.2 - Prämienaltersstufenunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB der Kur- und Pflegeversicherung nennen keine Tarifaltersgruppen.
- Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: Gültig nur zusammen mit einer CSS-Zusatzversicherung wie Standard-, Spital- oder Alternativversicherung (AVB Art. 18); eine Grundversicherung bei der CSS verlangen die AVB nicht ausdrücklich.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
keine Entwöhnungskuren, kosmetischen Behandlungen und Zellulartherapie; Mutterschaft nur bei Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 3, Art. 14.3
Dokumente und Stand
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung (PDF von CSS, neues Fenster)
- LeistungsübersichtLeistungsübersicht Classic (PDF von CSS, neues Fenster)
- ProduktblattProduktblatt Kur- und Pflegeversicherung (PDF von CSS, neues Fenster)
Version: AVB Kur- und Pflegeversicherung (Ausgabe 01.2026), Leistungsübersicht Classic 2026. Gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: CSS ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1 im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1 mit anderen vergleichen- CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 2Beide vergleichen
- CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 3Beide vergleichen
Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Gibt es bei CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1 eine Gesundheitsprüfung?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: AVB, Produktblatt und Leistungsübersicht nennen keine Gesundheitsprüfung.
Wie kündige ich CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate Frist, frühestens auf Ende des dritten Versicherungsjahres. Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 2, Art. 3.2.
Kann ich CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1 bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigungsrecht bei Tarif- und AVB-Änderungen auf Ende des Versicherungsjahres. Quelle: CSS, Allgemeine Versicherungsbedingungen Kur- und Pflegeversicherung, S. 2, Art. 7.3.
Muss ich für CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1 die Grundversicherung bei CSS haben?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: Gültig nur zusammen mit einer CSS-Zusatzversicherung wie Standard-, Spital- oder Alternativversicherung (AVB Art. 18); eine Grundversicherung bei der CSS verlangen die AVB nicht ausdrücklich.
Bis zu welchem Alter kann ich CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1 abschliessen?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: AVB, Produktblatt und Leistungsübersicht nennen kein höchstes Eintrittsalter.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu CSS Kur- und Pflegeversicherung Variante 1?
Grundlage sind AVB Kur- und Pflegeversicherung (Ausgabe 01.2026), Leistungsübersicht Classic 2026 (gültig ab 01.01.2026), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von CSS.