Prämienverbilligung Genf 2026/2027
Im Kanton Genf gilt für 2026: Fester Monatsbeitrag pro Person je nach Einkommensgruppe des RDU: Erwachsene CHF 348 bis 55, junge Erwachsene CHF 231, Kinder CHF 132; Gruppe 9 nur für Kinder und junge Erwachsene. Beispiel Einkommensgrenze: Alleinstehend ohne Kinder, Gruppe 8 CHF 50'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Service de l'assurance-maladie (SAM), Kanton Genf.
Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen
Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?
Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.
CHF 1'440 – CHF 2'880pro Jahr, rund CHF 120 – CHF 240 pro Monat
So kommt die Zahl zustande
- Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
- = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
- Einkommensstufe 4 (bis CHF 40'000): Beiträge zusammen CHF 2'352
- Ergebnis: CHF 2'352 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 1'440 bis CHF 2'880
Hinweise (4)
- Das RDU ist nicht das steuerbare Einkommen: Es geht vom Nettoeinkommen vor Sozialabzügen aus. Gibst du das steuerbare Einkommen ein, fällt die Indikation eher zu hoch aus.
- Ein Fünfzehntel des Vermögens rechnen wir mit 6,666667 %; die Schuldenabzüge nach Art. 7 LRDU sind in der Indikation nicht abgebildet, gib dafür das Reinvermögen ein.
- Unterhalb der Schwelle für besonders tiefe Einkommen gewährt Genf den Beitrag nur mit Nachweis; die Indikation zeigt dort trotzdem den Betrag der Gruppe 1.
- Die Werte gelten für 2026. Die Tabelle 2027 hat der Kanton Genf noch nicht publiziert (Stand 25.09.2026).
Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Genf, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.
So beantragst du die Prämienverbilligung
Der Service de l'assurance-maladie (SAM) ermittelt den Anspruch automatisch aus der Steuerveranlagung von vor zwei Jahren, meldet ihn deiner Krankenkasse und schickt dir eine Bestätigung. Einen Antrag stellen müssen junge Erwachsene, Quellenbesteuerte, Neuzugezogene, Personen mit besonders tiefem oder sehr hohem Einkommen bzw. Vermögen, von Amtes wegen Veranlagte und wer eine veränderte wirtschaftliche oder familiäre Situation geltend macht.
- Antrag Subside 202630.11.2026
Wird dein Beitrag nicht automatisch gewährt, reichst du den Antrag bis 30. November 2026 beim SAM ein.
- Automatische Ermittlung 2027
Die Beiträge für 2027 ermittelt der SAM im November 2026 automatisch, sofern die Steuerveranlagung 2025 bis Ende September 2026 vorliegt; sonst 40 Tage nach dem Veranlagungsentscheid.
Service de l'assurance-maladie (SAM), Kanton Genf
Route de Frontenex 62, 1207 Genève
Website der StelleAntrag / AnmeldungAmtlicher Online-Rechner
Wie das Geld fliesst
Auszahlung
Der Kanton zahlt den Beitrag quartalsweise an deine Krankenkasse, die ihn von der Prämie abzieht. Du erhältst eine persönliche Bestätigung; im Konto e-démarches siehst du den Stand.
Rückforderung
Steigt dein Einkommen, musst du nichts melden: Die Veränderung wirkt sich mit der nächsten Veranlagung zwei Jahre später aus. Veränderungen der Familiensituation (Heirat, Scheidung, Tod, Geburt) meldest du dem SAM mit dem Formular, damit der Beitrag neu berechnet wird.
So rechnet der Kanton Genf
Stufenmodell mit festen Beiträgen je Person in neun Einkommensgruppen (RDU)
Feste Beiträge pro Person und Jahr (Monatsbeitrag × 12) je Einkommensgruppe. Grenzen: Alleinstehende CHF 30'000 bis 50'000, Paare ohne Kinder CHF 45'000 bis 115'000; Familien (Paare und Alleinerziehende) wie Paare plus CHF 6'000 pro Kind bzw. jungem Erwachsenen zu Lasten. Gruppe 9 (Familien bis CHF 145'000 plus CHF 6'000 pro Kind, mit 1 Kind also CHF 151'000) unterstützt nur Kinder (CHF 67) und junge Erwachsene (CHF 106 pro Monat).
Massgebendes Einkommen
Revenu déterminant unifié (RDU) nach dem Genfer Gesetz über das einheitliche massgebende Einkommen (LRDU, J 4 06): Einkünfte nach Art. 4 minus Abzüge nach Art. 5 LRDU (u. a. Sozialversicherungsbeiträge, Berufskosten, Kinderbetreuung, Krankheitskosten über 5 % des Nettoeinkommens), plus ein Fünfzehntel des Vermögens nach Abzug der Schulden (Art. 6 bis 8 LRDU). Ist das Bruttoeinkommen höher als CHF 200'000 oder das Bruttovermögen höher als CHF 250'000, gilt 95 % des Bruttoeinkommens plus ein Fünfzehntel des Bruttovermögens. Quellenbesteuerte und Personen ohne definitive Veranlagung: Bruttoeinkommen × 0,86 plus ein Fünfzehntel des Vermögens.
Bemessung: Steuerperiode zwei Jahre vor dem Anspruchsjahr (für 2026 das Einkommen 2024, RDU 2026).
