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IPV-Check · Kanton Appenzell Innerrhoden

Prämienverbilligung Appenzell Innerrhoden 2026/2027

Im Kanton Appenzell Innerrhoden gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien des Haushalts minus 7 % bis 12 % des massgebenden Gesamteinkommens; Kinder mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung 50 % der Richtprämie bis CHF 75'000. Beispiel Einkommensgrenze: Obergrenze für die Anhebung auf 80 % der Kinder- und 50 % der Richtprämie junger Erwachsener in Ausbildung CHF 75'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Gesundheitsamt Appenzell Innerrhoden, Prämienverbilligung.

Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen

IPV-Check Appenzell Innerrhoden

Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?

Wer lebt im Haushalt?
Kinder bis 18
Junge Erwachsene 19–25 in Ausbildung
Einkommen (steuerbar, laut Steuerrechnung)
Steuerbares Vermögen

Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.

Deine Indikation · Appenzell Innerrhoden 2026Anspruch wahrscheinlich

CHF 1'560 – CHF 2'120pro Jahr, rund CHF 130 – CHF 177 pro Monat

So kommt die Zahl zustande
  1. Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
  2. = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 40'000
  3. Summe der Richtprämien deines Haushalts: CHF 4'640
  4. minus 7 % des massgebenden Einkommens: CHF 2'800
  5. Ergebnis: CHF 1'840 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 1'560 bis CHF 2'120
Hinweise (3)
  • Wie genau der Selbstbehalt zwischen zwei vollen Tausendern gerechnet wird, beschreibt das Merkblatt nicht; die Indikation erhöht den Satz jeweils ab dem vollen Tausender.
  • Eine Vermögensobergrenze kennt Appenzell Innerrhoden nicht; 10 % des Vermögens zählen zum Einkommen.
  • Die Werte gelten für 2026; Werte für 2027 sind noch nicht publiziert.

Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Appenzell Innerrhoden, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.

Antrag und Fristen

So beantragst du die Prämienverbilligung

Du musst keinen Antrag stellen: Das Gesundheitsamt ermittelt die Berechtigten automatisch aus den Steuerdaten und informiert sie schriftlich. Wer keinen Anspruch hat, erhält keine Mitteilung. Bist du bis zur definitiven Verfügung nachweislich auf die Verbilligung angewiesen, kannst du mit dem Formular eine provisorische IPV beantragen.

  • Keine Anmeldefrist

    Die Prämienverbilligung 2026 wird automatisch ermittelt, in der Regel im ersten Quartal 2026, sobald die Steuerveranlagung vorliegt. Massgebend ist die Veranlagung, die am 31. März 2026 vorliegt.

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt Appenzell Innerrhoden, Prämienverbilligung
Hoferbad 2, 9050 Appenzell
Telefon 071 788 92 50

Auszahlung und Rückforderung

Wie das Geld fliesst

Auszahlung

Ab einem Anspruch von CHF 100 pro Jahr überweist der Kanton die Verbilligung im Laufe des Jahres rückwirkend für das ganze Jahr 2026 an deine Krankenkasse; sie zieht sie anteilig pro Person von den Monatsprämien ab, höchstens bis zur effektiven Prämie.

Rückforderung

Hast du eine provisorische IPV erhalten, wird die Differenz zur definitiven Verfügung rückwirkend verrechnet. Leistest du länger als 60 Tage Militärdienst, wird die Verbilligung für diese Zeit anteilig gekürzt.

Regeln 2026

So rechnet der Kanton Appenzell Innerrhoden

Prozentmodell mit einkommensabhängigem Selbstbehalt

Summe der Richtprämien minus Selbstbehalt: 7 % des massgebenden Gesamteinkommens bis und mit CHF 45'000, 12 % ab CHF 85'000, dazwischen pro CHF 1'000 schrittweise 0,125 Prozentpunkte mehr (Beispiel Merkblatt: CHF 60'000 → 7 % + 15 × 0,125 % = 8,875 %).

Massgebendes Einkommen

Massgebendes Gesamteinkommen = steuerpflichtiges Gesamteinkommen plus 10 % des steuerpflichtigen Gesamtvermögens, plus Unterhalts- und Verwaltungskosten für Grundstücke über dem Pauschalabzug von 20 %, Beiträge an die Säule 3a, Einkaufsbeiträge in die berufliche Vorsorge und im vereinfachten Verfahren (BGSA) abgerechnete Einkommen; Einkünfte nach Art. 22ter und Art. 23 Abs. 1bis StG zu 100 %.

Bemessung: Definitive Steuerveranlagung 2024, Stichtag 31. März 2026; fehlt sie, die letzte definitive Veranlagung der Vorjahre. Bei Zuzug 2025, Zivilstandsänderung oder Gesamteinkommen unter CHF 12'000 wird die Veranlagung 2025 abgewartet.

Richtprämien (CHF pro Jahr)

KantonErwachseneJunge ErwachseneKinder
Appenzell InnerrhodenCHF 4'640CHF 3'446CHF 1'034

Von der Standeskommission für 2026 festgelegte Richtprämien: Prämie im Hausarztmodell mit Franchise CHF 300 und Unfalldeckung des günstigsten Versicherers mit Geschäftsstelle im Kanton Appenzell Innerrhoden. Erwachsene = Jahrgang 2000 und älter, junge Erwachsene = Jahrgänge 2001 bis 2007, Kinder = Jahrgang 2008 und jünger.

