Prämienverbilligung Wallis 2026/2027
Im Kanton Wallis gilt für 2026: Je nach massgebendem Einkommen und Familiengrösse fällst du in eine von 7 Klassen und erhältst 70 % bis 5 % der regionalen Referenzprämie; Kinder bis 20 erhalten 80 %. Beispiel Einkommensgrenze: Alleinstehend ohne Kind, Klasse 1 (70 %) CHF 21'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Ausgleichskasse des Kantons Wallis, Prämienverbilligung.
Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen
Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?
Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.
Keine Berechnung möglich
So kommt die Zahl zustande
- Das Wallis stuft Haushalte in 7 Einkommensklassen ein (70 %, 50 %, 40 %, 30 %, 20 %, 10 % und 5 % der Referenzprämie für Erwachsene; Kinder bis 20 erhalten 80 %). Die Klassengrenzen steigen je Kind in abnehmenden Schritten; diese Staffelung können wir noch nicht exakt nachrechnen. Deine Klasse findest du in der Einkommenstabelle 2026 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis.
Hinweise (5)
- Der IPV-Check kann für das Wallis noch keinen Betrag rechnen: Die Klassengrenzen steigen pro Kind in abnehmenden Schritten (Ehepaar: 1. Kind + CHF 12'000, 2. Kind + CHF 10'000, 3. Kind + CHF 8'000, ab dem 4. Kind je + CHF 6'000; Alleinstehende: 1. Kind + CHF 17'250, danach gleich). Beispiel Klasse 1 (70 %): alleinstehend CHF 21'000, mit 1 Kind CHF 38'250, mit 2 Kindern CHF 48'250; Ehepaar CHF 36'750, mit 1 Kind CHF 48'750, mit 2 Kindern CHF 58'750.
- Kinder erhalten 80 % der Referenzprämie bis CHF 116'000 (Ehepaar mit 1 bis 6 Kindern) bzw. CHF 63'000 (alleinstehend mit 1 Kind); bei mehr Kindern gilt die Grenze der Klasse 7. Junge Erwachsene in Ausbildung erhalten laut GDK-Synopse mindestens 50 %.
- Die Quellen weichen ab: Die Einkommenstabelle 2026 der Ausgleichskasse nennt für Kinder von Alleinstehenden mit 1 Kind CHF 63'000, die Medienmitteilung vom 3. Februar 2026 (provisorisch) und die GDK-Synopse CHF 61'000. Die GDK-Synopse nennt zudem für Ehepaare mit 1 Kind CHF 49'250 (Klasse 1), Zuschläge von CHF 11'000 / 9'500 / 8'000 und für Kinder CHF 114'000. Wir zeigen die Werte der Einkommenstabelle der Ausgleichskasse.
- Die Vermögensobergrenze bezieht sich auf das neu eingeschätzte Bruttovermögen (CHF 1 Million), nicht auf das steuerbare Vermögen.
- Für 2027 hat der Kanton noch keine Einkommensgrenzen und Referenzprämien veröffentlicht (Stand 25.09.2026).
Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: Ausgleichskasse des Kantons Wallis: Prämienverbilligung (Bezüger, massgebendes Einkommen, Berechnung, Anmeldung 2026), Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.
So beantragst du die Prämienverbilligung
Die Ausgleichskasse ermittelt die Berechtigten automatisch aus der Steuerveranlagung 2024 und teilt den Anspruch Ende Februar 2026 persönlich mit; neue Berechtigte schicken eine Kopie der Versicherungspolice 2026. Ein spezielles Subventionsgesuch stellst du, wenn du keine Mitteilung erhalten hast und die Bedingungen zu erfüllen glaubst, wenn sich deine Familien- oder Einkommenssituation 2025 geändert hat oder wenn du quellenbesteuert bist (Ausweis B, F, L, N).
- Spezielles Subventionsgesuch 202631.12.2026
Gesuche für 2026 (keine Mitteilung erhalten, Änderung der Situation, Quellensteuer, neue Bewilligung C) musst du spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis einreichen.
- Meldepflicht bei Änderungen
Änderungen der persönlichen Situation (Zivilstand, Geburt, Umzug) und eine wesentliche, dauerhafte Erhöhung des Einkommens musst du der Ausgleichskasse unverzüglich melden.
