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IPV-Check · Kanton Basel-Landschaft

Prämienverbilligung Basel-Landschaft 2026/2027

Im Kanton Basel-Landschaft gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien des Haushalts minus 7,75 % des massgebenden Jahreseinkommens, aber nur bis zur Einkommensobergrenze (alleinstehend CHF 31'000, Ehepaar CHF 51'000, je nach Kinderzahl höher). Beispiel Einkommensgrenze: Obergrenze 1 erwachsene Person ohne Kinder (§ 1 Dekret) CHF 31'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: SVA Basel-Landschaft, Ausgleichskasse, Team individuelle Prämienverbilligung.

Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen

IPV-Check Basel-Landschaft

Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?

Wer lebt im Haushalt?
Kinder bis 18
Junge Erwachsene 19–25 in Ausbildung
Einkommen (steuerbar, laut Steuerrechnung)
Steuerbares Vermögen

Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.

Deine Indikation · Basel-Landschaft 2026Anspruch unwahrscheinlich

Voraussichtlich CHF 0

So kommt die Zahl zustande
  1. Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
  2. = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
  3. Summe der Richtprämien deines Haushalts: CHF 4'596
  4. minus 7.75 % des massgebenden Einkommens: CHF 3'100
  5. Das massgebende Einkommen liegt über der Grenze von CHF 31'000.
  6. Höherer Betrag der Teilrechnungen: CHF 1'496
  7. Dein massgebendes Einkommen liegt über der Obergrenze von CHF 31'000; die ordentliche Verbilligung entfällt.
  8. Ergebnis: CHF 0 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 0 bis CHF 0
Hinweise (4)
  • Die Werte gelten für das Anspruchsjahr 2026 (Steuerjahr 2024). Richtprämien für 2027 sind noch nicht publiziert.
  • Wird die Obergrenze überschritten, fällt der Anspruch ganz weg (Schwelleneffekt). Der Online-Rechner der SVA verneint den Anspruch schon, wenn das Einkommen die Obergrenze genau erreicht.
  • Den Mindestbeitrag für Kinder (80 %) und junge Erwachsene (50 %) vergleicht die Indikation mit der ordentlichen Verbilligung des ganzen Haushalts und nimmt den höheren Betrag; wie die SVA ihn pro Person verrechnet, ist nicht publiziert.
  • Unterhaltsbeiträge und Nettoeinkommen aus vermieteten Liegenschaften berücksichtigt die Indikation nicht.

Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Basel-Landschaft, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.

Antrag und Fristen

So beantragst du die Prämienverbilligung

Wer seit mindestens zwei Jahren im Kanton steuerpflichtig ist und laut Steuerveranlagung Anspruch hat, erhält von der SVA automatisch ein Antragsformular mit dem berechneten Betrag. Du ergänzt, unterschreibst und schickst es zurück. Erhältst du kein Formular, obwohl du Anspruch hast, meldest du dich schriftlich bei der SVA.

  • Antragsformular zurücksenden

    Das zugestellte Antragsformular musst du innert 1 Jahr seit Zustellung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken, sonst verwirkt der Anspruch (§ 9c EG KVG).

  • Gesuch ohne Formular, Gesuch um Anpassung31.12.2026

    Gesuche (kein Formular erhalten, junge Erwachsene, Anpassung bei mehr als 20 % tieferem Einkommen oder geänderter Berechnungseinheit, Geburt eines Kindes) reichst du bis 31.12. des Anspruchsjahres ein.

Zuständige Stelle

SVA Basel-Landschaft, Ausgleichskasse, Team individuelle Prämienverbilligung
Hauptstrasse 109, 4102 Binningen
Telefon 061 425 24 00

Auszahlung und Rückforderung

Wie das Geld fliesst

Auszahlung

Die SVA informiert den Krankenversicherer erst, wenn das unterschriebene Antragsformular zurück ist, und rechnet jeweils Ende Monat mit ihm ab; er zieht den Betrag von deiner Prämienrechnung ab. Einen Mindestbetrag für Auszahlung oder Rückforderung gibt es nicht (§ 6 PVV).

