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IPV-Check · Kanton Thurgau

Prämienverbilligung Thurgau 2026/2027

Im Kanton Thurgau gilt für 2026: Massgebend ist nicht das Einkommen, sondern die einfache satzbestimmende Staatssteuer zu 100 %: bis CHF 400 gibt es CHF 3'408, bis CHF 600 CHF 2'556, bis CHF 800 CHF 1'704 pro erwachsene Person; Kinder erhalten CHF 1'236, wenn die einfache Steuer der Eltern höchstens CHF 1'600 beträgt. Mit steuerbarem Vermögen gibt es nichts. Kein Anspruch hat, wer mehr als CHF 0 (alleinstehend) bzw. CHF 0 (Paare) steuerbares Vermögen hat. Beispiel Einkommensgrenze: Einfache Steuer zu 100 %, Kategorie A (Erwachsene CHF 3'408) CHF 400 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohngemeinde; Auskunft: Amt für Gesundheit Kanton Thurgau.

Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen

IPV-Check Thurgau

Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?

Wer lebt im Haushalt?
Kinder bis 18
Junge Erwachsene 19–25 in Ausbildung
Einkommen (steuerbar, laut Steuerrechnung)
Steuerbares Vermögen

Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.

Deine Indikation · Thurgau 2026Nicht berechenbar

Keine Berechnung möglich

So kommt die Zahl zustande
  1. Thurgau bemisst die Prämienverbilligung nach der einfachen Steuer zu 100 %, nicht nach dem Einkommen; ohne kantonale Steuerberechnung lässt sich der Anspruch aus Einkommen und Haushalt nicht belastbar ableiten. Die Kategorien 2026: einfache Steuer bis CHF 400 → CHF 3'408, bis CHF 600 → CHF 2'556, bis CHF 800 → CHF 1'704 pro erwachsene Person; Kinder bis 18: CHF 1'236, wenn die einfache Steuer der Eltern höchstens CHF 1'600 beträgt; jeweils nur ohne steuerbares Vermögen. Deine einfache Steuer steht auf der provisorischen Steuerrechnung; im Zweifel fragst du die Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Gemeinde.
Hinweise (3)
  • Der Check kann für Thurgau keinen Betrag rechnen, weil der Kanton die einfache Steuer und nicht das Einkommen als Grundlage nimmt. Die Kategorien und Beträge stehen in der Beschreibung; deine einfache Steuer findest du auf der provisorischen Steuerrechnung.
  • Schon CHF 1 steuerbares Vermögen schliesst die Prämienverbilligung aus, auch für die Kinder.
  • Ab 2027 will der Kanton die Grenzen auf CHF 600 / 900 / 1'200 (Erwachsene) und CHF 2'400 (Kinder) anheben und die Beträge senken (Botschaft des Regierungsrats vom 12.12.2025 an den Grossen Rat). Die Ansätze 2027 sind noch nicht publiziert.

Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Thurgau, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.

Antrag und Fristen

So beantragst du die Prämienverbilligung

Die Gemeinden ermitteln anhand der Steuerdaten per 1. Januar die Berechtigten und schicken ihnen im Frühjahr ein Antragsformular. Du reichst es unterschrieben bei der Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Wohngemeinde ein. Ohne Formular kannst du es während des ganzen Jahres bei der Gemeinde verlangen. Es gilt das reine Antragsprinzip: jedes Jahr ein neuer Antrag.

  • Antrag Prämienverbilligung 202631.12.2026

    Das unterzeichnete Formular muss spätestens am 31.12.2026 bei der Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Wohngemeinde sein; sonst verfällt der Anspruch vollständig, eine Neubemessung ist dann ausgeschlossen.

  • Neubemessung

    Innert 30 Tagen ab rechtskräftiger Feststellung veränderter Verhältnisse (z. B. definitive Steuerschlussrechnung, Sozialhilfe-Entscheid, Neuberechnung der Quellensteuer) kannst du eine Neubemessung beantragen; von Amtes wegen gibt es keine.

