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Prämienverbilligung Obwalden 2026/2027
Im Kanton Obwalden gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien minus Selbstbehalt; der Selbstbehalt beträgt 9,5 % des anrechenbaren Einkommens bis CHF 35'000 und steigt darüber pro CHF 100 um 0,01 Prozentpunkte. Beispiel Einkommensgrenze: Anrechenbares Einkommen, ab dem Haushalte ohne Kinder keine Verbilligung erhalten CHF 50'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Ausgleichskasse / IV-Stelle Obwalden, Prämienverbilligung.
Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen
Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?
Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.
CHF 442 – CHF 1'562pro Jahr, rund CHF 37 – CHF 130 pro Monat
So kommt die Zahl zustande
- Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
- = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
- Summe der Richtprämien deines Haushalts: CHF 5'018
- minus 10 % des massgebenden Einkommens: CHF 4'000
- Ergebnis: CHF 1'018 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 442 bis CHF 1'562
Hinweise (3)
- Die Werte gelten für das Anspruchsjahr 2026; die Anmeldefrist ist am 31. Mai 2026 abgelaufen. Für 2027 legt neu der Regierungsrat den Selbstbehalt im Dezember in einer Bandbreite fest (Volksabstimmung vom 30. November 2025); die Werte 2027 sind noch nicht publiziert.
- Den Selbstbehalt 2026 von 9,5 % hat der Kantonsrat am 26. März 2026 beschlossen (Bericht Keystone-SDA); der Beschluss selbst ist in den Quellen nicht verlinkt. Die Progression ab CHF 35'000 stammt aus dem Merkblatt der Ausgleichskasse.
- Mindestanspruch vereinfacht: 100 % ab dem vierten Kind sind nicht abgebildet. Die Grenze von CHF 25'000 für junge Erwachsene in Ausbildung bezieht sich auf ihr eigenes anrechenbares Einkommen, das der Check nicht abfragt; er rechnet ihren Mindestanspruch mit der Grenze der Eltern von CHF 50'000.
Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Obwalden, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.
So beantragst du die Prämienverbilligung
Wer aufgrund der letzten definitiven Steuerveranlagung voraussichtlich Anspruch hat, erhält im November ein Einladungsschreiben mit Zugangsdaten für das Onlineformular. Ohne Einladung meldest du dich ab Januar online auf www.akow.ch/ipv an; ein Papierformular gibt es auf Anfrage.
- Anmeldung Prämienverbilligung 202631.05.2026
Einsendeschluss war der 31. Mai 2026. Wer die Frist verpasst oder Unterlagen nicht fristgerecht einreicht, erhält keine Prämienverbilligung; den Beweis der rechtzeitigen Zustellung trägst du.
- Tieferes Einkommen geltend machen
Ist dein anrechenbares Einkommen im Vorjahr um 25 % gesunken, musst du innert 30 Tagen nach Zustellung der Verfügung ein begründetes Gesuch einreichen, damit es berücksichtigt wird.
Ausgleichskasse / IV-Stelle Obwalden, Prämienverbilligung
Brünigstrasse 144, 6060 Sarnen
Telefon 041 666 27 50
Wie das Geld fliesst
Auszahlung
Sobald Budget und definitive Steuerveranlagung vorliegen, erhältst du eine Verfügung; 14 Tage nach deren Versand zahlt die Ausgleichskasse direkt an deinen Krankenversicherer, der das Guthaben mit den laufenden Prämien verrechnet. Beträge unter CHF 100 werden nicht ausbezahlt.
Rückforderung
Merkblatt 2026 und GDK-Synopse nennen keine besonderen Rückforderungsregeln. Massgebend ist die Verfügung der Ausgleichskasse Obwalden; Änderungen deiner familiären Verhältnisse unter dem Jahr zählen erst im Folgejahr.
So rechnet der Kanton Obwalden
Prozentmodell mit Richtprämien und progressivem Selbstbehalt
Summe der Richtprämien minus Selbstbehalt × anrechenbares Einkommen. Selbstbehalt 2026: 9,5 % bis CHF 35'000, pro weitere CHF 100 plus 0,01 Prozentpunkte (CHF 45'000: 10,5 %). Ab CHF 75'000 besteht keine Verbilligung mehr (Einkommensgrenze für Haushalte mit Kindern); das bildet die letzte Stufe mit 100 % ab.
Massgebendes Einkommen
Anrechenbares Einkommen: Total der Einkünfte (Steuererklärung, Ziffer 1990) minus Berufsauslagen, Unterhaltsbeiträge und dauernde Lasten, Versicherungsabzug, Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, Kinderbetreuungskosten durch Dritte, Schuldzinsen bis höchstens zum Liegenschaftsertrag, CHF 7'000 für verheiratete Paare in ungetrennter Ehe und CHF 7'000 pro Kind; plus allfällige Liegenschaftsverluste und 10 % des steuerbaren Vermögens.
Bemessung: Definitive Steuerveranlagung 2024; bei Zuzug 2025 oder neu gemeinsamer bzw. getrennter Besteuerung die Veranlagung 2025.
Einkommensabzüge: alleinstehend CHF 0, alleinerziehend CHF 0, Paare CHF 7'000, Paare mit Kindern CHF 7'000, plus CHF 7'000 pro Kind.
Richtprämien (CHF pro Jahr)
| Kanton | Erwachsene | Junge Erwachsene | Kinder |
|---|---|---|---|
| Obwalden | CHF 5'018.40 | CHF 3'570 | CHF 1'380 |
Kantonale Richtprämien 2026 der Krankenpflegeversicherung inkl. Unfalldeckung: Erwachsene ab Jahrgang 2000 und älter, junge Erwachsene Jahrgang 2001 bis 2007, Kinder und Jugendliche ab Jahrgang 2008.
