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IPV-Check · Kanton Appenzell Ausserrhoden

Prämienverbilligung Appenzell Ausserrhoden 2026/2027

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien minus 46 % des Einkommens über dem allgemeinen Lebensbedarf; Kinder zu 80 % und junge Erwachsene in Ausbildung zu 50 % verbilligt, sofern Einkommen und Vermögen unter den Obergrenzen liegen. Kein Anspruch hat, wer mehr als CHF 120'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Paare) steuerbares Vermögen hat. Beispiel Einkommensgrenze: Obergrenze massgebendes Einkommen, Alleinstehende ohne Kinder CHF 35'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR), Prämienverbilligung.

Regeln für das Anspruchsjahr 2026 · Stand 25.09.2026 · Quellen

IPV-Check Appenzell Ausserrhoden

Wie viel Verbilligung könntest du erhalten?

Wer lebt im Haushalt?
Kinder bis 18
Junge Erwachsene 19–25 in Ausbildung
Einkommen (steuerbar, laut Steuerrechnung)
Steuerbares Vermögen

Die Balken zeigen, wie viel Verbilligung dein Haushalt je Einkommen etwa erhält. Deine Angaben verlassen den Browser nicht.

Deine Indikation · Appenzell Ausserrhoden 2026Anspruch unwahrscheinlich

Voraussichtlich CHF 0

So kommt die Zahl zustande
  1. Einkommen laut Steuerveranlagung: CHF 40'000
  2. minus Einkommensabzug für deinen Haushalt: CHF 20'670
  3. = massgebendes Einkommen (geschätzt): CHF 19'330
  4. Summe der Richtprämien deines Haushalts: CHF 6'025
  5. minus 46 % des massgebenden Einkommens: CHF 8'892
  6. Ergebnis: CHF 0 pro Jahr, Spanne bei Einkommen ±10 %: CHF 0 bis CHF 0
Hinweise (4)
  • Die Werte gelten für 2026; die Antragsfrist ist am 31. März 2026 abgelaufen. Werte für 2027 sind noch nicht publiziert.
  • Die GDK-Synopse 2026 nennt neben den Werten 2026 auch tiefere Richtprämien (CHF 5'749.20 / 2'055.60 / 1'070.40), ohne sie zu erläutern; massgebend sind die Werte des Merkblatts 2026.
  • Ein amtlicher Online-Rechner ist nicht publiziert.
  • Ob junge Erwachsene in Ausbildung bei den Obergrenzen als Kind zählen, sagt das Merkblatt nicht ausdrücklich; die Indikation zählt sie wie beim Kinderabzug mit. Ebenso rechnet sie für Ehepaare ohne Kinder mit dem Lebensbedarf von CHF 31'005.

Indikativ, ohne Gewähr. Massgebend ist allein die Verfügung der kantonalen Stelle. Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Quelle: Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden: Merkblatt Prämienverbilligung 2026, Stand 25.09.2026. Methodik: So rechnen wir.

Antrag und Fristen

So beantragst du die Prämienverbilligung

Die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden ermitteln mutmasslich Berechtigte aus den Steuerdaten und schicken ihnen ein vorausgefülltes Antragsformular, das du unterschrieben zurückschickst. Hast du keines erhalten, bekommst du es bei der AHV-Zweigstelle deiner Gemeinde oder auf sovar.ch.

  • Antrag Prämienverbilligung 202631.03.2026

    Die Antragsfrist lief vom 1. Januar bis 31. März 2026. Wer später einreicht oder Unterlagen nicht fristgerecht nachliefert, verliert den Anspruch für das Jahr.

Zuständige Stelle

Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR), Prämienverbilligung
Neue Steig 15, Postfach, 9102 Herisau
Telefon 071 354 51 39

Auszahlung und Rückforderung

Wie das Geld fliesst

Auszahlung

Die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden überweisen die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse. Die Bearbeitung dauert nach Eingang des vollständigen Antrags zwei bis drei Monate.

Rückforderung

Die Quellen (Merkblatt 2026, Website SOVAR) beschreiben kein Rückforderungsverfahren. Unvollständige Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Regeln 2026

So rechnet der Kanton Appenzell Ausserrhoden

Prozentmodell mit Lebensbedarf-Abzug und Einkommensobergrenzen

Richtprämien minus Selbstbehalt von 46 % des anrechenbaren Einkommens (massgebendes Einkommen minus allgemeiner Lebensbedarf und CHF 2'000 pro Kind). Die Richtprämien für Kinder (80 %) und junge Erwachsene in Ausbildung (50 %) sind bereits reduziert. Kein Anspruch über der Einkommensobergrenze für deinen Haushalt (massgebendes Einkommen, CHF 35'000 bis 81'000) oder der Vermögensobergrenze.

Massgebendes Einkommen

Massgebendes Einkommen = steuerbares Einkommen plus 15 % des steuerbaren Vermögens, plus Liegenschaftsaufwand, Säule 3a (bei Personen mit 2. Säule ganz, sonst über CHF 10'000), Einkäufe in die 2. Säule, Vorjahresverluste, im vereinfachten Verfahren abgerechnete Einkünfte, Zuwendungen an politische Parteien und freiwillige Leistungen an juristische Personen. Anrechenbares Einkommen = massgebendes Einkommen minus allgemeiner Lebensbedarf (CHF 20'670 Alleinstehende, CHF 31'005 Verheiratete und Alleinerziehende) minus CHF 2'000 pro Kind bzw. jungen Erwachsenen in Ausbildung.

Bemessung: Letzte rechtskräftige Steuerveranlagung; familiäre Verhältnisse am 1. Januar 2026.

