Prämienverbilligung Jura 2026/2027
Im Kanton Jura gilt für 2026: Feste Jahresbeiträge je Person nach Stufen des massgebenden Einkommens: Erwachsene bis CHF 26'999 (CHF 2'700 bis 180), Kinder (CHF 1'200) und junge Erwachsene in Ausbildung (CHF 2'352) bis CHF 52'999. Beispiel Einkommensgrenze: Höchstes massgebendes Einkommen mit Verbilligung für Erwachsene CHF 26'999 massgebendes Einkommen. Anmeldung: ECAS Jura, Caisse de compensation, réduction des primes.
Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen
Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?
Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.
Voraussichtlich CHF 0
So kommt die Zahl zustande
- Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
- = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
- Einkommensstufe 28 (bis CHF 53'000): Beiträge zusammen CHF 0
- Ergebnis: CHF 0 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 0 bis CHF 0
Hinweise (4)
- Die Werte gelten für das Anspruchsjahr 2026. Der Arrêté für 2027 ist noch nicht publiziert.
- Die Indikation rechnet ohne Familienzuschlag (Art. 4 Arrêté), weil er eine Haupterwerbstätigkeit voraussetzt; für Familien unter CHF 18'000 liegt der Betrag darum zu tief.
- Die Vermögensgrenze von CHF 150'000 gilt nur für Wertschriften und Guthaben (Ziffer 740), nicht für das ganze steuerbare Vermögen; die Indikation prüft sie nicht.
- Vereinfachungen: Kinderabzug einheitlich CHF 4'000 (ab dem dritten Kind wären es CHF 6'000); junge Erwachsene gelten als in Ausbildung und ohne Kinderabzug; Verwitwete, Geschiedene und Getrennte ohne Kinder hätten ebenfalls CHF 5'000 Abzug.
Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Jura, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.
So beantragst du die Prämienverbilligung
ECAS Jura prüft den Anspruch von Amtes wegen, sobald die Steuerveranlagung 2024 vorliegt, und schickt dir eine Verfügung oder einen Fragebogen. Bist du bis Dezember 2026 nicht veranlagt oder erhältst du innert 30 Tagen nach der Veranlagung keine Post, reichst du selbst eine Requête ein (Formulare auf der Seite von ECAS Jura).
- Requête Prämienverbilligung 202631.12.2026
Hast du keine Post von ECAS Jura erhalten, muss deine Requête für 2026 vor dem 31. Dezember 2026 eintreffen. Auch Revisionsgesuche (Veranlagung 2025, Stellenverlust, Geburt) sind bis 31. Dezember 2026 einzureichen.
ECAS Jura, Caisse de compensation, réduction des primes
Rue Bel-Air 3, Case postale 368, 2350 Saignelégier
Telefon 032 952 11 11
Wie das Geld fliesst
Auszahlung
ECAS Jura zahlt die Verbilligung 12-mal pro Jahr direkt an deinen Krankenversicherer; die Verfügung nennt den monatlichen Betrag. Die Verbilligung ist auf die tatsächliche Prämie begrenzt.
Rückforderung
Steigt dein Einkommen nach der massgebenden Veranlagung, musst du nichts melden und nichts zurückzahlen; die Erhöhung fliesst über spätere Veranlagungen in künftige Entscheide ein. Sinkt es (z. B. Stellenverlust), kannst du bis 31. Dezember eine Neuberechnung verlangen.
So rechnet der Kanton Jura
Stufenmodell mit festen Beträgen je Einkommensstufe von CHF 1'000
Jahresbeträge je Person nach Einkommensstufen von CHF 1'000 laut Tabelle im Anhang zum Arrêté 2026 (Journal officiel 2025, Nr. 40, S. 975–976): Erwachsene von CHF 2'700 (unter CHF 1'000) bis CHF 180 (CHF 26'000 bis 26'999); Kinder CHF 1'200 und junge Erwachsene in Ausbildung CHF 2'352 bis CHF 52'999.
Massgebendes Einkommen
Revenu déterminant: steuerbares Einkommen (Ziffer 690, satzbestimmendes Welteinkommen) mit Korrekturen (u. a. minus Liegenschaftsertrag, plus Liegenschaftsaufwand, Schuldzinsen, Geschäftsverluste, Einkäufe in die 2. Säule und Beiträge an die Säule 3a) plus 5 % des steuerbaren Vermögens (Ziffer 890), minus Abzug CHF 5'000 für Verheiratete, Verwitwete, Geschiedene oder Getrennte ohne Kinder bzw. CHF 10'000 für Haushalte mit Kinderabzug, plus CHF 4'000 je Kind für die ersten zwei und CHF 6'000 ab dem dritten Kind (Art. 1 Arrêté 2026).
Bemessung: Definitive Steuerveranlagung 2024; auf Antrag die Veranlagung 2025, wenn sie günstiger ist. Für Moutier werden die bernischen Steuerwerte 2024 umgerechnet (Übergangsregel für 2 Jahre).
Einkommensabzüge: alleinstehend CHF 0, alleinerziehend CHF 10'000, Paare CHF 5'000, Paare mit Kindern CHF 10'000, plus CHF 4'000 pro Kind.
Richtprämien (CHF pro Jahr)
| Kanton | Erwachsene | Junge Erwachsene | Kinder |
|---|---|---|---|
| Jura | CHF 2'700 | CHF 2'352 | CHF 1'200 |
Höchstbeträge der Verbilligung 2026 (Art. 2 Arrêté): Erwachsene CHF 225, junge Erwachsene unter 25 in Ausbildung CHF 196, Kinder unter 18 CHF 100 pro Monat (× 12). Sie entsprechen 39 %, 50 % bzw. 80 % der Prämie des günstigsten Hausarztmodells im Kanton (mit Unfall).
