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Prämienverbilligung Solothurn 2026/2027
Im Kanton Solothurn gilt für 2026: Prämienverbilligung = Richtprämien des Haushalts minus Eigenanteil; der Eigenanteil steigt linear von 10 % auf rund 16 % des massgebenden Einkommens, über CHF 74'000 gibt es nichts. Beispiel Einkommensgrenze: Einkommensgrenzwert Erwachsene (Verfügung 2026, Ziff. 3) CHF 74'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO), Abteilung IPV.
Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen
Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?
Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.
CHF 0 – CHF 427pro Jahr, rund CHF 0 – CHF 36 pro Monat
So kommt die Zahl zustande
- Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
- = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
- Summe der Richtprämien deines Haushalts: CHF 5'064
- minus 13.2 % des massgebenden Einkommens: CHF 5'280
- Ergebnis: CHF 0 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 0 bis CHF 427
Hinweise (6)
- Die Werte gelten für das Anspruchsjahr 2026 (Verfügung vom 27.01.2026). Die Parameter für 2027 sind noch nicht publiziert.
- Der Kanton zahlt Beträge unter CHF 240 pro erwachsene Person nicht aus; bei Paaren liegt die Grenze also bei CHF 480. Die Indikation prüft nur CHF 240 je Haushalt.
- Der amtliche Rechner der AKSO rundet das massgebende Einkommen auf ganze CHF 1'000 ab und den Eigenanteil auf ganze Franken ab; die Indikation rechnet mit dem genauen Einkommen und kann darum um einige Franken abweichen.
- Der Mindestanspruch für Kinder (80 %) und junge Erwachsene in Ausbildung (50 %) bis CHF 74'000 steht in § 70 Abs. 4 SV und in der Verfügung 2026. Der amtliche Online-Rechner zeigt ihn nicht separat; wie die AKSO ihn mit der ordentlichen Berechnung verrechnet, ist nicht publiziert. Die Indikation nimmt den höheren der beiden Beträge.
- Eine Vermögensobergrenze kennt Solothurn nicht; das satzbestimmende Vermögen zählt zu 50 % zum Einkommen.
- Die Medienmitteilung vom 27.05.2025 nennt als «kantonale Richtprämie» die Durchschnittsprämie minus 10 %; die Verfügung 2026 setzt die Richtprämien auf rund 70 % der Durchschnittsprämie (CHF 422 von 602 pro Monat). Die Indikation folgt der Verfügung und dem amtlichen Rechner.
Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Solothurn, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.
So beantragst du die Prämienverbilligung
Die AKSO ermittelt aus der Steuerveranlagung, wer voraussichtlich Anspruch hat, und schickt diesen Personen ab Januar ein vorausgefülltes Antragsformular. Du schickst es unterschrieben innert 30 Tagen zurück. Hast du kein Formular erhalten, kannst du es bei der AKSO oder auf ihrer Website beziehen und bis 31. Juli des Anspruchsjahres einreichen.
- Antragsformular zurücksenden
Das zugestellte Antragsformular musst du innert 30 Tagen ab Zustellung unterschrieben zurückschicken, sonst verwirkt der Anspruch (§ 75 Abs. 3 SV).
- Gesuch ohne zugestelltes Formular 202631.07.2026
Ohne zugestelltes Formular musst du das Gesuch bis 31. Juli 2026 bei der AKSO einreichen (§ 75 Abs. 2 SV). Vorbehalten sind Personen ohne rechtskräftige Steuerveranlagung per 31. Juli.
- Quellenbesteuerte 202631.12.2026
Quellenbesteuerte Personen reichen den Antrag bis 31. Dezember 2026 ein.
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO), Abteilung IPV
Allmendweg 6, 4528 Zuchwil
Telefon 032 686 22 09
Website der StelleAntrag / AnmeldungAmtlicher Online-Rechner
Wie das Geld fliesst
Auszahlung
Die AKSO zahlt die Prämienverbilligung rückwirkend per 1. Januar direkt an deine Krankenkasse; die Abrechnung erfolgt jeweils Ende Monat. Ist die Verbilligung höher als die geschuldete Prämie, wird nur die effektive Prämie verbilligt.
