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IPV-Check · Kanton Neuenburg

Prämienverbilligung Neuenburg 2026/2027

Im Kanton Neuenburg gilt für 2026: Neuenburg teilt dich nach massgebendem Einkommen, Haushalt und Kinderzahl in eine Klasse S1 bis S15 ein; jede Klasse hat feste Monatsbeiträge je Altersgruppe (Kinder immer CHF 160 pro Monat). Beispiel Einkommensgrenze: Einzelperson ohne Kinder, Klasse S10 (letzte Klasse) CHF 50'600 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Office cantonal de l'assurance-maladie et des bourses d'études (OCAB).

Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen

IPV-Check Neuenburg

Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?

Wer lebt im Haushalt?
Kinder bis 18
Junge Erwachsene 19–25 in Ausbildung
Einkommen (steuerbar, laut Steuerrechnung)
Steuerbares Vermögen

Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.

Deine Indikation · Neuenburg 2026Anspruch wahrscheinlich

CHF 1'320pro Jahr, rund CHF 110 pro Monat

So kommt die Zahl zustande
  1. Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
  2. = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
  3. Einkommensstufe 10 (bis CHF 50'600): Beiträge zusammen CHF 1'320
  4. Ergebnis: CHF 1'320 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 1'320 bis CHF 1'320
Hinweise (4)
  • Kinder erhalten in allen Klassen S1 bis S15 die volle Referenzprämie von CHF 160 pro Monat; damit ist der Mindestanspruch nach Art. 65 Abs. 1bis KVG erfüllt.
  • Der Check nimmt die Grenzen für Erwachsene ab 26. Für Haushalte mit jungen Erwachsenen (19 bis 25) als Eltern gelten eigene, leicht tiefere Grenzen ab Klasse S2.
  • Den Höchstabzug beim Vermögen (CHF 10'000 pro Haushalt) und die Beschränkung des Kinderabzugs auf Minderjährige bildet der Check nicht ab; der Unterschied ist klein.
  • Die Werte gelten für 2026. Die Normen 2027 beschliesst der Staatsrat voraussichtlich im November 2026.

Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Neuenburg, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.

Antrag und Fristen

So beantragst du die Prämienverbilligung

Neuenburg rechnet ab dem Jahr, in dem du 26 wirst, automatisch mit deiner letzten Steuerveranlagung (automaticité mixte). Wer schon Subsides bezieht, wird automatisch neu berechnet. Hast du neu Anspruch, schickt dir das OCAB innert 15 Tagen nach der Veranlagung einen Brief mit Antwortcoupon, den du innert 30 Tagen zurücksendest. Junge Erwachsene, Neuzuzüger, Quellenbesteuerte, Selbständige und Personen mit veränderter Situation stellen den Antrag beim Guichet social régional (GSR).

  • Antwortcoupon zurücksenden

    Den Antwortcoupon des OCAB musst du innert 30 Tagen zurückschicken; sonst verlierst du den Anspruch auf den Subside.

  • Selbständig Erwerbende

    Bist du steuerlich selbständig erwerbend, stellst du den Antrag innert 12 Monaten nach dem Informationsschreiben des OCAB beim GSR.

  • Einsprache gegen die Klassierung

    Gegen eine geänderte Klassierung kannst du innert 30 Tagen mit Belegen Einsprache erheben.

Zuständige Stelle

Office cantonal de l'assurance-maladie et des bourses d'études (OCAB)
Rue de Tivoli 28, Case postale 1, 2002 Neuchâtel 2
Telefon 032 889 66 30

Auszahlung und Rückforderung

Wie das Geld fliesst

Auszahlung

Der Subside geht monatlich direkt an deine Krankenkasse und senkt deine Prämienrechnung; du erhältst kein Geld ausbezahlt. Bei einem Kassenwechsel folgt der Subside automatisch.