Rückforderung

Adressänderung, Wegzug ins Ausland und das Ende der Krankenpflegeversicherung musst du der Ausgleichskasse sofort schriftlich melden (§ 7 PVV). Weicht die rechtskräftige von der definitiven Veranlagung ab, kannst du innert 1 Jahr eine Anpassung beantragen (§ 3a PVV). Rückforderungen sind ohne Mindestbetrag möglich (§ 6 PVV).

Regeln 2026

So rechnet der Kanton Basel-Landschaft

Prozentmodell mit Richtprämien und Einkommensobergrenze je Berechnungseinheit

Höherer Betrag aus ordentlicher Verbilligung und Mindestbeitrag für Kinder und junge Erwachsene; beides nur bis zur anspruchsabschliessenden Einkommensobergrenze.

Massgebendes Einkommen

Zwischentotal der steuerbaren Einkünfte (ohne Einkünfte aus Liegenschaften) plus Nettoeinkommen aus nicht selbst bewohnten Liegenschaften plus 20 % des steuerbaren Vermögens, minus geleistete Unterhaltsbeiträge mit Steuerabzug und minus CHF 5'000 für jedes Kind mit Kinderabzug bei der Staatssteuer (§ 9 Abs. 1 EG KVG).

Bemessung: Rechtskräftige Staatssteuerveranlagung des Vor-Vorjahres (für 2026: Steuerjahr 2024). Für Personen, die im Anspruchsjahr 19 werden, gilt die Veranlagung des Vorjahres.

Einkommensabzüge: alleinstehend CHF 0, alleinerziehend CHF 0, Paare CHF 0, Paare mit Kindern CHF 0, plus CHF 5'000 pro Kind bzw. mitgeführtem jungen Erwachsenen.

Richtprämien (CHF pro Jahr)

KantonErwachseneJunge ErwachseneKinder
Basel-LandschaftCHF 4'596CHF 3'816CHF 1'968

Jahresrichtprämien 2026 nach § 5 PVV: CHF 383 / 318 / 164 pro Monat × 12 (Erwachsene / junge Erwachsene / Kinder). Die Richtprämie für Erwachsene muss mindestens 20 % unter dem kantonalen Prämiendurchschnitt liegen (§ 8a Abs. 2 EG KVG).

Besondere Regeln

  • Berechnungseinheit sind die Personen, die in der massgebenden Steuerveranlagung zusammen erfasst sind; Kinder über 2 Jahre zählen nur, wenn für sie ein Kinderabzug gewährt wurde. Bei den Obergrenzen zählen junge Erwachsene bis 25 als erwachsene Person (§ 1 Abs. 2 Dekret); der Online-Rechner der SVA wendet das auf antragstellende Personen und Partner an, mitgeführte Kinder mit Kinderabzug zählen als Kinder.
  • Junge Erwachsene bis 25 in Ausbildung mit Ausbildungszulage haben keinen Anspruch, wenn ihre Eltern in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben; sonst stellen sie bis 31. Dezember des Anspruchsjahres ein eigenes Gesuch.
  • Ergänzungsleistungen: mindestens die höchste kantonale Prämienverbilligung bzw. 60 % der Durchschnittsprämie, höchstens die tatsächliche Prämie.
  • Quellenbesteuerte: Gesuchsverfahren; massgebend sind 70 % des Bruttolohns des Vor-Vorjahres.
  • Zuzug aus einem anderen Kanton oder dem Ausland: Gesuchsverfahren bis 31. Dezember des Folgejahres nach dem Zuzug. Bei Wegzug in einen anderen Kanton bleibt Basel-Landschaft bis Ende Jahr zuständig.
  • Die Verbilligung darf die tatsächlich bezahlte Prämie nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2bis EG KVG).

