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IPV-Check · Kanton Nidwalden

Prämienverbilligung Nidwalden 2026/2027

Im Kanton Nidwalden gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien des Haushalts minus 10 % der Summe der Steuerwerte (Reineinkommen plus 20 % des Reinvermögens). Beispiel Einkommensgrenze: Besondere Prämienverbilligung Kinder (80 % der Richtprämie): Summe der Steuerwerte der Eltern höchstens CHF 100'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Ausgleichskasse Nidwalden, Abteilung Prämienverbilligung.

Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen

IPV-Check Nidwalden

Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?

Wer lebt im Haushalt?
Kinder bis 18
Junge Erwachsene 19–25 in Ausbildung
Einkommen (steuerbar, laut Steuerrechnung)
Steuerbares Vermögen

Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.

Deine Indikation · Nidwalden 2026Anspruch wahrscheinlich

CHF 1'000 – CHF 1'800pro Jahr, rund CHF 83 – CHF 150 pro Monat

So kommt die Zahl zustande
  1. Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
  2. = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
  3. Summe der Richtprämien deines Haushalts: CHF 5'400
  4. minus 10 % des massgebenden Einkommens: CHF 4'000
  5. Ergebnis: CHF 1'400 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 1'000 bis CHF 1'800
Hinweise (3)
  • Die Werte gelten für das Anspruchsjahr 2026; die Anmeldefrist 2026 ist am 30. April 2026 abgelaufen. Die Werte 2027 sind noch nicht publiziert.
  • Kinder: Neben der besonderen Verbilligung (80 %) wird eine allfällige allgemeine Verbilligung zusätzlich ausgerichtet. Die Indikation nimmt den höheren der beiden Beträge und kann darum leicht zu tief liegen.
  • Junge Erwachsene in Ausbildung: Die Grenze von CHF 30'240 bezieht sich auf ihr eigenes Reineinkommen, eine Grenze für die Eltern nennen die Quellen nicht. Die Indikation rechnet den Mindestanspruch vereinfacht nur bis zu Steuerwerten der Eltern von CHF 100'000.

Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Nidwalden, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.

Antrag und Fristen

So beantragst du die Prämienverbilligung

Wer aufgrund der Steuerwerte 2024 voraussichtlich Anspruch hat, erhält bis Ende März ein Anmeldeformular der Ausgleichskasse Nidwalden. Wer keines erhält, kann das Formular herunterladen oder sich online anmelden. Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den aktuellen Versicherungspolicen eingereicht werden.

  • Anmeldung Prämienverbilligung 202630.04.2026

    Die Anmeldung musste bis 30. April 2026 (Poststempel) bei der Ausgleichskasse Nidwalden sein; später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

  • Zuzug aus dem Ausland und Geburt

    Ziehst du aus dem Ausland zu, musst du das Gesuch innert 3 Monaten seit der Einreise einreichen; für Neugeborene gilt eine Frist von 3 Monaten ab Geburt. Danach verwirkt der Anspruch.

Zuständige Stelle

Ausgleichskasse Nidwalden, Abteilung Prämienverbilligung
Stansstaderstrasse 88, 6371 Stans
Telefon 041 618 51 04

Auszahlung und Rückforderung

Wie das Geld fliesst

Auszahlung

Die Ausgleichskasse entscheidet per Verfügung im Laufe des Jahres und überweist den gesamten Betrag an deinen Krankenversicherer, der ihn mit den laufenden Prämien verrechnet. Beiträge unter CHF 100 werden nicht ausbezahlt.

Rückforderung

Merkblatt 2026 und GDK-Synopse nennen keine besonderen Rückforderungsregeln. Massgebend ist die Verfügung der Ausgleichskasse; kläre Änderungen deiner Verhältnisse direkt mit der Ausgleichskasse Nidwalden.

Regeln 2026

So rechnet der Kanton Nidwalden

Prozentmodell mit Richtprämien

Die Prämien werden im Rahmen der Richtprämien verbilligt, soweit sie 10 % (Selbstbehalt) der Summe der Steuerwerte übersteigen.

Massgebendes Einkommen

Summe der Steuerwerte: Reineinkommen (Code 330 der kantonalen Veranlagungsverfügung) samt Aufrechnungen plus 20 % des Reinvermögens (Code 470). Aufgerechnet werden Einkommen nach dem vereinfachten Abrechnungsverfahren, Einkäufe in die berufliche Vorsorge, der Abzug aus dem Teileinkünfteverfahren und der Abzug für Liegenschaftsunterhalt abzüglich 15 % der Erträge privater Liegenschaften.

Bemessung: Rechtskräftige definitive Steuerveranlagung 2024 (Kantons- und Gemeindesteuern); bei Neuzugezogenen und 19-Jährigen die Periode 2025. Liegt sie bis Ende Jahr nicht vor, gilt die Periode 2023 oder die Anmeldung wird sistiert.