Mindestanspruch für Kinder und junge Erwachsene
Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie. Kantonale Richtprämien 2026: Kinder von Eltern mit anrechenbarem Einkommen unter CHF 50'000 erhalten mindestens 80 % (CHF 1'104), ab dem vierten Kind 100 %; junge Erwachsene in Ausbildung mit anrechenbarem Einkommen unter CHF 25'000 mindestens 50 % (CHF 1'785). Grenze: CHF 50'000 massgebendes Einkommen.
Besondere Regeln
- Anspruch hat, wer am 1. Januar 2026 den primären steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Obwalden hatte; Änderungen unter dem Jahr zählen erst im Folgejahr.
- Ehepaare und Familien mit Kindern (Jahrgang 2009 oder jünger) stellen einen gemeinsamen Antrag und haben einen Gesamtanspruch; Jugendliche ab Jahrgang 2008 sowie Lernende und Studierende ab Eintritt in die Steuerpflicht stellen einen eigenen Antrag.
- Quellenbesteuerte: Anrechenbar sind 75 % des auf ein Jahr umgerechneten, quellensteuerpflichtigen Bruttoerwerbseinkommens 2024; Anspruch pro rata für die Monate der Erwerbstätigkeit.
- Ergänzungsleistungen und wirtschaftliche Sozialhilfe: keine Anmeldung nötig; es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen.
- Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige, deren Prämie der Bund übernimmt, haben keinen Anspruch.
- Die Verbilligung darf die im Kalenderjahr geschuldeten Grundversicherungsprämien nicht übersteigen.
Sozialziel
Laut GDK-Synopse 2026 hat der Kanton Obwalden sein Sozialziel nach Art. 65 Abs. 1ter KVG noch nicht festgelegt.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Obwalden?
Im Kanton Obwalden gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien minus Selbstbehalt; der Selbstbehalt beträgt 9,5 % des anrechenbaren Einkommens bis CHF 35'000 und steigt darüber pro CHF 100 um 0,01 Prozentpunkte. Beispiel Einkommensgrenze: Anrechenbares Einkommen, ab dem Haushalte ohne Kinder keine Verbilligung erhalten CHF 50'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Ausgleichskasse / IV-Stelle Obwalden, Prämienverbilligung.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden?
Wer aufgrund der letzten definitiven Steuerveranlagung voraussichtlich Anspruch hat, erhält im November ein Einladungsschreiben mit Zugangsdaten für das Onlineformular. Ohne Einladung meldest du dich ab Januar online auf www.akow.ch/ipv an; ein Papierformular gibt es auf Anfrage. Zuständig ist die Ausgleichskasse / IV-Stelle Obwalden, Prämienverbilligung.
Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?
Stichtag: 31.05.2026. Einsendeschluss war der 31. Mai 2026. Wer die Frist verpasst oder Unterlagen nicht fristgerecht einreicht, erhält keine Prämienverbilligung; den Beweis der rechtzeitigen Zustellung trägst du.
Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Sobald Budget und definitive Steuerveranlagung vorliegen, erhältst du eine Verfügung; 14 Tage nach deren Versand zahlt die Ausgleichskasse direkt an deinen Krankenversicherer, der das Guthaben mit den laufenden Prämien verrechnet. Beträge unter CHF 100 werden nicht ausbezahlt.
Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?
Merkblatt 2026 und GDK-Synopse nennen keine besonderen Rückforderungsregeln. Massgebend ist die Verfügung der Ausgleichskasse Obwalden; Änderungen deiner familiären Verhältnisse unter dem Jahr zählen erst im Folgejahr.
Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?
Anrechenbares Einkommen: Total der Einkünfte (Steuererklärung, Ziffer 1990) minus Berufsauslagen, Unterhaltsbeiträge und dauernde Lasten, Versicherungsabzug, Krankheits-, Unfall- und Invaliditätskosten, Kinderbetreuungskosten durch Dritte, Schuldzinsen bis höchstens zum Liegenschaftsertrag, CHF 7'000 für verheiratete Paare in ungetrennter Ehe und CHF 7'000 pro Kind; plus allfällige Liegenschaftsverluste und 10 % des steuerbaren Vermögens. Massgebend: Definitive Steuerveranlagung 2024; bei Zuzug 2025 oder neu gemeinsamer bzw. getrennter Besteuerung die Veranlagung 2025.
Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?
Ja. Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie (Kantonale Richtprämien 2026: Kinder von Eltern mit anrechenbarem Einkommen unter CHF 50'000 erhalten mindestens 80 % (CHF 1'104), ab dem vierten Kind 100 %; junge Erwachsene in Ausbildung mit anrechenbarem Einkommen unter CHF 25'000 mindestens 50 % (CHF 1'785).), bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 50'000.
Quellen
- GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Obwalden, S. 23 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
- Ausgleichskasse / IV-Stelle Obwalden: Merkblatt Prämienverbilligung 2026 (Stand Januar 2026) (abgerufen 25.09.2026)akow.ch
- Ausgleichskasse / IV-Stelle Obwalden: Prämienverbilligung (abgerufen 25.09.2026)akow.ch
- swissinfo.ch (Keystone-SDA): Die Beschlüsse des Obwaldner Kantonsrats, 26.03.2026 (Selbstbehalt 2026) (abgerufen 25.09.2026)swissinfo.ch
- Kanton Obwalden: Kantonale Abstimmung vom 30. November 2025 zu Spitalgesetz, Prämienverbilligung und Bildungsgesetz (abgerufen 25.09.2026)ow.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch
Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.