Sozialziel

Die GDK-Synopse 2026 enthält für Basel-Landschaft in Spalte VII keine Angabe zum Sozialziel nach Art. 65 Abs. 1ter KVG.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft?

Im Kanton Basel-Landschaft gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien des Haushalts minus 7,75 % des massgebenden Jahreseinkommens, aber nur bis zur Einkommensobergrenze (alleinstehend CHF 31'000, Ehepaar CHF 51'000, je nach Kinderzahl höher). Beispiel Einkommensgrenze: Obergrenze 1 erwachsene Person ohne Kinder (§ 1 Dekret) CHF 31'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: SVA Basel-Landschaft, Ausgleichskasse, Team individuelle Prämienverbilligung.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft?

Wer seit mindestens zwei Jahren im Kanton steuerpflichtig ist und laut Steuerveranlagung Anspruch hat, erhält von der SVA automatisch ein Antragsformular mit dem berechneten Betrag. Du ergänzt, unterschreibst und schickst es zurück. Erhältst du kein Formular, obwohl du Anspruch hast, meldest du dich schriftlich bei der SVA. Zuständig ist die SVA Basel-Landschaft, Ausgleichskasse, Team individuelle Prämienverbilligung.

Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?

Das zugestellte Antragsformular musst du innert 1 Jahr seit Zustellung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken, sonst verwirkt der Anspruch (§ 9c EG KVG).

Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Die SVA informiert den Krankenversicherer erst, wenn das unterschriebene Antragsformular zurück ist, und rechnet jeweils Ende Monat mit ihm ab; er zieht den Betrag von deiner Prämienrechnung ab. Einen Mindestbetrag für Auszahlung oder Rückforderung gibt es nicht (§ 6 PVV).

Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?

Adressänderung, Wegzug ins Ausland und das Ende der Krankenpflegeversicherung musst du der Ausgleichskasse sofort schriftlich melden (§ 7 PVV). Weicht die rechtskräftige von der definitiven Veranlagung ab, kannst du innert 1 Jahr eine Anpassung beantragen (§ 3a PVV). Rückforderungen sind ohne Mindestbetrag möglich (§ 6 PVV).

Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?

Zwischentotal der steuerbaren Einkünfte (ohne Einkünfte aus Liegenschaften) plus Nettoeinkommen aus nicht selbst bewohnten Liegenschaften plus 20 % des steuerbaren Vermögens, minus geleistete Unterhaltsbeiträge mit Steuerabzug und minus CHF 5'000 für jedes Kind mit Kinderabzug bei der Staatssteuer (§ 9 Abs. 1 EG KVG). Massgebend: Rechtskräftige Staatssteuerveranlagung des Vor-Vorjahres (für 2026: Steuerjahr 2024). Für Personen, die im Anspruchsjahr 19 werden, gilt die Veranlagung des Vorjahres.

Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?

Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.

Quellen

  1. GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Basel-Landschaft, S. 9 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
  2. SVA Basel-Landschaft: Individuelle Prämienverbilligung, Ordentlicher Anspruch (abgerufen 25.09.2026)sva-bl.ch
  3. SVA Basel-Landschaft: IPV-Online-Rechner 2026 (Einkommensobergrenzen) (abgerufen 25.09.2026)sva-bl.ch
  4. Kanton Basel-Landschaft: Einführungsgesetz zum KVG (EG KVG, SGS 362), §§ 8 bis 11 (abgerufen 25.09.2026)bl.clex.ch
  5. Kanton Basel-Landschaft: Dekret über die Einkommensobergrenzen und den Prozentanteil in der Prämienverbilligung (SGS 362.1) (abgerufen 25.09.2026)bl.clex.ch
  6. Kanton Basel-Landschaft: Prämienverbilligungsverordnung (PVV, SGS 362.12), Stand 01.01.2026 (abgerufen 25.09.2026)bl.clex.ch
  7. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch

Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.