Einkommensabzüge: alleinstehend CHF 20'670, alleinerziehend CHF 31'005, Paare CHF 31'005, Paare mit Kindern CHF 31'005, plus CHF 2'000 pro Kind bzw. mitgeführtem jungen Erwachsenen.

Vermögensobergrenze: CHF 120'000 für Alleinstehende, CHF 120'000 für Alleinerziehende und CHF 200'000 für Paare (steuerbares Vermögen). Darüber besteht kein Anspruch.

Richtprämien (CHF pro Jahr)

KantonErwachseneJunge ErwachseneKinder
Appenzell AusserrhodenCHF 6'025.20CHF 2'116.80CHF 1'114.80

Vom Regierungsrat für 2026 festgelegt (Durchschnitt der Jahresprämien der vier günstigsten Krankenkassen mit mindestens 100 Versicherten in Appenzell Ausserrhoden). Erwachsene CHF 6'025.20; junge Erwachsene in Ausbildung 50 % von CHF 4'233.60 = CHF 2'116.80; Kinder 80 % = CHF 1'114.80.

Besondere Regeln

  • Gemeinsam besteuerte Personen haben einen gemeinsamen Anspruch; massgebend sind die familiären Verhältnisse am 1. Januar 2026.
  • Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung haben nur gemeinsam mit den unterhaltspflichtigen Eltern Anspruch; eine Ausbildung wird vermutet, wenn eine Ausbildungszulage ausbezahlt wird.
  • Ergänzungsleistungen: Die Prämie wird über die EL direkt an den Versicherer vergütet, höchstens die EDI-Durchschnittsprämie. Wirtschaftliche Sozialhilfe: volle Prämie der Grundversicherung, höchstens die Richtprämie.
  • Zuzug aus dem Ausland: Anspruch ab dem Monat der Antragstellung im laufenden Jahr.
  • Die Verbilligung ist auf die Prämie mit ordentlicher Franchise (CHF 300) begrenzt.

Sozialziel

Die GDK-Synopse 2026 enthält für Appenzell Ausserrhoden in der Spalte Sozialziel (Art. 65 Abs. 1ter KVG) keine Angabe.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt für 2026: Prämienverbilligung = Summe der Richtprämien minus 46 % des Einkommens über dem allgemeinen Lebensbedarf; Kinder zu 80 % und junge Erwachsene in Ausbildung zu 50 % verbilligt, sofern Einkommen und Vermögen unter den Obergrenzen liegen. Kein Anspruch hat, wer mehr als CHF 120'000 (alleinstehend) bzw. CHF 200'000 (Paare) steuerbares Vermögen hat. Beispiel Einkommensgrenze: Obergrenze massgebendes Einkommen, Alleinstehende ohne Kinder CHF 35'000 massgebendes Einkommen. Anmeldung: Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR), Prämienverbilligung.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden ermitteln mutmasslich Berechtigte aus den Steuerdaten und schicken ihnen ein vorausgefülltes Antragsformular, das du unterschrieben zurückschickst. Hast du keines erhalten, bekommst du es bei der AHV-Zweigstelle deiner Gemeinde oder auf sovar.ch. Zuständig ist die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR), Prämienverbilligung.

Bis wann muss ich die Prämienverbilligung 2026 beantragen?

Stichtag: 31.03.2026. Die Antragsfrist lief vom 1. Januar bis 31. März 2026. Wer später einreicht oder Unterlagen nicht fristgerecht nachliefert, verliert den Anspruch für das Jahr.

Wann und wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden überweisen die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse. Die Bearbeitung dauert nach Eingang des vollständigen Antrags zwei bis drei Monate.

Kann es sein, dass ich Prämienverbilligung zurückzahlen muss?

Die Quellen (Merkblatt 2026, Website SOVAR) beschreiben kein Rückforderungsverfahren. Unvollständige Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Welches Einkommen zählt für die Prämienverbilligung?

Massgebendes Einkommen = steuerbares Einkommen plus 15 % des steuerbaren Vermögens, plus Liegenschaftsaufwand, Säule 3a (bei Personen mit 2. Säule ganz, sonst über CHF 10'000), Einkäufe in die 2. Säule, Vorjahresverluste, im vereinfachten Verfahren abgerechnete Einkünfte, Zuwendungen an politische Parteien und freiwillige Leistungen an juristische Personen. Anrechenbares Einkommen = massgebendes Einkommen minus allgemeiner Lebensbedarf (CHF 20'670 Alleinstehende, CHF 31'005 Verheiratete und Alleinerziehende) minus CHF 2'000 pro Kind bzw. jungen Erwachsenen in Ausbildung. Massgebend: Letzte rechtskräftige Steuerveranlagung; familiäre Verhältnisse am 1. Januar 2026.

Bekommen Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mehr?

Das Bundesrecht verlangt für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 % Verbilligung für Kinder und 50 % für junge Erwachsene in Ausbildung (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wie der Kanton das umsetzt, erfährst du bei der zuständigen Stelle.

Quellen

  1. Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden: Merkblatt Prämienverbilligung 2026 (abgerufen 25.09.2026)sovar.ch
  2. GDK: Übersicht über die kantonalen Prämienverbilligungssysteme 2026 (Synopse), Kanton Appenzell Ausserrhoden, S. 5 (abgerufen 25.09.2026)gdk-cds.ch
  3. SOVAR: Prämienverbilligung (IPV) (abgerufen 25.09.2026)sovar.ch
  4. Kanton Appenzell Ausserrhoden: Regierungsrat legt individuelle Prämienverbilligung 2026 fest (12.12.2025) (abgerufen 25.09.2026)ar.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Prämienverbilligung durch die KantoneArt. 65 KVGfedlex.admin.ch

Stand 25.09.2026. Zur Übersicht aller Kantone: Prämienverbilligung. Methodik: So rechnen wir.