Besondere Regeln
- Eintrittskriterium: Das verfügbare Vermögen (Wertschriften und Guthaben, Ziffer 740 der Veranlagung) muss unter CHF 150'000 liegen, sonst besteht für die ganze Familie kein Anspruch.
- Familienzuschlag: Eltern mit Kindern und einer Haupterwerbstätigkeit erhalten bei einem massgebenden Einkommen unter CHF 18'000 zusätzlich bis CHF 3'600 pro Erwachsenen und Jahr (Art. 4 Arrêté).
- Junge Erwachsene unter 25 ohne Ausbildung erhalten höchstens CHF 1'920, Jugendliche von 16 bis 18 ohne Ausbildung höchstens CHF 540 pro Jahr.
- Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern: Für die Kinder werden Einkommen und Vermögen beider Partner zusammengezählt.
- Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Die ganze Prämie wird verbilligt, höchstens bis zur günstigsten Prämie im Hausarztmodell.
- Quellenbesteuerte ohne Veranlagung im Vorjahr: Das massgebende Einkommen richtet sich nach dem Bruttolohn des laufenden Jahres.
- Wer vom Steueramt nach Ermessen veranlagt wurde, hat keinen Anspruch.
Sozialziel
Laut GDK-Synopse 2026 sind Sozialziel und gesetzliche Grundlage nach Art. 65 Abs. 1ter KVG im Kanton Jura noch nicht bestimmt.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Jura?
Im Kanton Jura gilt für 2026: Feste Jahresbeiträge je Person nach Stufen des massgebenden Einkommens: Erwachsene bis CHF 26'999 (CHF 2'700 bis 180), Kinder (CHF 1'200) und junge Erwachsene in Ausbildung (CHF 2'352) bis CHF 52'999. Beispiel Einkommensgrenze: Höchstes massgebendes Einkommen mit Verbilligung für Erwachsene CHF 26'999 massgebendes Einkommen. Anmeldung: ECAS Jura, Caisse de compensation, réduction des primes.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Jura?
ECAS Jura prüft den Anspruch von Amtes wegen, sobald die Steuerveranlagung 2024 vorliegt, und schickt dir eine Verfügung oder einen Fragebogen. Bist du bis Dezember 2026 nicht veranlagt oder erhältst du innert 30 Tagen nach der Veranlagung keine Post, reichst du selbst eine Requête ein (Formulare auf der Seite von ECAS Jura). Zuständig ist die ECAS Jura, Caisse de compensation, réduction des primes.
Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?
Stichtag: 31.12.2026. Hast du keine Post von ECAS Jura erhalten, muss deine Requête für 2026 vor dem 31. Dezember 2026 eintreffen. Auch Revisionsgesuche (Veranlagung 2025, Stellenverlust, Geburt) sind bis 31. Dezember 2026 einzureichen.
Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
ECAS Jura zahlt die Verbilligung 12-mal pro Jahr direkt an deinen Krankenversicherer; die Verfügung nennt den monatlichen Betrag. Die Verbilligung ist auf die tatsächliche Prämie begrenzt.
Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?
Steigt dein Einkommen nach der massgebenden Veranlagung, musst du nichts melden und nichts zurückzahlen; die Erhöhung fliesst über spätere Veranlagungen in künftige Entscheide ein. Sinkt es (z. B. Stellenverlust), kannst du bis 31. Dezember eine Neuberechnung verlangen.
Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?
Revenu déterminant: steuerbares Einkommen (Ziffer 690, satzbestimmendes Welteinkommen) mit Korrekturen (u. a. minus Liegenschaftsertrag, plus Liegenschaftsaufwand, Schuldzinsen, Geschäftsverluste, Einkäufe in die 2. Säule und Beiträge an die Säule 3a) plus 5 % des steuerbaren Vermögens (Ziffer 890), minus Abzug CHF 5'000 für Verheiratete, Verwitwete, Geschiedene oder Getrennte ohne Kinder bzw. CHF 10'000 für Haushalte mit Kinderabzug, plus CHF 4'000 je Kind für die ersten zwei und CHF 6'000 ab dem dritten Kind (Art. 1 Arrêté 2026). Massgebend: Definitive Steuerveranlagung 2024; auf Antrag die Veranlagung 2025, wenn sie günstiger ist. Für Moutier werden die bernischen Steuerwerte 2024 umgerechnet (Übergangsregel für 2 Jahre).
Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?
Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.
Quellen
- GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Jura, S. 17 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
- République et Canton du Jura: Arrêté concernant la réduction des primes dans l'assurance-maladie pour l'année 2026 (RSJU 832.115.1) (abgerufen 25.09.2026)rsju.jura.ch
- ECAS Jura: Arrêté 2026 mit den zwei Tabellen im Anhang (Beträge je Einkommensstufe, Familienzuschlag), S. 4 (abgerufen 25.09.2026)ecasjura.ch
- ECAS Jura: Réduction des primes d'assurance-maladie (RPI), Informations générales 2026 (abgerufen 25.09.2026)ecasjura.ch
- ECAS Jura: RPI 2026, seuil de fortune (subsides partiels) (abgerufen 25.09.2026)ecasjura.ch
- ECAS Jura: RPI, changement de situation en cours d'année (abgerufen 25.09.2026)ecasjura.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch
Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.