Rückforderung
Unrechtmässig bezogene Leistungen, etwa wegen verletzter Auskunfts- oder Meldepflichten, musst du zurückerstatten (§ 164 SG); stirbt eine berechtigte Person im Anspruchsjahr, wird der zu viel bezahlte Betrag zurückgefordert (§ 74 SV). Stieg dein Einkommen im Vorjahr um mehr als 20 % oder dein Vermögen um mindestens CHF 20'000, gibst du das auf dem Antrag an; die AKSO wartet dann die neue Steuerveranlagung ab.
So rechnet der Kanton Solothurn
Prozentmodell mit linear steigendem Eigenanteil (10 % bis 16 %) und Einkommensgrenzwert
Summe der Richtprämien minus Eigenanteil × massgebendes Einkommen. Eigenanteil = 10 % + 0,08 Prozentpunkte je CHF 1'000 massgebendes Einkommen (Verfügung 2026: 10 % bis 16 %; Stufen je CHF 1'000 wie im amtlichen Rechner der AKSO). Über dem Einkommensgrenzwert von CHF 74'000 besteht kein Anspruch; das Modell bildet das ab CHF 75'000 mit einem Eigenanteil von 100 % ab, was jede Richtprämiensumme auf null setzt.
Massgebendes Einkommen
Satzbestimmendes Einkommen der Steuerveranlagung (Ziff. 690) plus 50 % des satzbestimmenden Vermögens (Ziff. 990), plus Renten und Pensionen zu 100 %, plus freiwillige Zuwendungen, plus Beiträge an die Säule 3a (bis zum Höchstabzug nach BVV 3), plus Abzug für Liegenschaftskosten, plus Geschäftsverluste aus Vorjahren; Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen zählen nicht (§ 69 SV). Der amtliche Rechner der AKSO rundet das Total auf ganze CHF 1'000 ab.
Bemessung: Letzte rechtskräftige Steuerveranlagung, für das Anspruchsjahr 2026 in der Regel die definitive Veranlagung 2024; bei Zuzug aus einem anderen Kanton, Zivilstandsänderung oder Ausbildungsende im Vorjahr die Veranlagung 2025.
Richtprämien (CHF pro Jahr)
| Kanton | Erwachsene | Junge Erwachsene | Kinder |
|---|---|---|---|
| Solothurn | CHF 5'064 | CHF 3'660 | CHF 1'176 |
Richtprämien 2026 laut Verfügung des Departements des Innern vom 27.01.2026: CHF 422 / 305 / 98 pro Monat (× 12) für Erwachsene, junge Erwachsene und Kinder, rund 70 % der kantonalen Durchschnittsprämie von CHF 602 / 435 / 139 pro Monat (§ 68 SV).
Mindestanspruch für Kinder und junge Erwachsene
Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie. Richtprämien 2026 (Verfügung vom 27.01.2026): Kinder CHF 1'176, junge Erwachsene CHF 3'660 pro Jahr (§ 70 Abs. 4 SV, GDK-Synopse 2026). Grenze: CHF 74'000 massgebendes Einkommen, bei Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung CHF 74'000.
Besondere Regeln
- Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar des Anspruchsjahres.
- Die Ein- oder Zweieltern-Familie ist eine Berechnungs- und Auszahlungseinheit. Kinder, für die in der Steuerveranlagung ein Abzug für Kinder in Ausbildung gewährt wurde, zählen zur Familie, auch wenn sie selbst besteuert werden, längstens bis Ende des Jahres, in dem die Ausbildung endet (§ 67 SV).
- Junge Erwachsene (Jahrgänge 2001 bis 2007) in Ausbildung am 1. Januar 2026 stehen auf dem Antrag der Eltern, wenn diesen der Sozialabzug (Ziff. 630) gewährt wurde; es zählt das gemeinsame Einkommen.
- Konkubinat: Kinder werden dem Elternteil mit dem Sozialabzug zugeordnet. Haben beide je einen halben Sozialabzug, wird je sechs Monate über das Einkommen der Mutter und des Vaters gerechnet; die AKSO rechnet diese Fälle manuell.
- Quellenbesteuerte: massgebend sind 75 % des Bruttoeinkommens im Anspruchsjahr; Antrag bis 31. Dezember des Anspruchsjahres.
- Sozialhilfe: höchstens die Richtprämie. Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL): höchstens die Durchschnittsprämie. EL zur AHV/IV: Anspruch nur nach dem ELG.
- Wer nach Ermessen veranlagt wurde, erhält keine Prämienverbilligung.
Sozialziel
Laut GDK-Synopse 2026 hat der Kanton Solothurn noch kein Sozialziel nach Art. 65 Abs. 1ter KVG definiert.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Solothurn?