Ausgleichskasse des Kantons Wallis, Prämienverbilligung
Avenue de Pratifori 22, Postfach 180, 1951 Sitten
Telefon 027 607 55 00
Wie das Geld fliesst
Auszahlung
Die Ausgleichskasse zahlt die Beiträge monatlich als Akontozahlungen an die Krankenversicherer; die Verbilligung wird direkt von deinen Prämienrechnungen 2026 abgezogen.
Rückforderung
Fällst du nicht mehr unter die Berechtigten, kann der Anspruch jederzeit enden und die Ausgleichskasse stoppt die Verbilligung bei der Krankenkasse. Wie zu Unrecht bezogene Beiträge zurückgefordert werden, beziffern die ausgewerteten Quellen nicht; melde Änderungen deshalb sofort.
So rechnet der Kanton Wallis
Klassenmodell: Prozent der Referenzprämie je Einkommensklasse
Das Wallis stuft Haushalte in 7 Einkommensklassen ein (70 %, 50 %, 40 %, 30 %, 20 %, 10 % und 5 % der Referenzprämie für Erwachsene; Kinder bis 20 erhalten 80 %). Die Klassengrenzen steigen je Kind in abnehmenden Schritten; diese Staffelung können wir noch nicht exakt nachrechnen. Deine Klasse findest du in der Einkommenstabelle 2026 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis.
Massgebendes Einkommen
Reineinkommen vor den persönlichen Abzügen (Ziffer 2400 der Steuerveranlagung) plus 5 % des aufgewerteten Nettovermögens, plus negative Einkommen aus Liegenschaften (Ziffern 1110, 1120, 1130), plus nicht verrechnete Verluste einer selbständigen Tätigkeit, plus Beiträge an die Säule 3a (Ziffern 2210, 2220), minus bezahlte Unterhaltsbeiträge (Ziffer 2531), minus erhaltene Kapitalleistungen (Ziffern 1010, 1020). Einkommen und Vermögen im Ausland zählen mit. Quellenbesteuerte: 80 % des besteuerten Bruttoeinkommens des Vorjahres plus 5 % des massgebenden Vermögens.
Bemessung: Steuerveranlagung 2024 (zwei Jahre vor dem Anspruchsjahr 2026).
Richtprämien je Prämienregion (CHF pro Jahr)
| Region | Erwachsene | Junge Erwachsene | Kinder |
|---|---|---|---|
| Region 1 | CHF 6'732 | CHF 4'812 | CHF 1'596 |
| Region 2 | CHF 5'772 | CHF 4'308 | CHF 1'320 |
Ordentliche Referenzprämien 2026 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis, monatlich CHF 561 / 401 / 133 (Erwachsene / Jugendliche 19 bis 25 / Kinder) in Region 1 und CHF 481 / 359 / 110 in Region 2, × 12 = Jahreswerte. Sie entsprechen der vom Bund für die Ergänzungsleistungen festgelegten Prämie × 0,95 (EL- und Sozialhilfebeziehende: CHF 591 / 422 / 140 bzw. CHF 506 / 378 / 116 pro Monat).
Besondere Regeln
- Kinder bis 20 werden mit den Eltern berechnet. Wer am 31. Dezember des Vorjahres 20 geworden ist, wird als Einzelperson berechnet; 18- bis 20-Jährige, die nicht bei den Eltern wohnen, können ein eigenes Gesuch stellen.
- Vermögensobergrenze: Übersteigt das neu eingeschätzte Bruttovermögen des Haushalts CHF 1 Million, besteht kein Anspruch.
- Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und von Sozialhilfe erhalten 100 % der (höheren) Referenzprämie für EL und Sozialhilfe, ab dem Monat, in dem der Anspruch anerkannt wird.
- Die Verbilligung ist höchstens so hoch wie die tatsächliche Prämie der Grundversicherung.
- Getrennt lebende Ehegatten ohne Kinder werden je als alleinstehend berechnet.
- Massgebend ist die Familiensituation am 31. Dezember des Vorjahres und der Wohnsitz im Wallis am 1. Januar des Anspruchsjahres; Kinder, die im Jahr geboren werden, zählen ab dem Geburtsmonat.