Zuständige Stelle

Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohngemeinde; Auskunft: Amt für Gesundheit Kanton Thurgau

Auszahlung und Rückforderung

Wie das Geld fliesst

Auszahlung

Das Sozialversicherungszentrum Thurgau meldet die Beiträge den Krankenversicherern; die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an die Krankenkasse. Du erhältst spätestens drei Monate nach vollständigem Antrag eine schriftliche Mitteilung.

Rückforderung

Eine Neubemessung musst du selbst und fristgerecht beantragen; Differenzbeträge unter CHF 30 werden nicht ausbezahlt. Rückforderungsregeln nennen die ausgewerteten Quellen nicht; frag im Zweifel die Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Gemeinde.

Regeln 2026

So rechnet der Kanton Thurgau

Feste Beträge nach Kategorien der einfachen Steuer

Thurgau bemisst die Prämienverbilligung nach der einfachen Steuer zu 100 %, nicht nach dem Einkommen; ohne kantonale Steuerberechnung lässt sich der Anspruch aus Einkommen und Haushalt nicht belastbar ableiten. Die Kategorien 2026: einfache Steuer bis CHF 400 → CHF 3'408, bis CHF 600 → CHF 2'556, bis CHF 800 → CHF 1'704 pro erwachsene Person; Kinder bis 18: CHF 1'236, wenn die einfache Steuer der Eltern höchstens CHF 1'600 beträgt; jeweils nur ohne steuerbares Vermögen. Deine einfache Steuer steht auf der provisorischen Steuerrechnung; im Zweifel fragst du die Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Gemeinde.

Massgebendes Einkommen

Kein Einkommensbegriff: Massgebend ist die provisorische einfache satzbestimmende Steuer zu 100 % (kantonale Steuern) per Stichtag 1. Januar. Wer ein steuerbares Vermögen über CHF 0 ausweist, erhält keine Prämienverbilligung; das gilt auch für Kinder, deren Eltern steuerbares Vermögen haben.

Bemessung: Provisorische Steuerdaten des Vorjahres per 1. Januar 2026. Nach dem 1. Januar angepasste Steuerdaten werden nicht berücksichtigt; bei schlechteren Verhältnissen laut definitiver Steuerschlussrechnung 2026 ist innert 30 Tagen eine Neubemessung möglich.

Vermögensobergrenze: CHF 0 für Alleinstehende, CHF 0 für Alleinerziehende und CHF 0 für Paare (steuerbares Vermögen). Darüber besteht kein Anspruch.

Richtprämien (CHF pro Jahr)

KantonErwachseneJunge ErwachseneKinder
ThurgauCHF 3'408CHF 2'376CHF 1'236

Thurgau kennt keine Richtprämie. Eingetragen sind die höchsten IPV-Ansätze 2026 laut Amt für Gesundheit: Erwachsene Kategorie A CHF 3'408, Kinder Kategorie D CHF 1'236, junge Erwachsene in Ausbildung höchstens CHF 2'376 (50 % der kantonalen Durchschnittsprämie von CHF 4'752).

Besondere Regeln

  • Junge Erwachsene, die am 31. Dezember in Ausbildung sind, haben Anspruch auf 50 % der effektiven Grundversicherungsprämie, höchstens CHF 2'376 (2026). Sie erhalten zuerst den Betrag nach Kategorie A bis C und können im Folgejahr mit Prämienabrechnungen und Ausbildungsnachweis eine Neubemessung beantragen.
  • Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: kein Antrag nötig; die EL-Prämienpauschale wird nach ELG direkt an die Krankenkasse ausgerichtet.
  • Sozialhilfe: Personen mit Wohnsitz am 1. Januar 2026 im Kanton erhalten eine pauschalierte Prämienverbilligung von CHF 6'132 (Erwachsene) bzw. CHF 1'236 (Kinder).
  • Grenzgänger und Kurzaufenthalter beantragen bei der Gemeinde des Arbeits- bzw. Aufenthaltsorts; Einkommen und Vermögen werden kaufkraft- und währungsbereinigt.
  • Massgebend ist der steuerrechtliche Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton am 1. Januar.