Im Kanton Solothurn gilt für 2026: Prämienverbilligung = Richtprämien des Haushalts minus Eigenanteil; der Eigenanteil steigt linear von 10 % auf rund 16 % des massgebenden Einkommens, über CHF 74'000 gibt es nichts. Beispiel Einkommensgrenze: Einkommensgrenzwert Erwachsene (Verfügung 2026, Ziff. 3) CHF 74'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO), Abteilung IPV.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Solothurn?
Die AKSO ermittelt aus der Steuerveranlagung, wer voraussichtlich Anspruch hat, und schickt diesen Personen ab Januar ein vorausgefülltes Antragsformular. Du schickst es unterschrieben innert 30 Tagen zurück. Hast du kein Formular erhalten, kannst du es bei der AKSO oder auf ihrer Website beziehen und bis 31. Juli des Anspruchsjahres einreichen. Zuständig ist die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO), Abteilung IPV.
Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?
Das zugestellte Antragsformular musst du innert 30 Tagen ab Zustellung unterschrieben zurückschicken, sonst verwirkt der Anspruch (§ 75 Abs. 3 SV).
Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Die AKSO zahlt die Prämienverbilligung rückwirkend per 1. Januar direkt an deine Krankenkasse; die Abrechnung erfolgt jeweils Ende Monat. Ist die Verbilligung höher als die geschuldete Prämie, wird nur die effektive Prämie verbilligt.
Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?
Unrechtmässig bezogene Leistungen, etwa wegen verletzter Auskunfts- oder Meldepflichten, musst du zurückerstatten (§ 164 SG); stirbt eine berechtigte Person im Anspruchsjahr, wird der zu viel bezahlte Betrag zurückgefordert (§ 74 SV). Stieg dein Einkommen im Vorjahr um mehr als 20 % oder dein Vermögen um mindestens CHF 20'000, gibst du das auf dem Antrag an; die AKSO wartet dann die neue Steuerveranlagung ab.
Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?
Satzbestimmendes Einkommen der Steuerveranlagung (Ziff. 690) plus 50 % des satzbestimmenden Vermögens (Ziff. 990), plus Renten und Pensionen zu 100 %, plus freiwillige Zuwendungen, plus Beiträge an die Säule 3a (bis zum Höchstabzug nach BVV 3), plus Abzug für Liegenschaftskosten, plus Geschäftsverluste aus Vorjahren; Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen zählen nicht (§ 69 SV). Der amtliche Rechner der AKSO rundet das Total auf ganze CHF 1'000 ab. Massgebend: Letzte rechtskräftige Steuerveranlagung, für das Anspruchsjahr 2026 in der Regel die definitive Veranlagung 2024; bei Zuzug aus einem anderen Kanton, Zivilstandsänderung oder Ausbildungsende im Vorjahr die Veranlagung 2025.
Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?
Ja. Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie (Richtprämien 2026 (Verfügung vom 27.01.2026): Kinder CHF 1'176, junge Erwachsene CHF 3'660 pro Jahr (§ 70 Abs. 4 SV, GDK-Synopse 2026).), bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 74'000 bzw. CHF 74'000 bei Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung.
Quellen
- GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Solothurn, S. 27 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
- Departement des Innern Kanton Solothurn: Parameter für die Prämienverbilligung 2026, Vorgaben vom 27.01.2026, S. 1 (abgerufen 25.09.2026)akso.ch
- AKSO: Prämienverbilligung (IPV) (abgerufen 25.09.2026)akso.ch
- AKSO: Merkblatt Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2026, S. 1 (abgerufen 25.09.2026)akso.ch
- AKSO: Merkblatt IPV 2026 für quellenbesteuerte Personen, S. 1 (abgerufen 25.09.2026)akso.ch
- AKSO: Provisorische Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung 2026 (Online-Rechner) (abgerufen 25.09.2026)akso.ch
- Kanton Solothurn: Sozialverordnung (SV, BGS 831.2), §§ 67 bis 75 (abgerufen 25.09.2026)bgs.so.ch
- Kanton Solothurn: Sozialgesetz (SG, BGS 831.1) (abgerufen 25.09.2026)bgs.so.ch
- Kanton Solothurn: Medienmitteilung «Anpassungen bei der individuellen Prämienverbilligung» vom 27.05.2025 (abgerufen 25.09.2026)so.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch
Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.