Richtprämien (CHF pro Jahr)
| Kanton | Erwachsene | Junge Erwachsene | Kinder |
|---|---|---|---|
| Genf | CHF 4'176 | CHF 2'772 | CHF 1'584 |
Genf rechnet nicht mit Richtprämien, sondern mit festen Beiträgen je Einkommensgruppe (Feld «formel»). Hier stehen die Beiträge der Gruppe 1 pro Jahr (Monatsbeitrag × 12): Erwachsene CHF 348, junge Erwachsene CHF 231, Kinder CHF 132 pro Monat.
Besondere Regeln
- Besonders tiefes Einkommen: Wer ein RDU unter CHF 15'000 (alleinstehend) bzw. CHF 20'000 (Paar), plus CHF 3'000 pro Kind, hat, gilt nicht automatisch als in bescheidenen Verhältnissen und muss die Situation mit einem Antrag belegen.
- Junge Erwachsene (19 bis 25, Jahrgänge 2001 bis 2007) erhalten den Beitrag nur auf Antrag. Wohnen sie bei den Eltern, werden die RDU zusammengezählt; wohnen sie allein und liegt ihr RDU unter CHF 15'000, wird es zu dem der Eltern addiert.
- Konkubinatspaare mit gemeinsamem Kind bilden eine Familiengruppe; ihre RDU werden zusammengezählt.
- Ergänzungsleistungen AHV/IV: Beitrag bis zur kantonalen Durchschnittsprämie des EDI. Sozialhilfe: Prämien werden vollständig übernommen.
- Wer von Amtes wegen veranlagt wurde (taxation d'office), hat grundsätzlich keinen Anspruch, ausser bei nachgewiesenen Schritten zur Regularisierung (Art. 27 Bst. b LaLAMal).
- Massgebend ist der Wohnsitz am 1. Januar; bei Wegzug in einen anderen Kanton zahlt Genf bis Ende Jahr.
Sozialziel
Die GDK-Synopse 2026 enthält für Genf keine Angabe zum Sozialziel nach Art. 65 Abs. 1ter KVG.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Genf?
Im Kanton Genf gilt für 2026: Fester Monatsbeitrag pro Person je nach Einkommensgruppe des RDU: Erwachsene CHF 348 bis 55, junge Erwachsene CHF 231, Kinder CHF 132; Gruppe 9 nur für Kinder und junge Erwachsene. Beispiel Einkommensgrenze: Alleinstehend ohne Kinder, Gruppe 8 CHF 50'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Service de l'assurance-maladie (SAM), Kanton Genf.
Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Genf?
Der Service de l'assurance-maladie (SAM) ermittelt den Anspruch automatisch aus der Steuerveranlagung von vor zwei Jahren, meldet ihn deiner Krankenkasse und schickt dir eine Bestätigung. Einen Antrag stellen müssen junge Erwachsene, Quellenbesteuerte, Neuzugezogene, Personen mit besonders tiefem oder sehr hohem Einkommen bzw. Vermögen, von Amtes wegen Veranlagte und wer eine veränderte wirtschaftliche oder familiäre Situation geltend macht. Zuständig ist die Service de l'assurance-maladie (SAM), Kanton Genf.
Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?
Stichtag: 30.11.2026. Wird dein Beitrag nicht automatisch gewährt, reichst du den Antrag bis 30. November 2026 beim SAM ein.
Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Der Kanton zahlt den Beitrag quartalsweise an deine Krankenkasse, die ihn von der Prämie abzieht. Du erhältst eine persönliche Bestätigung; im Konto e-démarches siehst du den Stand.
Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?
Steigt dein Einkommen, musst du nichts melden: Die Veränderung wirkt sich mit der nächsten Veranlagung zwei Jahre später aus. Veränderungen der Familiensituation (Heirat, Scheidung, Tod, Geburt) meldest du dem SAM mit dem Formular, damit der Beitrag neu berechnet wird.
Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?
Revenu déterminant unifié (RDU) nach dem Genfer Gesetz über das einheitliche massgebende Einkommen (LRDU, J 4 06): Einkünfte nach Art. 4 minus Abzüge nach Art. 5 LRDU (u. a. Sozialversicherungsbeiträge, Berufskosten, Kinderbetreuung, Krankheitskosten über 5 % des Nettoeinkommens), plus ein Fünfzehntel des Vermögens nach Abzug der Schulden (Art. 6 bis 8 LRDU). Ist das Bruttoeinkommen höher als CHF 200'000 oder das Bruttovermögen höher als CHF 250'000, gilt 95 % des Bruttoeinkommens plus ein Fünfzehntel des Bruttovermögens. Quellenbesteuerte und Personen ohne definitive Veranlagung: Bruttoeinkommen × 0,86 plus ein Fünfzehntel des Vermögens. Massgebend: Steuerperiode zwei Jahre vor dem Anspruchsjahr (für 2026 das Einkommen 2024, RDU 2026).
Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?
Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.
Quellen
- GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Genf, S. 13 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
- Kanton Genf, DCS: Barème subsides 2026 (PDF), S. 1 (abgerufen 25.09.2026)ge.ch
- Kanton Genf: Demander un subside d'assurance-maladie 2026 (abgerufen 25.09.2026)ge.ch
- Kanton Genf: FAQ Subsides (abgerufen 25.09.2026)ge.ch
- Kanton Genf: Loi sur le revenu déterminant unifié (LRDU, J 4 06) (abgerufen 25.09.2026)silgeneve.ch
- Kanton Genf: Loi d'application de la LAMal (LaLAMal, J 3 05) (abgerufen 25.09.2026)silgeneve.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch
Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.