Mindestanspruch für Kinder und junge Erwachsene

Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie. Richtprämien 2026 (80 % von CHF 1'034 = CHF 827.20 je Kind, 50 % von CHF 3'446 = CHF 1'723 je jungen Erwachsenen in Ausbildung), Art. 5 Abs. 5 StKB. Grenze: CHF 75'000 massgebendes Einkommen, bei Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung CHF 75'000.

Besondere Regeln

  • Gesamtanspruch haben gemeinsam besteuerte Personen und Konkubinatspaare, die mit mindestens einem Kind zusammenleben; Konkubinatspaare ohne Kinder werden einzeln berechnet.
  • Junge Erwachsene im Haushalt der Eltern zählen zum Gesamtanspruch, wenn sie ledig sind, keine eigenen Kinder unterhalten und ihr massgebendes Gesamteinkommen 2025 unter CHF 12'000 liegt; sonst haben sie einen Alleinanspruch.
  • Quellenbesteuerte ohne ordentliche Veranlagung: massgebend ist das auf ein Jahr umgerechnete Bruttoeinkommen minus 20 %.
  • Sozialhilfe am 1. Januar 2026: Richtprämie ohne Selbstbehalt, höchstens die tatsächliche Prämie. Ergänzungsleistungen: Die Verbilligung verfügt die Kantonale Ausgleichskasse.
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung unter 12 Monaten haben keinen Anspruch; Zuzüger aus dem Ausland erhalten einen Pro-rata-Anspruch.
  • Massgebend für Familie und Wohnsitz ist der 1. Januar 2026.
  • Die Anhebung gilt je Person: Der Gesamtanspruch wird im Verhältnis der Richtprämien verteilt und der Anteil jedes Kindes bzw. jungen Erwachsenen in Ausbildung auf den Mindestbetrag angehoben; die Indikation rechnet genau so.

Sozialziel

Die GDK-Synopse 2026 enthält für Appenzell Innerrhoden in der Spalte Sozialziel (Art. 65 Abs. 1ter KVG) keine Angabe.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Innerrhoden?

Im Kanton Appenzell Innerrhoden gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien des Haushalts minus 7 % bis 12 % des massgebenden Gesamteinkommens; Kinder mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung 50 % der Richtprämie bis CHF 75'000. Beispiel Einkommensgrenze: Obergrenze für die Anhebung auf 80 % der Kinder- und 50 % der Richtprämie junger Erwachsener in Ausbildung CHF 75'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Gesundheitsamt Appenzell Innerrhoden, Prämienverbilligung.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Innerrhoden?

Du musst keinen Antrag stellen: Das Gesundheitsamt ermittelt die Berechtigten automatisch aus den Steuerdaten und informiert sie schriftlich. Wer keinen Anspruch hat, erhält keine Mitteilung. Bist du bis zur definitiven Verfügung nachweislich auf die Verbilligung angewiesen, kannst du mit dem Formular eine provisorische IPV beantragen. Zuständig ist die Gesundheitsamt Appenzell Innerrhoden, Prämienverbilligung.

Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?

Die Prämienverbilligung 2026 wird automatisch ermittelt, in der Regel im ersten Quartal 2026, sobald die Steuerveranlagung vorliegt. Massgebend ist die Veranlagung, die am 31. März 2026 vorliegt.

Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Ab einem Anspruch von CHF 100 pro Jahr überweist der Kanton die Verbilligung im Laufe des Jahres rückwirkend für das ganze Jahr 2026 an deine Krankenkasse; sie zieht sie anteilig pro Person von den Monatsprämien ab, höchstens bis zur effektiven Prämie.

Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?

Hast du eine provisorische IPV erhalten, wird die Differenz zur definitiven Verfügung rückwirkend verrechnet. Leistest du länger als 60 Tage Militärdienst, wird die Verbilligung für diese Zeit anteilig gekürzt.

Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?

Massgebendes Gesamteinkommen = steuerpflichtiges Gesamteinkommen plus 10 % des steuerpflichtigen Gesamtvermögens, plus Unterhalts- und Verwaltungskosten für Grundstücke über dem Pauschalabzug von 20 %, Beiträge an die Säule 3a, Einkaufsbeiträge in die berufliche Vorsorge und im vereinfachten Verfahren (BGSA) abgerechnete Einkommen; Einkünfte nach Art. 22ter und Art. 23 Abs. 1bis StG zu 100 %. Massgebend: Definitive Steuerveranlagung 2024, Stichtag 31. März 2026; fehlt sie, die letzte definitive Veranlagung der Vorjahre. Bei Zuzug 2025, Zivilstandsänderung oder Gesamteinkommen unter CHF 12'000 wird die Veranlagung 2025 abgewartet.

Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?

Ja. Kinder erhalten mindestens 80 %, junge Erwachsene in Ausbildung mindestens 50 % der massgebenden Prämie (Richtprämien 2026 (80 % von CHF 1'034 = CHF 827.20 je Kind, 50 % von CHF 3'446 = CHF 1'723 je jungen Erwachsenen in Ausbildung), Art. 5 Abs. 5 StKB.), bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 75'000 bzw. CHF 75'000 bei Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung.

Quellen

  1. GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Appenzell Innerrhoden, S. 3 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
  2. Gesundheitsamt Appenzell Innerrhoden: Merkblatt zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) 2026 mit Berechnungsbeispielen (abgerufen 25.09.2026)ai.ch
  3. Appenzell Innerrhoden: Individuelle Prämienverbilligung (IPV), Fragen und Antworten (abgerufen 25.09.2026)ai.ch
  4. Standeskommissionsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (GS 832.501) (abgerufen 25.09.2026)ai.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch

Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.