Richtprämien (CHF pro Jahr)

KantonErwachseneJunge ErwachseneKinder
NidwaldenCHF 5'400CHF 3'912CHF 1'260

Vom Regierungsrat festgelegte Richtprämien 2026 für die obligatorische Krankenpflegeversicherung samt Unfalldeckung: Erwachsene (Jahrgang 2000 und älter), junge Erwachsene (Jahrgang 2001 bis 2007), Kinder und Jugendliche (Jahrgang 2008 und jünger).

Mindestanspruch für Kinder und junge Erwachsene

Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie. Richtprämien 2026: Kinder erhalten 80 % der Richtprämie (CHF 1'008), junge Erwachsene in Ausbildung die halbe Richtprämie (CHF 1'956). Grenze: CHF 100'000 massgebendes Einkommen, bei Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung CHF 100'000.

Besondere Regeln

  • Massgebend sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2026 (steuerrechtlicher Wohnsitz im Kanton Nidwalden).
  • Gemeinsam besteuerte Personen haben einen Gesamtanspruch auf Prämienverbilligung.
  • Quellensteuerpflichtige: Berechnungsbasis sind 80 % des steuerbaren Einkommens im Jahr 2025.
  • Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe: Die Prämie wird im Rahmen der Ansätze voll vergütet; EL-Beziehende erhalten die Durchschnittsprämie (2026: CHF 5'928 / 4'296 / 1'380) und müssen sich nicht anmelden.
  • Haushalte, die die SKOS-Kriterien erfüllen und ohne Prämienverbilligung sozialhilfebedürftig wären, erhalten 100 % der Richtprämie; den Antrag stellt die Gemeinde.
  • Plafonierung: Die Prämienverbilligung darf die tatsächlich geschuldete Grundversicherungsprämie nicht übersteigen; die Kürzung nimmt der Krankenversicherer vor.

Sozialziel

Laut GDK-Synopse 2026 läuft bis 1. Januar 2030 eine vierjährige Übergangsfrist. Der Kanton legt die Prämienverbilligung nach einem einfachen Prozentmodell fest (Selbstbehalt 7 bis 11 %); der Prämienanteil darf höchstens 11 % des Einkommens ausmachen, woraus sich laut Synopse «gewissermassen» das Sozialziel ergibt.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden?

Im Kanton Nidwalden gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien des Haushalts minus 10 % der Summe der Steuerwerte (Reineinkommen plus 20 % des Reinvermögens). Beispiel Einkommensgrenze: Besondere Prämienverbilligung Kinder (80 % der Richtprämie): Summe der Steuerwerte der Eltern höchstens CHF 100'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Ausgleichskasse Nidwalden, Abteilung Prämienverbilligung.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden?

Wer aufgrund der Steuerwerte 2024 voraussichtlich Anspruch hat, erhält bis Ende März ein Anmeldeformular der Ausgleichskasse Nidwalden. Wer keines erhält, kann das Formular herunterladen oder sich online anmelden. Die Anmeldung muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den aktuellen Versicherungspolicen eingereicht werden. Zuständig ist die Ausgleichskasse Nidwalden, Abteilung Prämienverbilligung.

Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?

Stichtag: 30.04.2026. Die Anmeldung musste bis 30. April 2026 (Poststempel) bei der Ausgleichskasse Nidwalden sein; später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Die Ausgleichskasse entscheidet per Verfügung im Laufe des Jahres und überweist den gesamten Betrag an deinen Krankenversicherer, der ihn mit den laufenden Prämien verrechnet. Beiträge unter CHF 100 werden nicht ausbezahlt.

Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?

Merkblatt 2026 und GDK-Synopse nennen keine besonderen Rückforderungsregeln. Massgebend ist die Verfügung der Ausgleichskasse; kläre Änderungen deiner Verhältnisse direkt mit der Ausgleichskasse Nidwalden.

Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?

Summe der Steuerwerte: Reineinkommen (Code 330 der kantonalen Veranlagungsverfügung) samt Aufrechnungen plus 20 % des Reinvermögens (Code 470). Aufgerechnet werden Einkommen nach dem vereinfachten Abrechnungsverfahren, Einkäufe in die berufliche Vorsorge, der Abzug aus dem Teileinkünfteverfahren und der Abzug für Liegenschaftsunterhalt abzüglich 15 % der Erträge privater Liegenschaften. Massgebend: Rechtskräftige definitive Steuerveranlagung 2024 (Kantons- und Gemeindesteuern); bei Neuzugezogenen und 19-Jährigen die Periode 2025. Liegt sie bis Ende Jahr nicht vor, gilt die Periode 2023 oder die Anmeldung wird sistiert.

Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?

Ja. Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie (Richtprämien 2026: Kinder erhalten 80 % der Richtprämie (CHF 1'008), junge Erwachsene in Ausbildung die halbe Richtprämie (CHF 1'956).), bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 100'000 bzw. CHF 100'000 bei Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung.

Quellen

  1. GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Nidwalden, S. 22 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
  2. Ausgleichskasse Nidwalden: Merkblatt Prämienverbilligung 2026 im Kanton Nidwalden (Februar 2026) (abgerufen 25.09.2026)aknw.ch
  3. Ausgleichskasse Nidwalden: Prämienverbilligung (IPV) (abgerufen 25.09.2026)aknw.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch

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