- Ausgeschlossen sind laut GDK-Synopse Personen, die ihre ungenügenden Mittel bewusst selbst herbeigeführt haben, ausländische Studierende, die allein in der Schweiz leben, und Personen, die von der Steuerverwaltung amtlich eingeschätzt wurden.
Sozialziel
Die GDK-Synopse 2026 enthält für das Wallis keine Angabe zum Sozialziel nach Art. 65 Abs. 1ter KVG.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Wallis?
Im Kanton Wallis gilt für 2026: Je nach massgebendem Einkommen und Familiengrösse fällst du in eine von 7 Klassen und erhältst 70 % bis 5 % der regionalen Referenzprämie; Kinder bis 20 erhalten 80 %. Beispiel Einkommensgrenze: Alleinstehend ohne Kind, Klasse 1 (70 %) CHF 21'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Ausgleichskasse des Kantons Wallis, Prämienverbilligung.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Wallis?
Die Ausgleichskasse ermittelt die Berechtigten automatisch aus der Steuerveranlagung 2024 und teilt den Anspruch Ende Februar 2026 persönlich mit; neue Berechtigte schicken eine Kopie der Versicherungspolice 2026. Ein spezielles Subventionsgesuch stellst du, wenn du keine Mitteilung erhalten hast und die Bedingungen zu erfüllen glaubst, wenn sich deine Familien- oder Einkommenssituation 2025 geändert hat oder wenn du quellenbesteuert bist (Ausweis B, F, L, N). Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons Wallis, Prämienverbilligung.
Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?
Stichtag: 31.12.2026. Gesuche für 2026 (keine Mitteilung erhalten, Änderung der Situation, Quellensteuer, neue Bewilligung C) musst du spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis einreichen.
Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Die Ausgleichskasse zahlt die Beiträge monatlich als Akontozahlungen an die Krankenversicherer; die Verbilligung wird direkt von deinen Prämienrechnungen 2026 abgezogen.
Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?
Fällst du nicht mehr unter die Berechtigten, kann der Anspruch jederzeit enden und die Ausgleichskasse stoppt die Verbilligung bei der Krankenkasse. Wie zu Unrecht bezogene Beiträge zurückgefordert werden, beziffern die ausgewerteten Quellen nicht; melde Änderungen deshalb sofort.
Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?
Reineinkommen vor den persönlichen Abzügen (Ziffer 2400 der Steuerveranlagung) plus 5 % des aufgewerteten Nettovermögens, plus negative Einkommen aus Liegenschaften (Ziffern 1110, 1120, 1130), plus nicht verrechnete Verluste einer selbständigen Tätigkeit, plus Beiträge an die Säule 3a (Ziffern 2210, 2220), minus bezahlte Unterhaltsbeiträge (Ziffer 2531), minus erhaltene Kapitalleistungen (Ziffern 1010, 1020). Einkommen und Vermögen im Ausland zählen mit. Quellenbesteuerte: 80 % des besteuerten Bruttoeinkommens des Vorjahres plus 5 % des massgebenden Vermögens. Massgebend: Steuerveranlagung 2024 (zwei Jahre vor dem Anspruchsjahr 2026).
Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?
Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.
Quellen
- Ausgleichskasse des Kantons Wallis: Prämienverbilligung (Bezüger, massgebendes Einkommen, Berechnung, Anmeldung 2026) (abgerufen 25.09.2026)ahvwallis.ch
- Ausgleichskasse des Kantons Wallis: Einkommenstabelle zur Berechnung der Krankenkassensubventionen 2026 (mit monatlichen Referenzprämien), S. 1 (abgerufen 25.09.2026)ahvwallis.ch
- Kanton Wallis: Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2026 im Wallis, Anhang zur Medienmitteilung vom 3. Februar 2026, S. 4 (abgerufen 25.09.2026)vs.ch
- Ausgleichskasse des Kantons Wallis: Spezielles Subventionsgesuch 2026 (abgerufen 25.09.2026)ahvwallis.ch
- GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Wallis, S. 36 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
- Kanton Wallis: Gesetz über die Krankenversicherung vom 22. Juni 1995 (SGS 832.1) (abgerufen 25.09.2026)lex.vs.ch
- Kanton Wallis: Verordnung über die obligatorische Krankenversicherung und die individuellen Prämienverbilligungen (SGS 832.105) (abgerufen 25.09.2026)lex.vs.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch
Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.