Sozialziel

Laut GDK-Synopse 2026 hat der Kanton Thurgau das Sozialziel noch nicht definiert.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Thurgau?

Im Kanton Thurgau gilt für 2026: Massgebend ist nicht das Einkommen, sondern die einfache satzbestimmende Staatssteuer zu 100 %: bis CHF 400 gibt es CHF 3'408, bis CHF 600 CHF 2'556, bis CHF 800 CHF 1'704 pro erwachsene Person; Kinder erhalten CHF 1'236, wenn die einfache Steuer der Eltern höchstens CHF 1'600 beträgt. Mit steuerbarem Vermögen gibt es nichts. Kein Anspruch hat, wer mehr als CHF 0 (alleinstehend) bzw. CHF 0 (Paare) steuerbares Vermögen hat. Beispiel Einkommensgrenze: Einfache Steuer zu 100 %, Kategorie A (Erwachsene CHF 3'408) CHF 400 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohngemeinde; Auskunft: Amt für Gesundheit Kanton Thurgau.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Thurgau?

Die Gemeinden ermitteln anhand der Steuerdaten per 1. Januar die Berechtigten und schicken ihnen im Frühjahr ein Antragsformular. Du reichst es unterschrieben bei der Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Wohngemeinde ein. Ohne Formular kannst du es während des ganzen Jahres bei der Gemeinde verlangen. Es gilt das reine Antragsprinzip: jedes Jahr ein neuer Antrag. Zuständig ist die Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohngemeinde; Auskunft: Amt für Gesundheit Kanton Thurgau.

Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?

Stichtag: 31.12.2026. Das unterzeichnete Formular muss spätestens am 31.12.2026 bei der Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Wohngemeinde sein; sonst verfällt der Anspruch vollständig, eine Neubemessung ist dann ausgeschlossen.

Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Das Sozialversicherungszentrum Thurgau meldet die Beiträge den Krankenversicherern; die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an die Krankenkasse. Du erhältst spätestens drei Monate nach vollständigem Antrag eine schriftliche Mitteilung.

Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?

Eine Neubemessung musst du selbst und fristgerecht beantragen; Differenzbeträge unter CHF 30 werden nicht ausbezahlt. Rückforderungsregeln nennen die ausgewerteten Quellen nicht; frag im Zweifel die Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Gemeinde.

Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?

Kein Einkommensbegriff: Massgebend ist die provisorische einfache satzbestimmende Steuer zu 100 % (kantonale Steuern) per Stichtag 1. Januar. Wer ein steuerbares Vermögen über CHF 0 ausweist, erhält keine Prämienverbilligung; das gilt auch für Kinder, deren Eltern steuerbares Vermögen haben. Massgebend: Provisorische Steuerdaten des Vorjahres per 1. Januar 2026. Nach dem 1. Januar angepasste Steuerdaten werden nicht berücksichtigt; bei schlechteren Verhältnissen laut definitiver Steuerschlussrechnung 2026 ist innert 30 Tagen eine Neubemessung möglich.

Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?

Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.

Quellen

  1. GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Thurgau, S. 30 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
  2. Amt für Gesundheit Kanton Thurgau: Prämienverbilligung (IPV-Ansätze 2026, Antragsverfahren, junge Erwachsene, Neubemessung) (abgerufen 25.09.2026)gesundheit.tg.ch
  3. Sozialversicherungszentrum Thurgau: Prämienverbilligung (IPV) (abgerufen 25.09.2026)svztg.ch
  4. Kanton Thurgau: Medienmitteilung «Mehr Menschen sollen eine Prämienverbilligung erhalten» (12.12.2025) (abgerufen 25.09.2026)tg.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch

Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.