Rückforderung

Das OCAB vergleicht den Anspruch aus der Veranlagung 2024 mit jenem aus der definitiven Veranlagung 2025; weicht das massgebende Einkommen um mehr als 20 % ab, kann es zu viel bezahlte Subsides zurückfordern (Art. 21 Arrêté). Änderungen deiner Situation (Einkommen, Geburt, Heirat, Scheidung, Todesfall) meldest du sofort dem GSR.

Regeln 2026

So rechnet der Kanton Neuenburg

Klassenmodell (Stufenmodell S1 bis S15 nach Haushalt und Kinderzahl)

Klasse S1 bis S15 nach revenu déterminant, getrennt nach Einzelperson und Paar und nach Zahl der minderjährigen Kinder (0 bis 10; junge Erwachsene in Ausbildung heben die Grenze wie ein weiteres Kind). Beiträge 2026 pro Monat × 12: Erwachsene ab 26 von CHF 611 (S1) bis CHF 41 (S15), junge Erwachsene in Ausbildung CHF 484 (S1 bis S11) bis CHF 124 (S15), Kinder CHF 160 in allen Klassen. Ohne Kinder gibt es nur die Klassen S1 bis S10 (Grenze 0 = Klasse nicht vorhanden).

Massgebendes Einkommen

Revenu déterminant: effektives Einkommen laut Steuererklärung (Ziffer 5.5, ohne Eigenmietwert), abzüglich nur der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge Nichterwerbstätiger, der Berufsauslagen (höchstens CHF 10'000, Nebenerwerb höchstens CHF 2'400) und bezahlter Unterhaltsbeiträge; plus 30 % des Vermögens nach Abzug von CHF 4'000 (Einzelperson) bzw. CHF 8'000 (Paar) und CHF 2'000 je minderjähriges Kind, Abzug pro Haushalt höchstens CHF 10'000 (Art. 12 Arrêté RSN 821.102). Renten zählen zu 100 %, Geschäftsverluste sind nicht abziehbar.

Bemessung: Steuerveranlagung 2025 (Klassierung im Lauf des Jahres 2026, sobald die Veranlagung vorliegt); Vermögen per 31.12.2025.

Richtprämien (CHF pro Jahr)

KantonErwachseneJunge ErwachseneKinder
NeuenburgCHF 7'716CHF 5'808CHF 1'920

Prime de référence 2026 für die ordentlichen Klassen: Erwachsene ab 26 CHF 643, junge Erwachsene (19 bis 25) CHF 484, Kinder CHF 160 pro Monat, × 12 (Normes 2026 OCAB, Arrêté vom 12.11.2025 plus Dekret des Grossen Rats vom 02.12.2025).

Besondere Regeln

  • Paare: Verheiratete, eingetragene Partnerschaften und Konkubinatspaare im Sinn der LHaCoPS werden gemeinsam klassiert (Art. 10 Arrêté).
  • Junge Erwachsene (19 bis 25) und Erwachsene ab 26 in Ausbildung werden nach dem Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern klassiert; ihre eigenen Einkünfte zählen mit (Art. 6, 7 und 15 Arrêté).
  • Alleinstehende unter 25 ohne Kinder sowie Personen mit einem effektiven Einkommen unter CHF 15'000 (Einzelperson) bzw. CHF 20'000 (Paar), plus CHF 3'000 je Kind, gelten zunächst als nicht berechtigt und müssen beim Guichet social régional (GSR) einen Antrag stellen (Art. 16 Arrêté).
  • Die Beiträge sind Höchstbeträge für die ordentliche Franchise; bei Wahlfranchise oder alternativem Modell sinkt der Beitrag im gleichen Verhältnis wie der Rabatt der Krankenkasse (Art. 11 Abs. 2 Arrêté).
  • Ergänzungsleistungen AHV/IV: Kinder CHF 157, junge Erwachsene CHF 502, Erwachsene CHF 687 pro Monat. Sozialhilfe: Referenzprämie CHF 133 / 420 / 590 pro Monat.
  • Quellenbesteuerte und selbständig Erwerbende werden nicht automatisch klassiert und melden sich beim GSR.

Sozialziel

Die GDK-Synopse 2026 enthält für Neuenburg keine Angabe in Spalte VII; laut Arrêté setzen die Klassen S1 bis S15 für Kinder und S1 bis S13 für junge Erwachsene in Ausbildung das «Objectif social LAMal» um.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Neuenburg?

Im Kanton Neuenburg gilt für 2026: Neuenburg teilt dich nach massgebendem Einkommen, Haushalt und Kinderzahl in eine Klasse S1 bis S15 ein; jede Klasse hat feste Monatsbeiträge je Altersgruppe (Kinder immer CHF 160 pro Monat). Beispiel Einkommensgrenze: Einzelperson ohne Kinder, Klasse S10 (letzte Klasse) CHF 50'600 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Office cantonal de l'assurance-maladie et des bourses d'études (OCAB).

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Neuenburg?

Neuenburg rechnet ab dem Jahr, in dem du 26 wirst, automatisch mit deiner letzten Steuerveranlagung (automaticité mixte). Wer schon Subsides bezieht, wird automatisch neu berechnet. Hast du neu Anspruch, schickt dir das OCAB innert 15 Tagen nach der Veranlagung einen Brief mit Antwortcoupon, den du innert 30 Tagen zurücksendest. Junge Erwachsene, Neuzuzüger, Quellenbesteuerte, Selbständige und Personen mit veränderter Situation stellen den Antrag beim Guichet social régional (GSR). Zuständig ist die Office cantonal de l'assurance-maladie et des bourses d'études (OCAB).

Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?

Den Antwortcoupon des OCAB musst du innert 30 Tagen zurückschicken; sonst verlierst du den Anspruch auf den Subside.

Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Der Subside geht monatlich direkt an deine Krankenkasse und senkt deine Prämienrechnung; du erhältst kein Geld ausbezahlt. Bei einem Kassenwechsel folgt der Subside automatisch.

Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?

Das OCAB vergleicht den Anspruch aus der Veranlagung 2024 mit jenem aus der definitiven Veranlagung 2025; weicht das massgebende Einkommen um mehr als 20 % ab, kann es zu viel bezahlte Subsides zurückfordern (Art. 21 Arrêté). Änderungen deiner Situation (Einkommen, Geburt, Heirat, Scheidung, Todesfall) meldest du sofort dem GSR.

Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?

Revenu déterminant: effektives Einkommen laut Steuererklärung (Ziffer 5.5, ohne Eigenmietwert), abzüglich nur der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge Nichterwerbstätiger, der Berufsauslagen (höchstens CHF 10'000, Nebenerwerb höchstens CHF 2'400) und bezahlter Unterhaltsbeiträge; plus 30 % des Vermögens nach Abzug von CHF 4'000 (Einzelperson) bzw. CHF 8'000 (Paar) und CHF 2'000 je minderjähriges Kind, Abzug pro Haushalt höchstens CHF 10'000 (Art. 12 Arrêté RSN 821.102). Renten zählen zu 100 %, Geschäftsverluste sind nicht abziehbar. Massgebend: Steuerveranlagung 2025 (Klassierung im Lauf des Jahres 2026, sobald die Veranlagung vorliegt); Vermögen per 31.12.2025.

Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?

Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.

Quellen

  1. GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Neuenburg, S. 20 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
  2. OCAB Neuenburg: Normes de classification valables en 2026 (PDF, Klassengrenzen und Monatsbeiträge inkl. Dekret vom 02.12.2025), S. 1 (abgerufen 25.09.2026)ne.ch
  3. Canton de Neuchâtel: Arrêté fixant les normes de classification et le montant des subsides pour l'année 2026 (RSN 821.102) (abgerufen 25.09.2026)rsn.ne.ch
  4. Canton de Neuchâtel: Subsides assurance-maladie (LAMal), automaticité mixte (abgerufen 25.09.2026)ne.ch
  5. Canton de Neuchâtel: Subsides à l'assurance-maladie 2026 (Medienmitteilung) (abgerufen 25.09.2026)ne.ch
  6. OCAB: Kontakt (abgerufen 25.09.2026)ne.ch
  7. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch

Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.